Bikepark Wartenberg

Bikepark Wartenberg Der Bike-park Wartenberg besitzt aktuell 4 Lines wovon zwei mit einem Hackschnitzelsprung enden und einen Pumptrack. Eltern haften für Ihre Kinder.

Alle vier Lines sind unterschiedlich groß so das für jeden was dabei ist. Satzung BikePark

§ 1

Gültigkeit / Betreiber / Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten

(1) Diese Benutzerordnung ist gültig für die Sportstätte "BikePark" in der Thenner Strasse 60 in 85456 Wartenberg (auf dem Sportgelände des TSV Wartenberg). (2) Betreiber dieser Sportstätte ist der Verein "R.K.B. Solidarität Wartenberg e.

V.", im Besonderen die Vereinsabteilung "BikePark". (3) Verantwortlich für den Betrieb des BikeParks ist der Abteilungsleiter bzw. dessen Stellvertreter und im Folgenden der Vorstand. (4) Der Abteilungsleiter BikePark kann in Abstimmung mit dem Vorstand Übungsleiter ("Guides") benennen, welche in Vertretung den BikePark-Betrieb leiten.

§ 2

Gefahren und potentielle Auswirkungen

(1) Vorwort:
Die Benutzung des BikeParks birgt viele Gefahren für Körper und Eigentum in sich. Die Benutzung setzt generell körperliche Gesundheit und Fitness und eine funktionstüchtige und sichere Ausrüstung voraus. Der Benutzer muss sich auf alle Fälle die unten aufgeführten Gefahren vergegenwärtigen und die aufgestellten Verhaltensregeln einhalten. Das Benutzen des BikeParks erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und Schäden jeglicher Art! (2) Potentielle Gefahren/Auswirkungen resultierend aus "Fahrfehlern":
Potentielle Fahrfehler:
Dezentrales Anfahren der Sprunghügel
→ Sprung neben die vorgesehene Landezone → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Diagonales Anfahren der Sprunghügel
→ Sprung neben die vorgesehene Landezone → Sturzgefahr/Kollisionsgefahr/Fallen auf die Umgrenzung der Foampit-Landezone → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
zu viel "Schwung" beim Absprung
→ Sprung hinter die vorgesehene Landezone (in den flachen Bereich) → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
zu wenig "Schwung" beim Absprung
→ Landung auf "Table"/Kante nach "Table" → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Absprung mit zu großer Frontlage
→ Landung auf dem Vorderrad → Übergewicht nach Vorne → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Absprung mit zu großer Hecklage
→ Landung auf dem Hinterrad → Übergewicht nach Hinten → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Abrutschen vom Pedal
→ Schlagen von Körperteilen auf das Rad oder Sturzgefahr → Verletzungsgefahr
(3) Generelle Gefahren/Auswirkungen:
Windeinfluß → z.B. Seitenwind verdreht das Rad beim Sprung → Sturzgefahr beim Landen → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Kollisionen → Potentielle Kollisionen mit dem eigenen Fahrrad / anderen Fahrern / mit Besuchern / mit Tieren / mit Gegenständen (Fußbällen,…) können zu Stürzen führen → (beidseitige) Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Nicht funktionsfähige / nicht geeignete Ausrüstung (Rad, Kleidung und Sicherheitsausstattung) → Bauteile des Fahrrads können durch z.B. fehlende Wartung bei Benutzung brechen → Sturzgefahr/Verletzungsgefahr → Defekte Teile der Sicherheitsausstattung (z.B. angebrochener Helm) bieten keinen ausreichenden Schutz! → Verletzungsgefahr
Imponiergehabe / Selbstüberschätzung / Unvernunft → Befahren von bestimmten Lines bzw. das Vorführen von nicht geübten Sprüngen aufgrund von Imponiergehabe/Unvernunft kann zu Stürzen führen → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Zu geringer Trainings- und Fitnesszustand / Unkonzentriertheit → Führt zu Fahrfehlern (siehe oben)
Streckenzustand → z.B. schlammige Pisten, vereiste Pisten, nasse Bretter,… → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
Nicht ausgeheilte Verletzungen → Führen zu Schonhaltungen und nachfolgenden Fahrfehlern (siehe oben)
§ 3

Verhaltensregeln

(1) Der BikePark darf nur zu den offiziellen Öffnungszeiten unter Beisein der BikePark-Verantwortlichen betreten/benutzt werden. (2) Den Anweisungen der BikePark-Verantwortlichen muss unbedingt Folge geleistet werden. BikePark- bzw. Line-Sperrungen müssen unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann der BikePark-Verantwortliche vom Hausrecht Gebrauch machen. (3) Der BikePark darf nur benutzt werden, wenn eine schriftliche Zustimmung/ Kenntnisnahme des Benutzers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters der Benutzerordung und der Versicherungsschutz des BLSV für den Benutzer (entweder Vereinsmitglied oder Tagesversicherungskarte) vorliegen. (4) Die Benutzer bzw. Besucher des BikeParks müssen gegenseitig Rücksicht nehmen. (5) Benutzen (Fahrer) des BikeParks unter Alkohol-/Rauschmitteleinfluss ist strengstens untersagt. (6) Besucher dürfen die Lines nur nach Freigabe des BikePark-Verantwortlichen betreten. Ansonsten müssen die Besucher siich im Bereich der Zufahrt bzw. Vereinshütte aufhalten. (7) Es besteht Helmpflicht; sonstige Sicherheitsausrüstung (Protektoren,…) werden empfohlen. (8) Vor Benutzung der Strecken muss das Fahrrad und die Sicherheitsausstattung vom Benutzer auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. (9) Vor dem Befahren der einzelnen Strecken muss der Benutzer sich vergewissern, dass diese frei befahrbar sind und sich hinter den Hügeln keine gestürzten Fahrer befinden. Achtung: Ebenfalls auf potentielle Tiere, Gegenstände (Fußbälle,Tennisbälle,..) von den benachbarten Sportplätzen achten. (10) Vor dem Benutzen des Bikeparks muss sich der Benutzer selbstständig über den Zustand/die Befahrbarkeit der einzelnen Strecken informieren (Streckenbesichtigung). Es erfolgt kein aktiver Hinweis bzw. aktive Sperrung einzelner Strecken durch den BikePark-Verantwortlichen; zudem werden die Strecken nicht präpariert und abgesichert! (11) Der Benutzer muss beim Befahren der Strecken den potentiell negativen (Seiten)windeinfluss berücksichtigen. (12) Unfälle, Sach-/Streckenbeschädigungen und/oder sonstige Mängel der Anlage sind unverzüglich dem BikePark-Verantwortlichen zu melden. (13) Die Parkplätze befinden sich vor dem TSV-Sportgelände; die BikePark-Zufahrt (mit dem Fahrrad) befindet sich an der Westseite des TSV-Geländes außerhalb des Zaunes. Der BikePark darf nur von der Westseite betreten werden.

§ 4

Organisatorisches

(1) Vor jeder Benutzung des BikeParks muss sich der Benutzer beim BikePark-Verantwortlichen anmelden.
→ Der BikePark-Verantwortliche weist alle Erstbenutzer in den BikePark ein und begutachtet das Können anhand des Befahrens der einfachen Strecken. Danach entscheidet er, welche Strecken der Benutzer befahren darf. Dies entbindet den Benutzer jedoch nicht, nur Strecken zu befahren, welche seinem Leistungsvermögen entsprechen 0(siehe oben "Gefahren / Verhaltensregeln).
→ Zusätzlich bei Vereinsmitgliedern:
- Vor der ersten Benutzung muss die Benutzerordnung vom Benutzer oder dessen gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
→ Zusätzlich bei Nicht-Vereinsmitgliedern:
- Unterschreiben der Benutzerordnung bzw. Übergabe der Bestätigung des gesetzlichen Vertreters
- Abschließen der Tagesversicherung und Bezahlen der Gebühr
(2) Der Abteilungsleiter BikePark und/oder dessen Stellvertreter und/oder ein anderes Mitglied des Vorstands führen zu zweit monatlich eine Begehung des kompletten BikeParks bezüglich Funktionstüchtigkeit inklusive schriftlicher Dokumentation durch. Potentielle Mängel werden wenn nötig unverzüglich behoben. In der Zwischenzeit werden die betreffenden Bereiche des BikeParks bei akuter Gefährdung gesperrt

16/04/2015

Backflip und Tailwhip train von Dennis und Valentin heute!
Der Park ist bald wieder komplett befahrbar, nur noch der Pumptrack und die Tableline müssen hergerichtet werden!

11/04/2015

Sind ab jetzt am Dirtpark!

Lg!

07/04/2015

Heute ab 14uhr am Bikepark!

Lg

09/05/2014

Der Arbeitseinsatz am bikepark Berglern ist auf nächste Woche verschoben weil es zu batzig ist ! Bitte weitersagen!
Mfg

09/05/2014

Am Bikepark Berglern, ist morgen ein Arbeitseinsatz ab 12 Uhr geplant. Die Berglerner könnten unsere Hilfe gut gebrauchen um schneller fertig zu werden ...
Also bis moing am Berglerner Bikepark :)

26/04/2014

WICHTIG
Heute beginnt der 4Arbeitseinsatz erst um 12:00 Uhr !

23/04/2014

Guad, nun wissen wir dass der Arbeitseinsatz am Samstag um 10 Uhr beginnt. Wir freuen uns natürlich immer noch auf eure Hilfe ;)
Bis Samstag
Bikepark Wartenberg

17/04/2014

Hi Leudeee,
am Samstag, den 26.04.14 würden wir am Bikepark nochmal einen großen Arbeitseinsatz machen. Wir shappen alle Sprünge nochmal, sammeln den ganzen Müll auf, machen halt alles wieder hübsch.
Wir würden uns natürlich über eure Hilfe freuen, also bis Samstag :) Bikepark Wartenberg

Unser Park nach denn bisherigen Bagger arbeiten!Jetzt fehlt nur noch die große Hackschnitzellandung beim 2ten großen ste...
29/03/2014

Unser Park nach denn bisherigen Bagger arbeiten!
Jetzt fehlt nur noch die große Hackschnitzellandung beim 2ten großen step up und der Pumptrack! :)

Endlich, das Video von unserer 10° Plus Session ist auf unserem YouTube-Kanal :) Hoffe das Video gefällt euch genau so g...
14/03/2014

Endlich, das Video von unserer 10° Plus Session ist auf unserem YouTube-Kanal :) Hoffe das Video gefällt euch genau so gut wie mir. Viel Spass beim anschauen und bis zum nächsten mal bei uns am Bikepark :) Video: https://www.youtube.com/watch?v=zphy5tcCOtI

Am Freitag den 07.03.2014 haben wir am Bikepark Wartenberg die "10° Plus Session" veranstaltet. Dieses Video soll zeigen wie wir am Freitag drauf waren ;) Vi...

08/03/2014

Ein großes Dankeschön an alle die am Freitag bei uns waren. War ne chillige Session. Video folgt in der nächsten Woche, damit ihr euch selbst überzeugen könnt ;)

04/03/2014

Der Bikepark ist schon so gut wie hergerichtet, deshalb veranstalten wir am Freitag eine "10° Plus Session". Wir sind ab 13:00 Uhr draußen und haben bis dahin schon alles vorbereitet. Natürlich würden wir uns freuen, wenn ihr zahlreich bei uns erscheint :) Jeder der kommen will/kann soll diesen Status liken, damit wir wissen wie viele kommen werden.
Bis Freitag :)
MfG Bikepark Wartenberg

Adresse

Tenner Starße
Wartenberg
85456

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