MFG Michelau e.V.

MFG Michelau e.V. Die Modellfluggruppe Michelau ist ein eingetragener Verein. Wir betreiben unser Hobby Modellflug und Modellbau mit Leidenschaft.

Liebe Mitglieder und Modellflieger,ab dem 8.3.2021 bei einer Inzidenz von unter 100 ist unser geliebter Individualsport ...
04/03/2021

Liebe Mitglieder und Modellflieger,
ab dem 8.3.2021 bei einer Inzidenz von unter 100 ist unser geliebter Individualsport wieder erlaubt. (5 Personen aus 2 Haushalten 🤮)
Bitte schaut also immer auf die Zahlen des Landkreises Lichtenfels!

Holm und Rippenbruch!

05/05/2020

Ab dem 11. Mai ist der Flugbetrieb auf unserem Flugplatz wieder erlaubt.
Bitte haltet die Abstands- und Distanzregeln weiterhin ein!

- 1,5Meter Mindestabstand ist einzuhalten! -

Pro Hütteneingang ist zu beachten, dass sich jeweils nur eine Person darin befindet und wiederum der Abstand von den anderen eingehalten wird.
Wir bitten euch diese wenigen Regeln einzuhalten.

Eure Vorstandschaft

18/04/2020

Liebe Mitglieder und Modellflieger,
wie ihr bestimmt alle mitbekommen habt ist ja bekanntlich das Fliegen aktuell nicht erlaubt. Der Verein unterliegt mit seinem Flugplatz der Verordnung Sportstätten zu schließen. Wildflug - das war das große Thema... durch eine Anfrage des DMFV ist das auch verboten. Lasst es also lieber sein, spart euch evtl. Bußgelder. Wir müssen leider alle mit oder neben Corona leben.

Die Saison wird leider dadurch dieses Jahr kürzer.
Um es mal pragmatisch zu sagen: Es ist wahrscheinlich, dass dieses Jahr evtl. nichts geht. Wir werden sehen, ob es Lockerungen in Zukunft geben wird MIT AUFLAGEN.

Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir euch natürlich!
Eure Vorstandschaft

16/03/2020

🦠Der Flugbetrieb ist bis zum 19.04.2020 auf dem Flugplatz einzustellen!
Bitte haltet euch daran!
Versammlungen im Vereinsheim müssen bis dahin ebenso unterbleiben.🦠

Corona-Pandemie / Bayern ruft den Katastrophenfall aus / Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen
16. März 2020

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.

Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.

Fliegt 😀
28/02/2020

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08/09/2019

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31/12/2018

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