Bildungspaket Mönchengladbach

Bildungspaket Mönchengladbach Herzlich willkommen auf der offiziellen Seite des Bildungspakets Mönchengladbach! Alle notwendigen Anträge sind auf unserer Website zu finden.

Das Bildungspaket eröffnet seit Beginn 2011 Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ihre Kinder durch zusätzliche Leistungen zu unterstützen.

10/10/2023

🍽Die Landesregierung unterstützt mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Familien, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Hierdurch können auch Kinder aus Haushalten, die keinen Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, Leistungen erhalten, wenn die Familie über Einkommen im vergleichbaren Umfang verfügt.

👉 Die Stadt Mönchengladbach hat beschlossen, Zuwendungen aus dem Härtefallfonds zu beantragen und damit bedürftige Mönchengladbacher Familien zu unterstützen. Aus dem Härtefallfonds können die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen oder einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder in Horten finanziert werden.

Wichtig❌ Es muss es sich um eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung handeln, die in einem organisatorischen Bezug zur Schule oder zur Kindertagesbetreuung steht oder in der jeweiligen Verantwortung der Schule oder Kita stattfindet. Eine Mittagsverpflegung, die nicht in den Räumen der Schule oder Kita stattfindet oder nicht von den Einrichtungen organisatorisch begleitet wird, kann nicht bezuschusst werden.

➡ Damit Gelder aus dem Härtefallfonds beantragt werden können, darf für die Schülerin oder den Schüler kein vorrangiger Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen. Die Zahlungen können ausschließlich an die Leistungsanbieter*innen und nicht an die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen ausgezahlt werden.

📄 Anträge können ab sofort bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen, Bildung und Teilhabe, Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach eingereicht werden.

ℹ️ Das Antragsformular, die Förderrichtlinien und weitere Informationen stehen auf der Internetseite www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit zur Verfügung. Aus dem Härtefallfonds können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bezuschusst werden.

Noch Fragen❓ Dann meldet euch unter [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 02161 25-3249.

07/09/2023

Kennt ihr schon das ?🧐 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei. Gefördert werden dabei viele verschiedene Angebote aus Kultur, Bildung und Teilhabe wie zum Beispiel:

👉 ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten
👉 der persönliche Schulbedarf
👉 die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung
👉 oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule)

Leistungsberechtigt sind Bezieher*innen von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

➡️ Alle Informationen und Ansprechpersonen findet ihr unter www.bildungspaket-mg.de

Das Bildungspaket ist auf dem ServicePortal der Stadt Mönchengladbach angekommen!Dort und über www.bildungspaket-mg.de s...
18/11/2022

Das Bildungspaket ist auf dem ServicePortal der Stadt Mönchengladbach angekommen!

Dort und über www.bildungspaket-mg.de steht nun der Online-Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bereit. Mit diesem können die Leistungen digital, einfach und komfortabel direkt beim zuständigen Träger beantragt werden. Auch die Nachweise für die einzelnen Leistungen des Bildungspakets können hier hochgeladen werden. Die Erklärung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben kann direkt im Formular digital abgegeben werden.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Flyer für das Bildungs- und T...
20/05/2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Flyer für das Bildungs- und Teilhabepaket in ukrainischer Sprache veröffentlicht.
Dieser steht zusammen mit Broschüren in russischer, rumänischer, bulgarischer, türkischer und arabischer Sprache hier zum Download zur Verfügung:
https://www.moenchengladbach.de/de/bildungspaket/formulare-downloads

Die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe werden ab sofort von der vorherigen Sachleistung (Zahlung an die ...
28/04/2022

Die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe werden ab sofort von der vorherigen Sachleistung (Zahlung an die Leistungsanbieter*innen) auf die Geldleistung (Zahlung an die Familien) umgestellt. Hiernach werden monatlich pauschal 15 Euro direkt an die Familien gezahlt, wenn für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit

1. Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3. Freizeiten.

Hierfür reicht die Vorlage eines Nachweises über entstehende Aufwendungen (z.B. Jahresrechnung eines Vereinsbeitrags) oder die neue Erklärung einer erziehungsberechtigten Person für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe aus. Die Erklärung steht auf www.bildungspaket-mg.de unter "Formulare & Downloads" zur Verfügung und ist grundsätzlich für jeden Bewilligungsabschnitt der Grundleistungen (z.B. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) einzureichen.

Die Umstellung auf die Pauschale erfolgt rückwirkend zum 01.01.2022, mögliche Nachzahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Beträge erfolgen an die Familien. Zahlungen an die Leistungsanbieter*innen erfolgen künftig nicht mehr und sind durch die leistungsberechtigten Familien sicherzustellen.

Foto: freepik / Jcomp

Nutzt die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe auch für eure Kleinsten!In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich K...
21/07/2021

Nutzt die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe auch für eure Kleinsten!

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie haben wir einen Flyer entworfen, der euch besonders auf mögliche BuT-Leistungen im frühkindlichen Alter aufmerksam macht.

Den Flyer findet ihr auf unserer aktualisierten Homepage im Bereich "Formulare & Downloads".
www.bildungspaket-mg.de

29/10/2020

Coronabedingt können übrigens alle Unterlagen zur Antragstellung auch per E-Mail übersendet werden an:

𝐛𝐢𝐥𝐝𝐮𝐧𝐠𝐬𝐩𝐚𝐤𝐞𝐭@𝐦𝐨𝐞𝐧𝐜𝐡𝐞𝐧𝐠𝐥𝐚𝐝𝐛𝐚𝐜𝐡.𝐝𝐞

Bitte immer beachten:
--> Originalunterlagen werden nicht zwingend benötigt!
--> Bitte (nur einmalig!) einen Globalantrag stellen.
--> Ohne den Bezug einer Grundleistung können keine Leistungen zur Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Daher bitte jede Bewilligung, Einstellung und Änderung von Kinderzuschlag, Wohngeld, etc. immer zeitnah mitteilen und gegebenenfalls den Bescheid übersenden.

20/08/2020

𝗙̲𝘂̲̈𝗿̲ ̲𝗱̲𝗲̲𝗻̲ ̲𝗦̲𝗰̲𝗵̲𝘂̲𝗹̲𝗯̲𝗲̲𝗱̲𝗮̲𝗿̲𝗳̲ ̲𝗯̲𝗶̲𝘁̲𝘁̲𝗲̲ ̲𝗱̲𝗮̲𝗿̲𝗮̲𝗻̲ ̲𝗱̲𝗲̲𝗻̲𝗸̲𝗲̲𝗻̲:̲

- es muss nur EINMALIG ein Globalantrag gestellt werden, bitte nicht immer wieder übersenden
- bei erstmaliger Antragstellung, sowie bei Einschulung, Schulwechsel und ab 15 Jahre bitte eine Schulbescheinigung übersenden

Fotografierte oder eingescannte Anträge und Unterlagen können sehr gerne als Anlage im JPG oder PDF-Format per E-Mail an 𝒃𝒊𝒍𝒅𝒖𝒏𝒈𝒔𝒑𝒂𝒌𝒆𝒕@𝒎𝒐𝒆𝒏𝒄𝒉𝒆𝒏𝒈𝒍𝒂𝒅𝒃𝒂𝒄𝒉.𝒅𝒆 gesendet werden.

12/08/2020

Die Schule hat begonnen!
Das Team der Abteilung "Bildung und Teilhabe" im Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung Mönchengladbach wünscht allen Schülern und besonders den I-Dötzchen zur Einschulung einen guten Start in das Schuljahr 2020/2021.

FÜR ALLE SCHULEN:Nach Weisung des Schulministeriums NRW dürfen bis zu den Sommerferien keine Schulfahrten, Klassenausflü...
22/04/2020

FÜR ALLE SCHULEN:

Nach Weisung des Schulministeriums NRW dürfen bis zu den Sommerferien keine Schulfahrten, Klassenausflüge, Theaterfahrten und sonstige externe Bildungsveranstaltungen mehr durchgeführt werden und müssen abgesagt werden.

--> 𝓑𝓮𝓻𝓮𝓲𝓽𝓼 𝓪𝓾𝓼 𝓭𝓮𝓶 𝓑𝓲𝓵𝓭𝓾𝓷𝓰𝓼𝓹𝓪𝓴𝓮𝓽 𝓰𝓮𝔃𝓪𝓱𝓵𝓽𝓮 𝓢𝓬𝓱𝓾𝓵-
𝓯𝓪𝓱𝓻𝓽𝓮𝓷 𝓼𝓲𝓷𝓭 𝓭𝓪𝓱𝓮𝓻 𝓪𝓷 𝓭𝓲𝓮 𝓳𝓮𝔀𝓮𝓲𝓵𝓲𝓰𝓮 𝓢𝓽𝓮𝓵𝓵𝓮 𝓯𝓾̈𝓻
𝓑𝓲𝓵𝓭𝓾𝓷𝓰 𝓾𝓷𝓭 T𝓮𝓲𝓵𝓱𝓪𝓫𝓮 𝔃𝓾 𝓮𝓻𝓼𝓽𝓪𝓽𝓽𝓮𝓷!

Mögliche anfallende Stornokosten übernimmt jedoch das Land NRW.

--> 𝓐𝓾𝓬𝓱 𝓭𝓲𝓮 𝓢𝓽𝓸𝓻𝓷𝓸𝓴𝓸𝓼𝓽𝓮𝓷 𝓼𝓲𝓷𝓭 𝓷𝓪𝓬𝓱 𝓔𝓻𝓱𝓪𝓵𝓽 𝓰𝓰𝓯.
𝓪𝓷 𝓭𝓲𝓮 𝓢𝓽𝓮𝓵𝓵𝓮 𝓯𝓾̈𝓻 𝓑𝓲𝓵𝓭𝓾𝓷𝓰 𝓾𝓷𝓭 𝓣𝓮𝓲𝓵𝓱𝓪𝓫𝓮 𝔃𝓾 𝓮𝓻𝓼𝓽𝓪𝓽𝓽𝓮𝓷,
𝔀𝓮𝓷𝓷 𝓭𝓲𝓮 𝓚𝓸𝓼𝓽𝓮𝓷 𝓭𝓮𝓻 𝓕𝓪𝓱𝓻𝓽 𝓪𝓾𝓼 𝓭𝓮𝓶 𝓑𝓲𝓵𝓭𝓾𝓷𝓰𝓼𝓹𝓪𝓴𝓮𝓽
𝓰𝓮𝔃𝓪𝓱𝓵𝓽 𝔀𝓾𝓻𝓭𝓮𝓷.

Zu dem Verfahren hat das Schulministerium in der Schulmail vom
3. April genauere Angaben gemacht:

"Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen
Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen
sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grund-
sätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reise-
veranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung
gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land
zugesagt.

Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für
Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge
mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen.
Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.

Um eine zeitnahe und geordnete Abwicklung zu gewährleisten,
bitte ich Sie, Ihre Anträge auf Erstattung der Stornierungskosten auf
dem online abrufbaren Formular bis zum 15. Mai 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung ausschließlich per E-Mail an die dort eingerichteten Funktionspostfächer einzureichen.

Bezirksregierung Düsseldorf:
[email protected]

Bitte fügen Sie dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:

- die Rechnung der Vertragspartner inklusive aller berücksichtigten
Rückzahlungen (vgl. Nummern 5 und 6 des Formulars)

sowie

- den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen
die Höhe der Stornierungskosten hervorgeht.

Die Anträge können nur von den Schulen selbst, nicht aber von den
Eltern oder den Vertragspartnern gestellt werden.
Auf dem Antragsformular ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit
zu bestätigen.
Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am
15. Juni 2020 beginnen.

Die vorgenannten Regelungen gelten gleichermaßen für Ersatzschulen,
die in die Zusage zur Übernahme von Stornokosten ausdrücklich ein-
bezogen werden."

(Mathias Richter, Schulministerium NRW)

Hier geht es zur Schulmail vom 3. April des Schulministeriums:

[03.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (12. Mail), Informationen des Schulministeriums NRW

Adresse

Aachener Straße 2
Mönchengladbach
41061

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Bildungspaket Mönchengladbach erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Bildungspaket Mönchengladbach senden:

Teilen