Gemeinde Bad Grund Harz

Gemeinde Bad Grund Harz Die Gemeinde Bad Grund (Harz) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister. Der Verwaltungssitz ist in Windhausen.

Das Gebiet der Gemeinde Bad Grund (Harz) liegt im nördlichen Teil des Landkreises Osterode am Harz. Die Gemeinde Bad Grund (Harz) wurde am 1. März 2013 aus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) mit ihren Mitgliedsgemeinden der Bergstadt Bad Grund (Harz) und dem Flecken Gittelde sowie den Mitgliedsgemeinden Badenhausen, Eisdorf und Windhausen gebildet.

15/09/2026
10/09/2026

Bekanntmachung
Wahlleitung für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Bad Grund (Harz)

Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich für die Gemeinde Bad Grund (Harz) anlässlich der Kommunalwahlen 2026 Namen und Dienstanschrift der Wahlleitung öffentlich bekannt:

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Patrick Schmidt

Stellv. Gemeindewahlleiter: Gemeindeverwaltungsrat Thomas Just

Stellv. Gemeindewahlleiterin: Verwaltungsfachangestellte Daria Rosenthal

Stellv. Gemeindewahlleiter: Verwaltungsfachangestellter Lukas Asche

Dienststelle der Wahlleitung: 37539 Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, Tel.: 05327/58-0, Fax: 05327/58-111

gez. Patrick Schmidt
Bürgermeister

Gemeinsam schnippeln, kochen, lachen und anschließend in geselliger Runde essen – das gemeinsame Kochen für Seniorinnen ...
09/09/2026

Gemeinsam schnippeln, kochen, lachen und anschließend in geselliger Runde essen – das gemeinsame Kochen für Seniorinnen und Senioren steht ganz im Zeichen des Miteinanders. Neben leckeren Gerichten bleibt dabei viel Zeit für Gespräche, Erinnerungen und den Austausch alter Rezepte.

Der nächste Termin findet am Montag, 28. September, statt. Interessierte Seniorinnen und Senioren sind herzlich willkommen.

Wieder Schülerferienbetreuung in den HerbstferienViel Bewegung und eine medienarme Freizeitgestaltung warten auf die Gru...
08/09/2026

Wieder Schülerferienbetreuung in den Herbstferien

Viel Bewegung und eine medienarme Freizeitgestaltung warten auf die Grundschüler.

Auch in den kommenden Herbstferien gibt es wieder ein Schülerferienprogramm der Gemeinde Bad Grund. Das Angebot richtet sich vorrangig an Grundschüler ab sechs Jahren, deren Eltern alleinerziehend und/oder berufstätig sind. Die Ferienbetreuung findet vom 12. bis 16. Oktober statt. Die Betreuung von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13 Uhr findet überwiegend im Jugendcafé in Badenhausen und der benachbarten Sporthalle sowie gegebebenfalls auch auf dem Sportplatz, in den Wiesen und Wäldern statt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 75 Euro. Die Kinder erfahren eine medienarme Freizeitgestaltung, Förderung der Phantasie und Kreativität und viel Bewegung und sportliche Aktivitäten durch den Sportlehrer Werner Bohnen und Manuel Sauer vom FC Westharz. Es gibt auch jeden Tag ein gemeinsames, ausgewogenes Frühstück und Mittagessen, inklusive Getränke und Snacks. Anmeldungen ab Mittwoch, 16. September, über die Homepage www.jugendcafe-badenhausen.de unter dem Menüpunkt "Schüler-Ferienbetreuung. Flyer werden in der kommenden Woche über die Grundschulen verteilt. Infos gibt es bei Rebecca Singh per Telefon 05522-869427 oder per Mail [email protected].

07/09/2026

Dienstag, den 15. September 2026, um 18 Uhr
in der Ortschaft Windhausen, großer Sitzungssaal, Rathaus,

findet eine Sitzung des Wahlausschusses statt. Der Wahlausschuss tagt in öffentlicher Sitzung. Jedermann hat Zutritt zu der Sitzung.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl

3. Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse der Ortsratswahlen

Ich weise ausdrücklich auf § 10 Abs. 3 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes hin, wonach der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig ist.

Gez. Patrick Schmidt

04/09/2026

Bei der Gemeinde Bad Grund (Harz) ist möglichst zum 1. Januar 2027 im Fachbereich „Bau, Ord-nung, Gebäudemanagement und Eigenbetrieb“
➢ eine Sachbearbeiterstelle in der Ordnungsverwaltung (m/w/d)
anlässlich einer Elternzeitvertretung
(Entgeltgruppe 9a TVöD, Vollzeit, befristet zunächst bis zum 31.08.2028)
zu besetzen.
Die Bewerbungsfrist endet am 17. September 2026.
Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf unserer Homepage unter www.gemeinde-bad-grund.de/rathaus-politik/stellenausschreibungen .

Stellenausschreibungen

Richtiger Umgang mit Handy, Laptop und Co.Jugendliche zeigen Senioren am 6. Oktober, wie es geht.Badenhausen. Wer kennt ...
04/09/2026

Richtiger Umgang mit Handy, Laptop und Co.

Jugendliche zeigen Senioren am 6. Oktober, wie es geht.

Badenhausen. Wer kennt das nicht, die Digitalisierung begegnet einem ständig und fast überall. Smartphone, Tablet, Laptop und Internetnutzung bergen oftmals Herausforderungen oder Unsicherheiten im Umgang mit diesen Medien - und das insbesondere auch für ältere Menschen.

Abhilfe schaffen die Seniorenbeauftragte, Rebecca Singh, und die Jugendpflege der Gemeinde Bad Grund. Unterstützung erhalten sie von Jugendlichen, die als "Digital-Scouts" am Dienstag, 6. Oktober, von 15 bis 17 Uhr bei aufkommenden Fragen zu Handy, Laptop und Co. im Alltag helfen wollen. Der Termin findet im Jugendcafé (Am Johannisborn 20) in Badenhausen statt. Anmeldungen und Infos unter 05522-869427 oder per Mail [email protected].

01/09/2026

Kommunalwahl am 13. September 2026;
Zusammenkunft des Briefwahlvorstandes

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die drei anlässlich der Kommunalwahl gebildeten Briefwahlvorstände am 13. September 2026 um 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Bad Grund (Harz) in der Ortschaft Windhausen, An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), zusammenkommen und ab 18.00 Uhr das Briefwahlergebnis ermitteln.

Die drei Wahlvorstände sind im Besprechungszimmer des Kellergeschosses und den beiden Besprechungszimmern im vierten Obergeschoss zu finden.

Gez. Patrick Schmidt
Gemeindewahlleiter

20/08/2026

Bekanntmachung

Brennholzberechtigungsliste der Inquilinen für die Ortschaften Badenhausen, Flecken Gittelde (einschl. Teichhütte) sowie Windhausen für das Wirtschafts-jahr 2027

Nach dem „Gesetz ist die Ablösung der den Berechtigten im Bezirk des herzoglichen Amtsgerichtes Seesen in der vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend vom 3. Juli 1851“ in der derzeitigen Fassung und die Gesamtholzmenge für die einzelnen Gemeinden festzulegen. Voraussetzung für die Zuteilung des Holzes auf die berechtigten Inquilinen (Mieter) ist das tatsächliche Innehaben einer Mietwohnung. Berechnungsgrundlage für die Verteilung ist die Anzahl der beheizten Stubenöfen und Kochherde der berechtigten Inquilinen.

Für die Erstellung der hierfür erforderlichen Listen werden alle Inquilinen angeschrieben. Inquilinen, denen bis zum 7. September 2026 kein Anschreiben zugegangen ist, sollten sich bis zum 21. September 2026 im Zimmer 308 des Rathauses der Gemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz) melden.

Die Brennholzberechtigungslisten der Inquilinen für die Ortschaften Badenhausen, Flecken Gittelde (einschl. Teichhütte) und Windhausen werden in der Zeit vom

1. Oktober 2026 bis 9. Oktober 2026

im Bürgerbüro des Rathauses der Gemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.

Einwendungen gegen den Inhalt der Inquilinen Listen sind nur bis zum 16. Oktober 2026 möglich. Nach Ablauf der Frist können keine Eintragungen für das Wirtschaftsjahr 2027 erfolgen.

Ich bitte um Beachtung.

Patrick Schmidt
(Bürgermeister)

20/08/2026

Bekanntmachung

Hausherrenholzberechtigung für die Ortschaften Badenhausen, Flecken
Gittelde (einschl. Teichhütte) sowie Windhausen für das Wirtschaftsjahr 2027

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung der den Berechtigten im Bezirk des Herzoglichen Amtsgerichtes Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen in der zurzeit gültigen Fassung haben die holzberechtigten Hausherren die Möglichkeit, anstelle der zu empfangenden Holzrente einen entsprechenden Geldbetrag aus der Forstkasse zu erlangen.

Brennholzberechtigte Hausherren, die für das Wirtschaftsjahr 2027 anstelle der Holzrente einen Geldbetrag ausgezahlt haben möchten, werden hiermit aufgefordert, schriftlich mit Angabe ihrer Bankverbindung bis zum 9. Oktober 2026,

bei der Gemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), die Auszahlung in Geld zu beantragen.

Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.

Patrick Schmidt
(Bürgermeister)

Adresse

An Der Mühlenwiese 1
Windhausen
37539

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:30
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

05327 580

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