06/03/2021
ACHTUNG! ACHTUNG!
Auch wenn unsere Plätze aktuell wegen des nächtlichen Frostes und zuviel Wasser gesperrt sind, lässt das ab Montag gültige Update der Corona-Schutzverordnung weitere Lockerungen zu...
Wollen wir hoffen, dass das Wetter das Spielen dann wieder zulässt.
Coronaschutzverordnung: Neuregelungen für den Tennissport ab 08.03.2021 🎾🦠
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Aus der ab 08.03.2021 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ergeben sich auch signifikante Neuregelungen für den Tennissport in euren Vereinen.
🎾Tennisplätze im Außenbereich dürfen für folgende Spielformen geöffnet werden:
◼️Einzelspiel für zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand)
◼️Doppelspiel für Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand)
◼️Tennis-Einzeltraining für Kinder und Erwachsene
◼️Tennis-Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (die maximale Gruppengröße für Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote beträgt 20 Kinder mit maximal 2 Trainern / Aufsichtspersonen)
🎾Für den Aufenthalt auf Sportanlagen gilt außerdem:
◼️Für die Personen und Personengruppen, die sich auf einer Sportanlage aufhalten, gilt grundsätzlich die Einhaltung eines Mindestabstands von 5 m außerhalb der sportlichen Betätigung. Bei vereinseigenen Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein.
◼️Gemeinschaftsräume, sowie Umkleiden und Duschen sind weiterhin geschlossen zu halten. Toiletten dürfen mit entsprechender Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet werden.
◼️Die Nutzung von Indoor-Sporteinrichtungen (somit auch Tennishallen) ist weiterhin untersagt.
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🔗Weitere Details findet ihr unter www.tvn-tennis.de