09/09/2026
2027 klopft nicht an – es funkt: Ist Ihr Bestand fernablesbar?
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Geräte zur Erfassung von Wärme und Warmwasser grundsätzlich nachgerüstet oder ausgetauscht sein. Ab 2027 wird aus der Technikfrage ein handfestes Abrechnungsrisiko: Fehlt die vorgeschriebene Fernablesbarkeit, dürfen Nutzer ihren Kostenanteil um 3 Prozent kürzen.
Für Eigentümer und Verwaltungen heißt das: Ein Auftrag an den Messdienstleister allein erledigt die Verantwortung noch nicht. Zuständigkeiten, Nachweise und Eskalationswege müssen klar geregelt sein.
Die 5-Punkte-Checkliste für den Endspurt:
1. Bestand erfassen: Welche Geräte und Systeme sind noch nicht fernablesbar?
2. Objekte priorisieren: Wo drohen Liefer-, Montage- oder Zugangsprobleme?
3. Verträge prüfen: Wer plant, beschafft, montiert, dokumentiert und meldet Verzögerungen?
4. Ausnahmen belegen: Technische Unmöglichkeit oder unbillige Härte gehören belastbar dokumentiert.
5. Folgeprozesse sichern: Interoperabilität, Datenschutz und monatliche Verbrauchsinformation mitdenken.
Kurz gesagt: Lieber jetzt eine saubere Geräteliste als 2027 eine lange Liste mit Kürzungen. ✅
Hinweis für WEG-Verwaltungen: Das spezielle 3-Prozent-Kürzungsrecht gilt nicht im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft; dort gelten die allgemeinen Vorschriften.