05/12/2021
☝🏻 Corona Update vom 05.12.2021 ☝🏻
Die 2G Regelung in Fitness-Studios gilt weiterhin für:
- Personen deren Vollimmunisierung (2te Impfung) nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Genesene deren Infektion nachweislich nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Jeder der bereits seine Booster-Impfung bekommen hat.
2G+ Regelung:
➡️ Nur für Personen bei denen die 2te Impfung länger als 6 Monate zurückliegt.
➡️ Für alle deren Impfung bereits länger als 6 Monate zurückliegt, gibt es die Möglichkeit sich mit einem eigenen Schnelltest vor Ort zu testen. ➡️ Alternativ gibt es öffentliche Schnellteststationen "Am Bild", sowie am "Arbeitsamt".
Die gleichen Regelungen gelten auch für den Einzelhandel und die Gastronomie, die sich mit Sicherheit gerade in der Vorweihnachtszeit auf Euren Besuch freuen würden.
Quelle SWR Aktuell 05.12.2021 12.56 Uhr
Für alle die regelmäßig daneben liegen, bitte folgende Regeln beachten: Sich Infomieren - abwarten - richtig lesen - dann posten!
Landesregierung legt weitere Ausnahmen von 2G-Plus-Regel fest. 12:56 Uhr
Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel festgelegt. Demnach sind auch Personen, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, von der Testpflicht bei 2G Plus befreit. Das Gleiche gilt für Genesene, deren Infektion nachweislich höchstens ein halbes Jahr alt ist. Menschen mit einer Booster-Impfung waren schon zuvor von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen.