22/05/2021
Hoffentlich! Wir drücken die Daumen 😉
Corona-Notbremse: Weiterer Klärungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung in NRW im Tennissport
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Die vermeintlich bundesweit einheitliche Corona-Notbremse weist leider so ihre Tücken auf, was die konkrete Umsetzung in NRW im Zusammenspiel mit der Coronaschutzverordnung des Landes angeht.
◾️Klar ist, dass bei einer 7-Tages-Inzidenz von bis zu 100 die bisherigen Regelungen auch im Tennissport unverändert gelten.
◾️Auch bei Inzidenzen über 100 und in Kraft getretener Notbremse wird das Einzelspiel sowie das Gruppentraining bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (5er Gruppen) im Freien bei negativer Testung des Trainers möglich sein.
Gerne würden wir euch jetzt auch schon über weitere Fragen der Auslegung konkreter informieren - was zusätzliche Details in Bezug auf den Spiel- und Trainingsbetrieb angeht, kritisiert der Landesportbund aber zurecht„inkonsistente Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes für den Sport“ sowie die „Unklarheit vieler Formulierungen und Begriffe“ und fordert eine Klärung der offenen Fragen in Bezug auf die Umsetzung.
Wir werden deshalb, um Fehlinformationen zu vermeiden, diese Klärung und Konkretisierung sowie eine mögliche umformulierte Coronaschutzverordnung in NRW abwarten, um danach zeitnah die Regelungen heruntergebrochen auf den Spiel- und Trainingsbetrieb im Tennis in gewohnter Form aufzubereiten.