08/03/2021
Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass wir ab morgen 9.03.2021 15 Uhr für Sie wider Öffnen dürfen.
Leider mit Corona Auflagen.
Die wichtigsten in Überblick:
- Maskenpflicht
- Abstandsregelungen
- Desinfektionskonzept
- Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten dürfen gleichzeitig im Fitnessstudio sein.
Liebe Grüße
Ihr Gym4Beauty Team
Zitat aus der aktuelle Corona-Verordnung:
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.(*)
Quele:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO).