01/04/2026
Update 2.4.: Das war natürlich unser Aprilscherz in diesem Jahr 😆😜🤪😝
Die Bundesregierung hat es geschafft: Ausgerechnet die Luft in der Flasche soll jetzt besteuert werden -> Vor 4 Wochen ist in Deutschland eine neue „CO₂-Bepreisung auf komprimierte Atemgase“ beschlossen worden, die ausdrücklich auch Tauchbasen und Füllstationen betrifft. Heute tritt diese neue Regelung in Kraft. Begründung: Das Gas in der Flasche wird „mit Wahrscheinlichkeit nahe 100% vollständig geatmet“, dabei entsteht CO₂ – und das müsse, wie bei anderen Emissionen auch, nun bepreist werden.
Konkret heißt das: Auf jede Füllung mit Druckluft oder Nitrox wird eine zusätzliche CO₂-Abgabe fällig, die die Tauchbasis an den Staat abführen muss. Unterm Strich verteuert sich die Flaschenfüllung damit um rund 21%. Die Berechnung basiert auf einem pauschalen Ansatz: Flaschenvolumen, Fülldruck und ein durchschnittlicher Atemgasverbrauch werden zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob der Taucher am Ende 15 oder 60 Minuten damit taucht.
Besonders „charmant“: In der Begründung heißt es sinngemäß, Sporttauchen sei ein „nicht lebensnotwendiger Freizeitbereich“, der deshalb einen „besonderen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele“ leisten müsse. Technische Taucher und Vereine mit eigener Fülltechnik sind ausdrücklich nicht ausgenommen, sie gelten ebenfalls als „Emittenten“ und sollen die Abgabe über eine noch einzurichtende Online-Plattform melden.
Für Taucher bedeutet das:
* Füllungen werden teurer,
* Betreiber haben mehr Bürokratie,
und der nächste Ärger an der Füllstation ist vorprogrammiert – nicht wegen Luft im Tank, sondern wegen Luft in den Verordnungen.