23/06/2025
Liebe BADGERS,
Liebe Vereinsvorstände,
wir wurden verklagt! Aber warum ist das so wichtig für euch?
Im vorliegenden Fall haben wir zum Schutz unseres Vereines ein Hausverbot ausgesprochen – so wie es jeder Vereinsvorstand machen würde.
Gegen eben jenes Hausverbot (geschützt nach Art. 13 Grundgesetz) wurde geklagt und der vorsitzende Richter möchte dies nun im Eilverfahren(!) kippen, was einem schweren Grundrechtseingriff gleichkommen dürfte.
So und nicht anders muss die Ladung seitens der Amtsgerichtes Osterholz-Scharmbeck wohl verstanden werden, denn wenn die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte, dann müsste ja nicht geladen werden, oder?!
Wofür also der BGH Jahre braucht, versucht das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck in nur wenigen Tagen im Eilverfahren durchzudrücken.
Sofern der vorsitzende Richter nun das Hausverbot kippt, wird ein Präzedenzfall für die Region geschaffen, der jedem Randalierer, Störenfried und dergleichen die Möglichkeit gibt, wieder und wieder zu euch auf die Sportanlage zu kommen, um eure Veranstaltung zu stören.
Das kann und darf so nicht richtig sein!
Insoweit bitten wir euch, eure Vereinsvorstände über den nachfolgenden Termin zur mündlichen Verhandlung (öffentliche Anhörung) und die Wichtigkeit der Sache zu informieren:
Veranst.: öffentliche mündliche Verhandlung
Ort: Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck,
Nebenstelle Amtslinde,
Rübhofstraße 2, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Datum: Freitag, 27. Juni 2025; 08:30 Uhr
Und natürlich können wir uns als Verein weder den Rechtsstreit noch den persönlichen Zeitaufwand leisten – aber wir werden alles für den Schutz des Ehrenamtes geben! Versprochen!
In diesem Sinne,
Euch allen einen streit- und stressfreien Start in die Woche 🖤💛