20/04/2020
CORONA-PRÄVENTION
Die Stadt Wilhelmshaven hat heute die gültige Allgemeinverfügung wie folgt aktualisiert:
1.) Auch nach der neuen Nds. „Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ vom 17.04.2020“, die am Montag in Kraft tritt und befristet bis zum 06.05.2020 ist, bleibt es bei der vollumfänglichen Schließung der Vereinsanlagen.
2.) Es wird aber die Möglichkeit angeboten, dass an den sich in einem Winterlager befindlichen Booten durch einen Dienstleister oder dem Eigner/der Eignerin selbst unter Einhaltung der Mindestabstandsvorschriften gearbeitet werden kann. Unter Winterlager werden sowohl externe, angemietete oder sich auf dem Vereinsgelände befindliche offene Flächen oder Hallen verstanden, in denen in den Wintermonaten temporär Boote untergebracht bzw. untergestellt werden; insoweit darf auch das Vereinsgelände auf diesen Bereichen und nur auf diesen Bereichen genutzt werden.
3.) Zwecks Nachverfolgung der Nutzung trägt der Verein dafür Sorge, dass in einer an geeigneter Stelle hinterlegten Liste (online oder in Papierform) die jeweiligen Nutzer/innen sich vor Betreten ein - und nach Verlassen austragen.
4.) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass gemeinschaftliche so genannte „Winterarbeiten“ wie auch z.B. das Kranen z. Zt. noch unzulässig sind.“
Damit entfällt auch die von mir erbetene telefonische Benachrichtigung beim Hafenkapitän, wenn wir unsere Anlage betreten wollen.
Diese Lockerung der Beschränkung setzten wir so um, dass ab Montagvormittag (20. April)
zwei Listen in der Bootshalle deponiert werden:
1. An der kleinen Hallentür auf dem Tisch, direkt hinter dem Eingang.
2. An der Innenseite des großen Hallentors.
Dort tragen sich bitte auch die Eigner ein, die auf dem Freilager Arbeiten verrichten.
- Der Vorstand des YCW -