13/11/2020
Gestern hat das bayerische Oberverwaltungsgericht die Verhältnismäßikeit (also die Härte der aktuellen, von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Corona-Maßnamen im Verhältnis zur tatsächlichen epidemischen Lage) bezüglich der Schließung aller Fitness-Studios aberkannt. Die bayerische Staatsregierung veranlasste daraufhin sofort im Schnellverfahren, dass alle Indoor-Aktivitäten ab sofort verboten werden (mit den Ausnahmen, die die Schulen handlungsfähig halten sollen, also alle Bereiche, die "echte" Probleme machen könnten).
Dieser Entschluß heisst nichts anderes als: Wenn einer nicht nach unserer Pfeiffe tanzt, bestrafen wir alle. Das hat unserer Meinung nichts mehr mit Demokratie und schon gar nichts mit der aktuellen Sachlage zum Coronavirus zu tun. Ein Gericht entscheidet aufgrund vieler rechtskonformer Sachlagen, die unseren Rechtsstaat ausmachen.
Wie viele Personen haben sich in den vergangenen 7 Monaten in Fitness-Studios nachweislich angesteckt?
Alle Schutzmaßnahmen werden eingehalten und alle Zahlen sprechen für Fitness-Studios – und trotzdem wird hier mit der Heckenschere verboten! Einfach, damit alle büßen für den Einspruch weniger?!
So viele Studiobetreiber rechnen Spitz auf Knopf, hielten wie viele Kultur-Schaffende mit viel Aufwand alle Hygiene-Richtlinien ein und müssen trotzdem schließen ohne wirkliche haltbare und nachweisliche Gründe!
Ja, wir alle haben Angst vor Corona. Bleiben wir doch bitte bei den Fakten und den aussagekräftigen Zahlen. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand und die persönlichen Erfahrungen jedes Einzelnen. Auch wir nehmen die Ängste aller ernst. Wir möchten dabei im Gegenzug diese Ängste in ein reales Verhältnis zur aktuellen, epidemischen Situation bringen.
Wir gehen daher davon aus, dass wir vor dem 1.4.2021 kein weiteres Präventionstraining anbieten können. Gerne können Sie auf digitale Angebote ausweichen. Aber das entspricht wenig dem Sinn präventiver und auf Sie als Person abgestimmter Betreuung.