06/08/2025
Klar und deutlich erklärt 👍
BMI stellt klar: Bereits zugelassene Druckluftwaffen bleiben erlaubnisfrei
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die jüngste Änderung des Waffengesetzes, mit der Druckluftwaffen für Pfeil- oder Nadelgeschosse erlaubnispflichtig gemacht werden sollten, nun in Kraft getreten.
Erlaubnispflichtig sind demnach alle Waffen, die nach dem 24.07.2025 eine Bestätigung zum Aufbringen des F-Zeichens erhalten und die nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind. Waffen, die ihre Zulassung vor dem Stichtag erhielten, sind entsprechend nicht betroffen. Das ist auch der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 21/633) zu entnehmen.
Dennoch gibt es zurzeit Diskussionen über eine mögliche zweite Lesart des Gesetzes, wonach auch alle bereits zugelassenen Waffen betroffen wären. Wir haben deshalb um Klarstellung direkt beim Bundesministerium des Inneren gebeten. Von dort heißt es:
„Die am 24. Juli 2024 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“
Das BMI bestätigt somit noch einmal explizit die Erlaubnisfreiheit von bereits zugelassenen Federdruck-, Druckluft- und Kaltgaswaffen.
Mehr zu den Hintergründen:
https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/25072025_waffenrechtsaenderung_in_kraft_getreten.html