01/01/2023
Das ist neu in 2023
Wir hoffen, dass Sie gestern gut in das neue Jahr gerutscht sind. Mit dem neuen Jahr treten Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft. Einige Änderungen möchten wir Ihnen heute vorstellen.
Das Aus für den gelben Schein
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die krank werden, müssen ab sofort keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen. Diese Daten werden nun direkt auf digitalem Wege übertragen, da Arbeitgeber nun dazu verpflichtet sind am Meldeverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen. Bei Privatversicherten besteht nach wie vor die alte Regelung.
Notvertretungsrecht für Ehepartner
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können ab heute in Notsituationen gesundheitliche Entscheidungen für den anderen Ehepartner treffen, sofern dieser nicht mehr in der Lage dazu ist. Der Ehepartner wird in gesundheitlichen Notsituationen automatisch zum Bevollmächtigten des Ehepartners. Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sind hierfür nicht mehr nötig.
Telefonische Krankschreibung bis März verlängert
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen hat der gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzteschaft die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis Ende März verlängert. Patienten mit leichten Atemwegsinfekten können Ihren behandelnden Arzt telefonisch konsultieren und so eine Krankschreibung erhalten.
Weiterführende Informationen
Dies sind nur einige der Änderungen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. Der MDR hat eine Übersicht erstellt, welche auch Änderungen außerhalb des Gesundheitswesens erfassen. Diese Informationen können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.mdr.de/ratgeber/neu-ab/gesetze-aenderungen-verordnungen-tritt-in-kraft-100.html
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr und bleiben Sie gesund!