10/10/2023
🍽Die Landesregierung unterstützt mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Familien, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Hierdurch können auch Kinder aus Haushalten, die keinen Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, Leistungen erhalten, wenn die Familie über Einkommen im vergleichbaren Umfang verfügt.
👉 Die Stadt Mönchengladbach hat beschlossen, Zuwendungen aus dem Härtefallfonds zu beantragen und damit bedürftige Mönchengladbacher Familien zu unterstützen. Aus dem Härtefallfonds können die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen oder einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder in Horten finanziert werden.
Wichtig❌ Es muss es sich um eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung handeln, die in einem organisatorischen Bezug zur Schule oder zur Kindertagesbetreuung steht oder in der jeweiligen Verantwortung der Schule oder Kita stattfindet. Eine Mittagsverpflegung, die nicht in den Räumen der Schule oder Kita stattfindet oder nicht von den Einrichtungen organisatorisch begleitet wird, kann nicht bezuschusst werden.
➡ Damit Gelder aus dem Härtefallfonds beantragt werden können, darf für die Schülerin oder den Schüler kein vorrangiger Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen. Die Zahlungen können ausschließlich an die Leistungsanbieter*innen und nicht an die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen ausgezahlt werden.
📄 Anträge können ab sofort bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen, Bildung und Teilhabe, Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach eingereicht werden.
ℹ️ Das Antragsformular, die Förderrichtlinien und weitere Informationen stehen auf der Internetseite www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit zur Verfügung. Aus dem Härtefallfonds können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bezuschusst werden.
Noch Fragen❓ Dann meldet euch unter [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 02161 25-3249.