Nachrichten hier werden in der Regel nicht gelesen!!
Über den aktuellen Zustand unserer Strecke kann man sich über unsere Livecam auf unserer Website informieren
https://www.amc-langgoens.de/strecke/amc-webcam/
Ob die Strecke für Gastfahrer geöffnet ist erkennt man an der Streckenampel auf der Homepage-Startseite, wenn sie grün ist, ist auch für Gastfahrer offen. Vereinsmitglieder
montags bis
samstags von 09.00 bis 20.00 Uhr (alle Klassen)
donnerstags ab 17.00 Uhr Jugendtraining bis einschl. 18 Jahre
sonntags, feiertags von 13.00 bis 14.30 Uhr nur 50 bis 65 cm³
von 14.30 bis 20.00 Uhr ab 85 cm³
Gastfahrer (kein Training für Quads, ATV’s, Gespanne)
montags bis mittwochs,
freitags, samstags von 09.00 bis 19.00 Uhr (alle Klassen)
donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr (alle Klassen)
sonntags, feiertags kein Training für Gastfahrer und Vereinsmitglieder
ohne Jahressteckenausweis möglich
Gastfahrer benötigen zur Nutzung unserer Trainingsstrecken eine Tageskarte und können dann zu den oben genannten Öffnungszeiten für Gastfahrer unser Vereinsgelände nutzen. Tagesausweise können online unter mx-tickets.com/amc-langgoens/events oder auf unserer Verkaufsstelle erworben werden
Metzgerei Weber
35428 Langgöns, Breitgasse 9
Montags & Dienstag 07:00 bis 13.00 Uhr & 15:00bis 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag & Freitag 07:00 bis 18:00 Uhr
Samstags 07:00 bis 13:00 Uhr
Kostenpauschale (auch Vereinsmitglieder ohne Jahresstreckenausweis)
Große Trainingsstrecke
50, 65, 85 cm³ 20 Euro pro Fahrer
ab 125 cm³ 25 Euro pro Fahrer
Kinderstrecke
bis 100 cm³ 5 Euro pro Fahrer
Zugelassene Fahrzeuge auf der Kinderstrecke
– einspurige Motocrossfahrzeuge bis max. 100 cm³
– Kinderquads
Ein Befahren der Kinderstrecke ist ab 65 cm³ nicht für geübte Fahrer, Profis oder Kids mit Rennerfahrung erlaubt. Schutzbekleidung/-ausrüstung
– motocrosstypische Schutzausrüstung
(Helm, Schutzbrille, Handschuhe und festes Stiefelwerk)
Außerdem empfehlen wir: Brust-/Rückenprotektor, Ellenbogen-, Knie- sowie Hals-/
Genickschutz
Die nachfolgenden Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes/Trainingsstrecken haben ebenfalls Gültigkeit. Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes/Trainingsstrecken des AMC Langgöns im ADAC e.V. Achtung!
- Es ist strikt untersagt, die Trainingsstrecken ohne gültigen Jahresstreckenausweis bzw. Tageskarten und somit ohne Haftungsverzicht zu befahren.
- Für Gastfahrer bestehen auf dem Vereinsgelände des AMC keine Trainingsmöglichkeiten für Quads, ATV`s und Gespanne (Ausnahme: Kinderquads auf der Kinderstrecke)
- Die ersten 15 Minuten jeder angefangenen Stunde (außer sonntags) sind den Fahrern der Klassen 50, 65 sowie 85 cm³ vorbehalten.
- An den Feiertagen Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag gilt absolutes Fahrverbot auf den Trainingsstrecken. Die Trainingszeiten sind an diesen Tagen ungültig.
- Ist die Schranke an der Einfahrt zum Vereinsgelände geschlossen, sind die Strecken für gesperrt erklärt und dürfen unter keinen Umständen befahren werden.
- Ein Betanken der Motorräder ist nur mittels Benutzen einer Auffangwanne/ ausreichend großer, flüssigkeitsundurchlässiger Unterlage oder im Tankhäuschen neben der Streckeneinfahrt zulässig
- Ein Abdampfen der Motorräder ist auf dem Vereinsgelände strikt verboten.
- Es ist strikt verboten, im Fahrerlager einschließlich des Parkplatzes unnötig herum zu fahren sowie die Grünflächen einschließlich der bepflanzten Hänge zu befahren.
- Es ist strikt untersagt, persönlich anfallenden Abfall auf dem Vereinsgelände zu entsorgen. Dieser ist wieder mit nach Hause zu nehmen. Dies gilt auch unabhängig davon, dass sich auf dem Vereinsgelände Müllboxen befinden.
- Die maximale Auspufflautstärke beträgt 94 db. Bei begründetem Verdacht führen wir Messungen vor Ort durch.
- Die Benutzung der Trainingsstrecken geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Trainingszeiten sind unbedingt einzuhalten.
- Jahresstreckenausweise sowie Tageskarten sind gut sichtbar im PKW/LKW anzubringen und auf Verlangen den zur Kontrolle ermächtigten Vereinsmitgliedern vorzulegen. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Prüfungen/Kontrollen durchzuführen.
- Den Anweisungen der Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten.
- Die Trainingsstrecken dürfen nur im richtigen Streckenverlauf und in die richtige Richtung befahren werden.
- Kinder und Jugendliche dürfen ohne Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten oder von diesen beauftragten Personen die Trainingsstrecken nicht befahren.
- Alle anderen Personen dürfen die große Trainingsstrecke aus Sicherheitsgründen nicht alleine befahren. Es ist zu warten bis eine weitere Person anwesend ist. Die Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes/Trainingsstrecken des AMC können auf der Website unter dem Menüpunkt „Formulare“ herunter geladen werden. Bei groben Verstößen gegen die Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes und der Trainingsstrecken des AMC Langgöns im ADAC e.V., bei wiederholten Verstößen oder vereinsschädigendem Verhalten erfolgen bei Vereinsmitgliedern Abmahnungen sowie Entzug des Jahresstreckenausweises, bei Gastfahrern Entzug der Tageskarte, Platzverweis sowie befristetes oder dauerhaftes Hausverbot. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückvergütung von Leistungen, die dem Verein gegenüber bereits erbracht wurden. Sachverhalte, die strafrechtliche Tatbestände betreffen, werden unabhängig davon von uns in diesem Zusammenhang gesondert zur Anzeige gebracht.