12/01/2022
UPDATE 12.01.2022
ab morgen, den 13.01.2022 gelten folgende Regelungen für den Sportbetrieb im Verein gemäß
Coronaschutzverordnung NRW:
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests immunisierten und getesten Personen gleichgestellt.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, werden in der Schule getestet und müssen daher keinen weiteren Test vorlegen.
Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, werden in der Schule getestet und müssen daher keinen weiteren Test vorlegen. ACHTUNG ÄNDERUNG ab dem 17.01.2022 2G+ Status (immunisiert+getestet) Immunisierte, die zusätzlich einen offiziellen negativen Schnelltest nachweisen, der nicht älter ist als 24 h (PCR‐Test 48 h).
Jugendliche, die keine Schüler*innen mehr sind 2G+ Status (immunisiert + getestet) Immunisierte, die zusätzlich einen offiziellen negativen Schnelltest nachweisen, der nicht älter ist als 24 h (PCR‐Test 48 h).
Da, wo im folgenden grundsätzlich neben einer Immunisierung eine zusätzliche Testpflicht gefordert wird (2G+), fällt diese weg, wenn die Person über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) verfügt
oder innerhalb der vorhergegangenen drei Monate TROTZ Immunisierung eine Infektion mittels PCR‐Test nachgewiesen wurde. (§ 4 Abs. 3 Satz 2 CoronaSchVO)
Bitte beachtet, dass alle Nachweise ohne Aufforderung beim Betreten des Schwimmbades einem Übungsleiter vorgezeigt werden müssen.