18/05/2026
ASP- Monitorung Wildschwein
Totfund- oder ASP-Monitoring Wildschwein ASP –
Maßnahmen zur Früherkennung
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Seuchensituation bei unseren Nachbarn ist es entscheidend, dass so viele tot aufgefundene Wildschweine bzw. krank erlegte Tiere wie möglich beprobt werden. Selbst verwesende oder bereits verweste Tiere sind für das Monitoring nützlich.
Bei einer „bayerischen“ Fallwildstrecke beim Schwarzwild von rund 800 Stück wurden bisher aber im Rahmen des Monitorings nur rund 200 eingesandte Proben untersucht. Das ist eindeutig zu wenig.
„Wegschauen“ macht alles nur noch schlimmer
Gründe für die niedrige Einsendequote, die „Zurückhaltung“ der Jäger gibt es viele:
Fehlende Informationspolitik, die Jäger wissen gar nichts von dem staatlichen Monitoring und der Notwendigkeit der Beprobung von gefallenem Schwarzwild.
Viele meinen, eine bloße Meldung der Fallwildstrecke an die Jagdbehörden ist ausreichend.
Manche Jäger „trauen“ sich nicht an tote Wildschweine heran, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen oder sich fürchten, die Ersten zu sein, über die ein Ausbruch identifiziert wird.
Diese Sorgen können ihnen genommen werden. Nur wer „wegschaut“, so dass sich die Seuche unter Umständen ausbreiten oder der Erreger verschleppt werden kann und Bekämpfungsmaßnahmen (zu) spät eingeleitet werden, muss mit negativen Konsequenzen rechnen. Wer dazu beiträgt, mögliche Seuchenausbrüche so früh wie möglich aufzudecken, handelt verantwortungsvoll und ehrenwert.
Die Behörde kann Beprobung auch anordnen
Die Behörde kann vor dem Hintergrund der drohenden Gefahr eines ASP-Ausbruchs wegen der Nähe zu den Seuchenherden in den Nachbarländern übrigens jeder Zeit auch Maßnahmen zur Probenbereitstellung anordnen.
Um das zu verhindern, sollten wir Jäger freiwillig mitmachen. Zur Unterstützung erhalten Jäger für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband. Den Untersuchungsantrag, Hinweise zur Probennahme sowie den Antrag zum Erhalt der Aufwandsentschädigung finden sie auf der BJV-Homepage unter https://www.jagd-bayern.de/jagd-wild-wald/wildtierkrankheiten-seuchen/sondermonitorings/schwarzwild/
So funktionierts
Jäger kennen sich in ihren Revieren am besten aus. Deshalb sollten Sie auf auftretendes Fallwild achten. Wenn Sie Fallwild finden, dann nehmen Sie unmittelbar Kontakt zum zuständigen Veterinäramt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sie müssen die Beprobung übrigens nicht selbst durchführen, wenn Sie nicht wollten. Die Behörde unterstützt Sie dabei.
Die Beprobung der Wildschweine erfolgt direkt am Fundort. Der Finder soll eine möglichst präzise Angabe über den Fundort durchgeben, damit der Kadaver wiedergefunden werden kann. Am besten stimmen Sie sich mit Ihrem Veterinäramt ab. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden.
Wenn Sie selbst die Proben ziehen, dann können Sie das Probenbesteck über die Veterinärämter, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder – in geringen Mengen – auch über den BJV beziehen. In die Proberöhrchen oder Probengefäße kommen Blut bzw. bluthaltige Körperflüssigkeiten oder Organe wie Milz, Mandeln oder Lunge. In die Kadaversäcke ganze Tierkörper oder Knochen mit Knochenmark bei stark verwesten Kadavern. Beim zuständigen Veterinäramt können Sie dann die Ihre Proben abgeben. Von dort werden Sie dann in die Untersuchungseinrichtungen versandt. Mit dem Veterinäramt wird auch besprochen, was mit dem Kadaver nach der Probenentnahme passiert.
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