29/10/2020
Änderung des sächsischen Waldgesetzes – ein neuer Ansatz nötig!
Grundsätzlich sollte die Aufteilung in Wirtschaftsraum, Erholungsraum und Naturraum in Frage gestellt werden. Dies liegt darin begründet, dass sich die einzelnen Teilbereiche ergänzen und nicht in Konkurrenz betrachtet werden sollten. Denn wenn man die Wirtschaft betrachtet, betrifft dies ja nicht nur die Holzwirtschaft. Es umfasst auch jede Art des Tourismus, welche meist nur als Erholung abgetan wird. Dennoch sind eine Vielzahl von Unternehmen und Vereine auf die sächsischen Wälder angewiesen sind, wie z.B. Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Reitbetriebe, Wandervereine, Radfahrvereine, etc. Bei der Thematik Naturraum werden meist nur Schutzgebiete betrachtet. Der Lebensraum von Tieren und Pflanzen erstreckt sich aber auf den gesamten Wald und endet selbst dort nicht. Von einem gesunden Wald profitieren demnach auch alle Nutzer, wie die jüngsten Trockenjahre oder die Borkenkäferplage zeigen. Denn die Probleme mit den Monokulturen in den ehemaligen Bergbauregionen, werden gerade immer sichtbarer. Und das nicht nur in draußen im Wald, sondern vielmehr auch im Geldbeutel der Forstwirte die unter den stark gesunkenen Holzpreisen leiden. Hinzu kommt noch einen hoher Aufwand zur Schadensbeseitigung. Waldbauliche Maßnahmen jeglicher Art sollten daher immer im Einklang mit der Natur gebracht werden. Dies umfasst nicht nur das Pflanzen von Mischwäldern sondern auch den Bau von Wegen. Nur weil ein grob geschotterter Wirtschaftsweg für Forstfahrzeuge geeignet ist, ist dieser noch lange nicht als Erholungs- und oder Naturraum geeignet. Tonnenweise Schotter auf die Wege zu kippen und die Begehbarkeit für Wanderer, Radfahrer, Reiter, etc…. so zu erschweren oder diese ganz aus den Wäldern zu vertreiben sollte dabei nicht das oberste Ziel sein. Vor allem aber werden die einzelnen Naturräume voneinander getrennt. Viele Waldbewohner meiden die geschotterten Wege und vor allem die breiten Schneisen stellen oftmals ein Hindernis für kleinere Lebewesen dar. Hier sollte demnach eine naturnahe Bauweise vorgeschrieben werden und nicht als Ausnahme zugelassen werden. Grundsätzlich gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken, da die Zutrittsregelungen nicht für alle im gleichen Maße gelten und wirtschaftliche Interessen immer im Vordergrund stehen. Natürlich hat jede Interessengemeinschaft ihre eigenen Anforderungen. Das heißt aber nicht, dass diese vollkommen widersprüchlich sein müssen. Ein Hauptproblem dabei ist und bleibt die oben beschriebene Wegeproblematik. Warum aber diese nicht gemeinsam lösen? Hierzu können wir mal eine kleine Beispielrechnung eröffnen. Zum Beispiel wird Reitern vorgeworfen, dass sie die Wege zerstören. Darüber beschweren sich Wanderer, Radfahrer, Forstwirte und Waldbesitzer. Nachweislich wurde allerdings die Reitwegeabgabe abgeschafft, da es sich zum allergrößten Teil um Sekundärschäden handelte und jahrelang die Gelder keine Anwendung mehr fanden und diese sich beim Staatsbetrieb Sachsenforst zu einer 6-stelligen Summe aufgetürmt haben. Die Primärschäden entstanden dabei durch Forstmaschinen aller Art. Nun ist aber das Thema Schäden im Wald nicht vollkommen zu vermeiden. Und das von keinem Waldnutzer. Wie sich auch Wanderer oder Radfahrer über die zerfahrenen Wege beschweren, so müssen auch sie einsehen, dass der Wald nicht nur aus den Rastpunkten besteht und eine Nutzung, egal von wem, immer Spuren hinterlässt. Und dass es nicht gänzlich ohne Spuren geht, dass muss jeder einsehen, der auch nur eine Rolle Toilettenpapier nutzt. Es gibt auch nur eine bestimmte Anzahl an Reitern. Diese ist allerdings wesentlich geringer als die der Radfahrer, Wanderer oder sogar der Jäger. Denn nicht jedes angemeldete Pferd in Sachsen bekommt überhaupt einen Wald in seinem Leben zu sehen oder wenn überhaupt, dann nur äußerst selten. Genau genommen, sind das weniger als die Hälfte aller Pferde. Die Frage in dieser Rechnung ist daher folgende. Wenn man nun diese geringe Anzahl auf alle Wege lassen würde, würde sich dann nicht auch der Schaden am einzelnen Weg verringern? Andersherum gesehen, würden wir alle Wanderer, Radfahrer, Jäger, Spaziergänger, Hundegänger, etc… nur noch auf vereinzelte Wege lassen, würden dann nicht auch hier wesentlich stärkere Schäden entstehen? Hier handelt es sich dabei um simpelste Mathematik. Entgegen steht allerdings eine Menge Wortglauberei. Denn würde man o.g. Personen die freie Entfaltung in der Natur entziehen, dann gebe es nicht nur einen Aufschrei, sondern auch eine Menge an Verfassungsklagen – und das zurecht. Weiterhin muss man doch auch die Frage stellen dürfen, warum ein Pferd mit einem Reiter Schäden an Wurzelanläufen und somit Rotfäule verursachen soll, nicht aber das Rückepferd, welches genau wie Forstseilwinden Baumstämme über die gleichen Wurzelanläufe zieht. Ganz zu Schweigen von schweren Forstmaschinen, wobei man auch hier mittlerweile von bis zu 30 Meter-Rückegassen spricht. Dies wiederum bedingt höhere Maschinegewichte. Aber im gleichen Atemzug werden kleine schonende Forstmaschinen, aufgrund CFC-Zertifikation der Wälder, nicht zugelassen. Höhere Maschinengewichte zerstören wiederum schneller Wege, welche auch von anderen Waldbesuchern genutzt werden. Hier fängt die Katze also immer wieder ihren eigenen Schwanz. Das Ziel sollte daher darin bestehen, die Wege so zu bauen, dass sie für alle Waldnutzer und vor allem für die Tierwelt attraktiv sind bzw. werden. Große hochverfestigte Schotterflächen, welche bei stärkeren Regen zudem auch noch das Wasser schneller ins Tal rennen lassen und dem Wald somit wichtiges Wasser weiter entzieht bzw. nicht zur Verfügung stellt, sollte daher verboten und nicht auch noch gefördert werden. Denn gefördert wird der Wegebau. Und hier sollten nicht nur die Waldbesitzer, sondern auch die Verbände in die Pflicht genommen werden. Stark frequentierte Wege könnten von mehreren Verbänden, den Waldbesitzern und den Forstunternehmen gemeinsam finanziert werden. Da die Wege schließlich gefördert werden, würden hier für die einzelnen Verbände in der Regel nur kleinere Beträge anfallen. Getreu dem Motto: „Gemeinsam geht’s besser“. So sollte also auch hier gehandelt werden und jeder hat gleichermaßen etwas davon. Denn schließlich geht der Naturschutz uns alle etwas an. Verbinden wir also wirtschaftliche Interessen mit dem Interesse an der Natur und der Erholung selbst, erzielen wir auch Ergebnisse, die für alle akzeptabel sind.