TG Thedinghausen

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Selbsttests für Abospieler möglich !!!Hallo liebe Tennis- und Squashfreunde,der Verein hat alle möglichen Hebel in Verbi...
03/12/2021

Selbsttests für Abospieler möglich !!!

Hallo liebe Tennis- und Squashfreunde,

der Verein hat alle möglichen Hebel in Verbindung gesetzt, damit ein Spielbetrieb weiterhin gewährleistet werden kann.

Für eure Abozeiten konnten wir einige Mitglieder engagieren, die Überprüfung und Dokumentation eures Impfstatus und des negativen Testergebnisses zu übernehmen. Vielen Dank !

Wir freuen uns, dass sich diese Gruppe auch bereit erklärt hat, mitgebrachte Selbsttests von Abospielern vor Ort, VOR der Halle, durchzuführen. Ab Montag 06.12.2021 habt ihr, als Abospieler, die Möglichkeit, euch vor ORT – unter Aufsicht – selber zu testen. Wir dokumentieren dies.

Solltet ihr davon Gebrauch machen, seid frühzeitig vor der Halle, da der Selbsttest min. 15 Minuten dauert !

Außerdem können Gäste und Mitglieder wieder Tennis – Einzeltrainingsstunden bei unserem Trainer Stefan Karczewski buchen. Hier akzeptieren wir leider keinen Selbsttest vor ORT. Desweiteren haben wir beschlossen, dass SCHÜLER bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wieder Einzelstunden buchen können, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Leider können wir Eltern, die ihre Kinder zu dieser gebuchten Einzelstunde zur Halle bringen, auch mit Impfnachweis und negativem Test, aufgrund der Dokumentationspflicht, die Halle nicht betreten lassen !

Bitte haltet euch an diese Vorgabe ! Wir haben für alles eine Dokumentationspflicht. Die Schülereinzelstunden können nur über den Kassenwart D. Struck unter e-mail: [email protected] gebucht werden und gelten nur für Mitglieder der TGT.

Mit sportlichem Gruß

Der VORSTAND TGT

Hallo liebe Tennis- und Squashfreunde,hiermit teilen wir euch mit, welche Regelungen für den Zutritt der Tennis- und Squ...
30/11/2021

Hallo liebe Tennis- und Squashfreunde,
hiermit teilen wir euch mit, welche Regelungen für den Zutritt der Tennis- und Squashhalle nach der neuen niedersächsischen Corona Verordnung ab dem 01.12.2021 gelten.

1) Ab dem 01.12.2021 darf nur noch der die Halle betreten, der genesen oder vollständig geimpft ist und einen TAGESAKTUELLEN Test aus einer Apotheke oder eines offiziellen Testzentrums vorzeigen kann.

2) Einen Selbsttest können wir aus organisatorischen Gründen nicht akzeptieren.

3) Leider können wir auch individuelle Einzelstundenbuchungen nicht mehr zulassen, da wir die Kontrolle nicht sicherstellen können.

4) Für die Abo’s werden wir einen Kontrollplan aufstellen. Dieses Vorgehen testen wir bis einschließlich Freitag, den 10.12.2021. Ausgewählte Mitglieder werden vor Ort sein und euren Impfnachweis und euer tagesgenaues Testergebnis kontrollieren.

5) Jugendtraining findet statt, da die 2G+ Regelung nicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt. Die Trainer werden jeden Tag getestet und vom Verein kontrolliert.

6) Erwachsenen Einzel- oder Gruppentraining ist nicht gestattet.

Evtl. gebuchte Einzelstunden werden wir bis einschließlich 10.12.2021 kostenfrei für euch stornieren und aus dem Buchungssystem löschen. Ihr braucht dazu nichts zu machen. Es tut uns leid das wir so verfahren müssen und hoffen auf euer Verständnis.

Bis bald, bleibt gesund und habt eine schöne Vorweihnachtszeit.
Mit sportlichem Gruß

Der VORSTAND TGT

2G in der Tennishalle (Squash inkl.)Ab dem 23.11.2021 gilt in Indoor Sportstätten in Niedersachsen die 2G Regel. Egal, o...
19/11/2021

2G in der Tennishalle (Squash inkl.)

Ab dem 23.11.2021 gilt in Indoor Sportstätten in Niedersachsen die 2G Regel. Egal, ob als Zuschauer, oder als Spieler: unsere Halle darf nur noch geimpft oder genesen betreten werden. Als Verein müssen wir dieses überprüfen und dokumentieren. Wir bitte Euch daher, in den nächsten Wochen, immer Euren entsprechenden Nachweis bei Euch zu haben wenn ihr die Tennis- und Squashhalle betretet. Dierk Fischer (1. Vorsitzender), Carsten Schade (2. Vorsitzender), Dirk Struck (Kassenwart) und Stefan Karczewski (Trainer) werden Stichproben durchführen und in Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung dokumentieren.

Leider können wir denjenigen unter Euch, die nicht genesen oder geimpft sind, keinen Zutritt mehr zu der Tennis- und Squashhalle gewähren. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Der VORSTAND

09/01/2021

Kein Doppel mehr möglich!

Nach heutiger Veröffentlichung (08.01.2021) der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen ist Tennis als Individualsport weiterhin mit Einschränkungen und unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen erlaubt.

Die neue Verordnung tritt bereits am 10.01.2021 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2021.

In Niedersachsen kann weiter Einzel gespielt werden.
Eine wesentliche Änderung gibt es hinsichtlich des Doppels. Bisher galt, dass Doppel möglich sind, wenn maximal zwei Haushalte (jeder auf einer Seite) auf dem Platz sind. Dieses hat die Verordnung klarer geregelt, wodurch ein Doppel nicht mehr möglich ist.

Es gilt das Prinzip „ein Haushalt plus 1 Person“.

01/01/2021

Wir wünschen Allen ein schönes neues und gesundes Jahr 🙃

23/12/2020

Die Welt ist ein schöner Ort und sie ist es wert, für sie zu kämpfen (Ernst Hemingway 1899-1961)

IN DIESEM JAHR IST VIEL PASSIERT

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Kunden unserer Tennishalle, ein ganz besonderes Jahr liegt hinter uns. Nicht nur Corona, sondern auch die Inbetriebnahme unserer Tennishalle, gehörte 2020 zu den besonderen Ereignissen.

Weihnachten ist eine gute Gelegenheit, um inne zu halten und wieder Kraft für neue Taten zu tanken.
In diesem Sinne möchten wir uns bei Euch für das gemeinsame Jahr 2020 bedanken!
Euch und Allen die Euch am Herzen liegen wünschen wir erholsame Feiertage.
Kommt alle gut ins neue Jahr und bleibt gesund!

Vorstand der TGT

23/12/2020

Änderung der Corona-Regeln für Squash

Spielbetrieb Squash
Von den 3 zur Verfügung stehenden Courts dürfen der Court 1 und 3 genutzt werden. Voraussetzung: Es darf jeweils nur mit einer anderen Person, aber nicht mit wechselnden Partnerinnen oder Partner gespielt werden. Außerdem dürfen Spieler, die aus einem Hausstand kommen, spielen.
Court 2 steht für max. 2 Personen als Wechselbereich zur Verfügung.
Außerhalb der Courts, hinter der Glaswand, darf 1 Trainer coachen.

16/12/2020

Neue Corona-Regeln

Es ist, unter Einhaltung aller Vorgaben des Hygieneschutzes, erlaubt, Tennis und Squash zu spielen.

Spielbetrieb Tennis
Es darf ab Montag, dem 02.11.2020 nur Einzel gespielt werden!
Doppel ist nur erlaubt, wenn die Spieler aus höchstens zwei Hausständen kommen.
Training ist weiterhin möglich, allerdings nur als Einzeltraining. Ausnahme: Die Trainierenden kommen aus einem Hausstand.

Spielbetrieb Squash
Von den 3 zur Verfügung stehenden Courts dürfen der Court 1 und 3 für Einzeltraining, pro Court ein Spieler, genutzt werden. Ausnahme: 2 Spieler pro Court sind möglich, wenn die Trainierenden aus einem Hausstand kommen.
Court 2 steht für max. 2 Personen als Wechselbereich zur Verfügung.
Außerhalb der Courts, hinter der Glaswand, darf 1 Trainer coachen.

GEÄNDERT
Aufenthaltsraum
Auf Grund der aktuellen Vorschriften der
„Niedersächsischen Corona-Verordnung“
ist der Aufenthaltsraum ab heute (16.12.2020) gesperrt!

Umkleide- und Duschräume
Hier dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten.

Die bisher von uns veröffentlichen Maßnahmen / Regeln (siehe Infotafeln) sind weiterhin gültig!

Jeder Spieler/Besucher ist selbst verantwortlich, diese Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.

Oberstes Gebot:
• => Mund- Nasenschutz tragen
• => Mindestabstand von 1,50 Meter überall einhalten
• => Desinfektionsmittel nutzen

02/12/2020

Ein turbulentes und aufregendes Jahr neigt sich dem Ende.

Allen voran hat uns alle natürlich Corona beschäftigt und uns im Alltag ganz schön eingeschränkt.
Aber nicht zu vergessen haben wir auch in 2020 wichtige Grundsteine für die Zukunft gelegt und die Tennishalle erworben sowie Squash-Sparte gegründet.

Wir hoffen, dass ihr die Vor-Weihnachtszeit trotz der aktuellen Umstände genießen könnt.

Bleibt weiterhin am Ball 🎾 und das wichtigste BLEIBT GESUND!

Wir von der TGT wünschen euch eine schöne Adventszeit 🎄

07/11/2020

Hygienekonzept für Hallentennis / Squash 2020/21 im TNB (Stand: 05.11.2020 )

Als rechtlicher Rahmen für die Vereine und Individualsportler im Bereich des TNB gelten die jeweils gültigen Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen sowie der regionalen
Ordnungsämter gegen die Ausbreitung des Coronavirus für alle Aktivitäten auf der Vereinsanlage.
Für den allgemeinen Sportbetrieb hat der TNB Hygienemaßnahmen als Empfehlung veröffentlicht.
Dazu gehören
• Der geforderte Mindestabstand von zwei Metern (für Bremen) 1,50 Metern (für Niedersachsen) zu allen Personen ist jederzeit und überall einzuhalten.
• Die Hygienemaßnahmen Händewaschen und Bereitstellung/Nutzung von
Desinfektionsmitteln sowie die Hust- und Niesetikette gelten im täglichen Trainingsbetrieb ebenso wie bei Punktspielen und Turnieren.
• Spielern mit offensichtlichen Symptomen einer Atemwegserkrankung, u.a.. Halsschmerzen, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörung ist die Teilnahme am Training und am Wettbewerb untersagt. Auch ist Ihnen der Zugang zur Halle und zum Gelände untersagt. Treten diese Anzeichen während des Wettkampfes/Trainings erstmalig auf, ist das Wettspiel/Training sofort zu beenden und die Anlage unverzüglich zu verlassen.
• Sanitäre Einrichtungen sollten regelmäßig und Platzgegenstände etc. nach Benutzung bzw.
nach jedem Match desinfiziert werden. Dazu zählen Sitzbänke, Türgriffe etc.
• Es gilt: Keine Berührungen, Umarmungen und kein Handschlag beim Tennis.
• Überall außerhalb des Platzes sollte im Interesse aller eine Mund-Nasenschutz-Bedeckung getragen werden.
• Der Platzwechsel hat schnellstmöglich zu erfolgen. Optimaler Weise verlässt ein Einzel/Doppel nach Ende des Trainings/Wettkampfs den Platz, bevor die nächsten Spieler den Platz betreten.
• Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.
• Es darf Einzel und sehr eingeschränkt Doppel gespielt werden. Grundsätzlich sollte aber auf Doppel verzichtet werden.
• Doppel ist nur erlaubt, wenn die Spieler aus höchstens zwei Hausständen kommen – und diese jeweils auf einer Seite.
• Training kann nach aktuellem Stand und Rücksprache mit dem Ministerium wie folgt erfolgen: Maximal zwei Spieler PLUS ein Trainer. Argumentation/Begründung: Die beiden Athleten sind sportlich aktiv, der Trainer übt seinen Beruf aus, ist selber nicht sportlich aktiv und kann als Zuschauer eingestuft werden. Aber es ist jederzeit sicherzustellen, dass er immer Abstand von mindestens 1,5 Meter, besser 2 Meter hält. Wichtig: Sind zwei Spieler auf dem Platz hat sich der Trainer außerhalb des Doppelfeldes aufzuhalten und darf nicht selber aktiv auf dem Platz sein. Praxistipp: Stuhl am Netz, da er dann sitzender Zuschauer ist.

• Für den Leistungs- und Spitzensport gelten besondere Regeln, die individuell mit den betroffenen Spielerinnen und Spielern besprochen werden. An der TennisBase Hannover wird bereits entsprechend gearbeitet.

• Kindergruppen unter zwölf Jahren dürfen sich in Gruppen aus mehr als zwei Haushalten zu Hause oder im öffentlichen Raum zum Spielen treffen oder sich im öffentlichen Raum als Gruppe bewegen. Sie dürfen NICHT gemeinsam Sport treiben.
• Eingänge zur Halle sind freizuhalten.
• Jeder Tennisspieler ist selbst verantwortlich, diese Vorgaben auch tatsächlich umzusetzen.
• Jeder Verein sollte entsprechende Markierungen, Informationen und Beschilderungen an den entsprechenden Stellen anbringen.
• Alle genutzten Räumlichkeiten sollten vor und nach der Benutzung durch den Verein sorgfältig gereinigt werden.

Punktspiele/Turniere
• Einhalten der geforderten Mindestabstände auf den Vereinsanlagen und in den Hallen sind durch eine entsprechende Wegeplanung zu gewährleisten.
• Es gilt weiter die Datenerfassung. Alle Daten müssen nach drei Wochen vernichtet werden.
o Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer digitalen Erfassung. Vereine sollten prüfen, ob diese genutzt werden können.
o Wird bei der TG-Thedinghausen über die ausschließlich mögliche digitale Reservierung abgedeckt.
• Bereits am Eingang und überall in den Hallen sollte Desinfektionsmittel bereitgestellt und deutlich sichtbar gemacht werden.
• Finden auf einer Anlage mehrere Mannschaftsspiele zeitgleich statt, sollten diese auf verschiedenen, den Teams zugewiesenen, Plätzen stattfinden. Der Heimverein muss dabei sicherstellen, dass sich die Bereiche, in denen sich die Teams der einzelnen Spiele aufhalten, möglichst nicht überschneiden. Hierbei ist auch die Ankunft/ Abreise/ Toilettennutzung und ggf. der Zugang zur Vereinsgaststätte zu kennzeichnen und der Gastmannschaft bekanntzugeben.
• Auf eine Begrüßung mit Handschlag, Umarmung oder andere Berührung ist zu verzichten.
• Der Heimverein benennt einen Corona-Beauftragten, dessen Aufgabe die Überwachung der Einhaltung dieser Hygienevorschriften ist.
• Der Oberschiedsrichter sollte den Platz nur mit Mund-Nasenschutz zu betreten.
• Auch für betreuende Spieler auf der Bank sollte die Mund-Nasenschutz-Pflicht gelten.
• Ob Turniere ausgerichtet werden können, sollte im Vorfeld mit der Kommune abgestimmt werden.
• Bei Turnieren sollte auf das Sign-In verzichtet werden, um eine Ballung im Turnierbüro zu vermeiden. In diesem Fall muss die Auslosung vorher stattfinden.
• Es sollte ein Wege-Konzept für die Turnierleitung erstellt werden.
• Möglichst getrennte Ein- und Ausgänge.
• Empfehlung: Die Spieler befinden sich nur während ihrer Matches auf der Turnieranlage. Davor und danach sollen sie sich nicht dort aufhalten.
• Zuschauer sind weder bei Turnieren noch bei Punktspielen erlaubt.
• Bei Punktspielen sollten nur die aktiven Spieler anreisen.
• Auch Heimmannschaften sollten auf Begleitpersonen verzichten.
• In den Tennishallen ist durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. Falls Klima- bzw. Frischluftanlagen vorhanden sind, sollte eine fachgerechte Nutzung sichergestellt sein, um eine Fehlfunktion als „Infektionsverbreiter“ auszuschließen.
• Bei Punktspielen: Ergänzend zum Spielberichtsbogen ist leserlich eine Liste der Spieler mit Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer auszufüllen. Die Liste ist vom
Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft für drei Wochen aufzubewahren und anschl. zu vernichten.
• Die Heimmannschaft informiert die Gäste über die lokalen Bedingungen wie
o Desinfektionsmöglichkeiten, Toiletten, Wartebereiche für Spieler, die nicht im Einsatz sind, Treffpunkt auf der Anlage, gastronomische Bedingungen
• Spielberichtsbogen: Der Bogen ist vor Spielbeginn getrennt durch beide Mannschaftsführer auszufüllen. Es sind eigene Stifte zu nutzen.
• Der Oberschiedsrichter gibt die Begegnungen und die Plätze bekannt und hat zuvor die Spielbälle so vorzubereiten, dass sie nur weggenommen werden müssen.
• Die Spieler sollten genügend eigene Handtücher bei sich haben.
• Auf jedem Platz befinden sich mindestens zwei Sitzmöglichkeiten pro Seite (und damit pro Team), jeweils im ausreichenden Abstand.
• Bei Beratungen während der Seitenwechsel ist der Mindestabstand einzuhalten.
• Die Sitzmöglichkeiten sind nach jedem Match zu desinfizieren.
• Es gibt kein gemeinsames Essen.
• Umkleiden und Duschen geöffnet, wenn ein schlüssiges Hygienekonzept vorliegt. Dennoch sollte das Umziehen für den Sport und das Duschen nach dem Sport Zuhause erfolgen. Die Benutzung von Toiletten ist unter Beachtung der Abstandsregelung und dem Beachten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen möglich.

Weigert sich eine Mannschaft/ein Turnierspieler die im Verein geltenden Hygieneregeln einzuhalten, hat der Heimverein den TNB darüber zu informieren.

Es gilt immer: Abstand halten und andere Personen respektvoll und mit Umsicht behandeln - Gesundheit geht vor Wettkampf.

07/11/2020

Aktuelle Corona-Infos

Es ist, unter Einhaltung aller Vorgaben des Hygieneschutzes, erlaubt, Tennis und Squash zu spielen.

Spielbetrieb Tennis
Es darf ab Montag, dem 02.11.2020 nur Einzel gespielt werden!
Doppel ist nur erlaubt, wenn die Spieler aus höchstens zwei Hausständen kommen.
Training ist weiterhin möglich, allerdings nur als Einzeltraining. Ausnahme: Die Trainierenden kommen aus einem Hausstand.

Spielbetrieb Squash
Von den 3 zur Verfügung stehenden Courts dürfen der Court 1 und 3 für Einzeltraining, pro Court ein Spieler, genutzt werden. Ausnahme: 2 Spieler pro Court sind möglich, wenn die Trainierenden aus einem Hausstand kommen.
Court 2 steht für max. 2 Personen als Wechselbereich zur Verfügung.
Außerhalb der Courts, hinter der Glaswand, darf 1 Trainer coachen.

Aufenthaltsraum
Hier gilt: …in der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen.

Umkleide- und Duschräume
Hier dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten.

Die bisher von uns veröffentlichen Maßnahmen / Regeln (siehe Infotafeln) sind weiterhin gültig!
Jeder Spieler/Besucher ist selbst verantwortlich, diese Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.

• Oberstes Gebot:
• => Mund- Nasenschutz tragen
• => Mindestabstand von 1,50 Meter überall einhalten
• => Desinfektionsmittel nutzen

Adresse

Am Burgplatz 5
Thedinghausen
27321

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