01/05/2020
"Coronavirus / COVID-19"
Vermietung von Kanuuhs unter folgenden Bedingungen:
Das Coronavirus hat das öffentliche Leben in der Region, Bayern und Europa weiter fest im Griff und sorgt für zahlreiche Einschränkungen.
Weiterhin gilt eine von der bayerischen Staatsregierung verhängte Ausgangsbeschränkung.
!!! Gegenwärtig sind nur Tagestouren buchbar, da Hotels, Pensionen und Campingplätze geschlossen sind !!!
Die Vermietung von Kanuuhs ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Die Sportausübung ist nun auch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes möglich. Dann aber nur mit dieser. Es ist also nicht erlaubt, gleichzeitig mit Personen aus dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person unterwegs zu sein! Also z.B. nicht ich selbst, meine Ehefrau und ein Studienfreund gemeinsam in einem Boot. Wenn Sie eine Person treffen, die nicht Ihrem eigenen Hausstand angehört, dürfen Sie also nur zu zweit sein!
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls bitten das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration sowie der Katastrophenschutz zudem darum, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischen Luft nur in der unmittelbaren näheren Umgebung des Wohnortes durchzuführen. Es sollte im Sinne des Infektionsschutzes zur Unterbindung großräumiger Verbreitung des Virus also vermieden werden, dass Menschen aus den Großstädten z. B. zu uns ins Altmühltal reisen, um hier Freizeitaktivitäten zu unternehmen. Nach unseren Informationen ist die Vermietung an „Auswärtige“ nicht explizit untersagt. Insofern liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Gastes, wie weit er zu einem Ausflug fährt (vgl. https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php).
Transfer zum Startpunkt oder Abholung am Tourende
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aller Beteiligten (auch des Fahrers) während der Fahrt.
Alle Mitfahrer (außer dem Fahrer) müssen einem Hausstand angehören.
(Nach Auskunft des LRA Eichstätt ist selbst der Transfer einer Person mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand fraglich, weil die neue Regelung, die gestattet, dass man mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes gemeinsam Freizeitaktivitäten unternimmt, sich ausdrücklich nur auf Aktivitäten im Freien bezieht.)
https://www.kanuuh.de/coronavirus-covid-19/
Das Coronavirus hat das öffentliche Leben in der Region, Bayern und Europa weiter fest im Griff und sorgt für zahlreiche Einschränkungen. Weiterhin gilt eine von der bayerischen Staatsregierung verhängte Ausgangsbeschränkung. !!! Gegenwärtig sind nur Tagestouren buchbar, da Hotels, Pensionen ...