Tenniscenter Korbach

Tenniscenter Korbach Die Tennishalle ist nun auch bei Facebook :)
Aus organisatorischen Gründen ist eine Buchung von Hallenstunden ausschließlich über das Internet möglich.

02/06/2022

12/11/2021

Leider gibt es wieder neue Einschränkungen in unserer Halle:

Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Mannschaftsführerinnen und Mannschaftsführer,

Hessen hat die Warnstufe I erreicht! Die von der Hessischen Landesregierung zuletzt noch verlängerte Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) wurde daher um weitere Maßnahmen ergänzt. Die wichtigste Auswirkung auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen können. Die neue CoSchuV tritt heute in Kraft und gilt vorerst bis zum 28. November.

Gemäß § 20 (Sportstätten) der CoSchuV gelten für den Sport heute nun die folgenden Regelungen:

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
In gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 anwesend sein.
Heißt: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis vorlegen können, wenn sie in einer Tennishalle spielen wollen. Antigen-Schnelltests oder sogenannte Laien-Tests sind nicht länger ausreichend.

Gibt es Ausnahmen von der PCR-Testpflicht?
Ja. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.

Betrifft die PCR-Testpflicht auch Trainerinnen und Trainer, die nicht geimpft oder genesen sind?
Nein. Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – gilt die Testpflicht nach § 3a (zweimal wöchentlicher Antigentest, soweit nicht geimpft oder genesen). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.

Nachweise über durchgeführte Testungen sind zu dokumentieren, für die Dauer von mindestens zwei Wochen aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Welche Auswirkungen hat die Ausweitung der Testqualität auf die Wintermedenrunde oder den Turnierbetrieb?
Spielerinnen und Spieler, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test nachweisen können. Können oder möchten Spieler dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, muss Ihnen der Zutritt zur Tennishalle verweigert werden.

Das Spiel geht dann w.o. an den Gegner.

Weiterführende Informationen und Fragen finden Sie auch immer beim LSBH.

mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit

Stillstand ist Rückschritt.Neu bei uns ab dieser Wintersaison...Wingfield :)
20/09/2021

Stillstand ist Rückschritt.

Neu bei uns ab dieser Wintersaison...

Wingfield :)

28/08/2021
06/11/2020

Die Landesregierung hält uns in Atem. Kommando zurück, ignoriert unsere Nachricht von vorgestern. Ab sofort gilt wieder das, was wir vor 5 Tagen gepostet haben :)

04/11/2020

Liebe Tennisfreunde,

leider müssen wir unsere Tennishalle jetzt doch bis Ende November schließen 😐. Die Gründe sind in der angehängten Nachricht von Herrn Duut aufgeführt. Wir hoffen, dass wir im Dezember die Halle wieder zum Tennisspielen freigeben können.

Der Vorstand vom TSC Korbach

Liebe Vereinfunktionäre,

leider müssen wir Ihnen schlechte Nachrichten überbringen. Die Hessische Landesregierung hat heute am 03. November, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen...

Am vergangenen Freitag (30.10.) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Länder veröffentlicht. Wie wir am Samstag, den 31. Oktober, informiert haben, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen möglich.

Nun kam es heute, nachdem die Gerüchteküche bereits seit Montag Nachmittag brodelte, zur für uns alle überraschenden und unverständlichen Kehrtwende. Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 5. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!

In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich: „(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und priva-ten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur ge-stattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfeh-lungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist fer-ner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“

Was bedeutet das nun für das Tennistraining?

Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt!

Tipp: Von diesem Lockdown betroffene Soloselbständige Trainerinnen und Trainer sowie Tennis-Akademien können eine Corona-Entschädigung für den November beantragen. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.

Ändert sich etwas für den Wettkampfsport?

Wie bereits am Wochenende informiert, wird der Turnierbetrieb für den gesamten November eingestellt. Auch der Mannschaftsbetrieb wird mit dieser neuen Entwicklung nun endgültig ausgesetzt. Sofern nicht schon geschehen, informieren die Veranstalter über mögliche Neuansetzungen oder notwendige Absagen.

Wie sieht der HTV diese Entwicklung?

Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht. Mit dem Korrigieren einer Verordnung in wesentlichen Punkten am eigentlichen Tag des Inkrafttretens dieser, wird nicht nur das Vertrauen, sondern werden vielmehr die Existenzen unserer großen Tennisgemeinde leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Auf Grund dieser Tatsachen hält sich der HTV offen, rechtliche Schritte gegen diesen Vorgang einzuleiten.

Wir entschuldigen uns bei allen Beteiligten vielmals für die nun verursachten Umstände. Dennoch bitten wir Sie, die neuen Regelungen dringend zu beachten und einzuhalten! Wir werden wieder informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt. Bis dahin: Bleiben Sie gesund!

Allgemeinverfügung (gültig ab 05.11.) | Auslegungshinweise zur Allgemeinverfügung | FAQs Land Hessen

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Öffentlichkeitsarbeit & Mannschaftswettbewerbe
Hessischer Tennis-Verband e.V.

01/11/2020

Liebe Tennisfreunde,

aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir die Mail von Herrn Duut vom HTV
hier auf unserer Facebook-Seite:

Liebe Vereinsfunktionäre,

wie bekannt haben Bund und Länder am vergangenen Mittwoch (28.10.) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Gestern, am 30. Oktober, hat die hessische Landesregierung die neueste Verordnung veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am kommenden Montag, den 02. November in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30. November.


In § 2.2 der Verordnung heißt es wörtlich: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“


Was das nun für den Tennissport im November bedeutet, beantworten wir folgend.


Darf das Tennistraining weiter durchgeführt werden?
Grundsätzlich ist die Ausübung des Tennissports in Hallen (sowie auf den Außenplätzen) ab dem 02. November nur noch zu zweit möglich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn alle Personen aus dem eigenen Hausstand stammen. Dementsprechend dürfen auf einem Tennisplatz zwei Personen spielen (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler).


Hallen-Abonnenten dürfen unter den gleichen Bedingungen spielen: maximal zwei Personen. Doppel sind nur möglich, wenn alle Personen aus dem gleichen Hausstand stammen.


Wie geht es mit dem Wettkampfbetrieb im November weiter?
Der Turnierspielbetrieb wird ab dem 02. November vollständig bis einschließlich 30. November ausgesetzt. Wir bitten die Turnierveranstalter daher Ihre Turniere über die Turnieradministration in nuLiga abzusagen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an den Geschäftsstellenmitarbeiter René Schäfer.


Der Mannschaftsspielbetrieb wird ebenfalls ab dem 02.11. für den gesamten November ausgesetzt. Alle Begegnungen in diesem Zeitraum werden somit nicht stattfinden. Ob die Spiele verschoben werden können oder neutralisiert werden müssen, werden die Veranstalter prüfen und die Mannschaftsführer darüber zeitnah informieren. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an den Geschäftsstellenmitarbeiter Jan Duut.


Was empfiehlt der HTV darüber hinaus den Vereinen / Hallenbetreibern und Spieler*innen?
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, empfiehlt der HTV folgende Maßnahmen:

Maske überall abseits des Platzes tragen
Grundsätzlich den Mindestabstand von 1,5m einhalten
Umkleiden und Duschräume geschlossen halten
Aufenthaltsräume regelmäßig lüften
In jedem Fall ist ein Gebot besonders zu berücksichtigen: Kommen – Spielen – Gehen! Verzichten Sie auf jegliche Handlungen, die Ihren Aufenthalt, neben dem eigentlichen Spiel, unnötig verlängern.


Appell an die Tennisgemeinde!
Um insbesondere die Existenzen, die vom Tennissport leben, auch in dieser Phase unterstützen zu können, appellieren wir dringend an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen in dieser Situation. Die Lage ist ernst, aber durch jeden von uns positiv beeinflussbar. Der HTV wird auch weiterhin den direkten Kontakt zu den verantwortlichen Behörden pflegen und sich für den Tennissport einsetzen. Dennoch, wir sind in dieser Phase alle aufeinander Angewiesen (nicht nur im Tennis), daher die Bitte an Alle: haltet die allgemein bekannten Regelungen (Maske tragen, Mindestabstand, etc.) ein!


Wir danken allen für die Unterstützung in dieser Situation! Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Öffentlichkeitsarbeit & Mannschaftswettbewerbe
Hessischer Tennis-Verband e.V.

Einzel kann somit auch im November in unserer Tennishalle gespielt werden. Doppel ist nur dann möglich, wenn alle 4 Spielpartner aus dem selben Hausstand kommen. Wir setzen die Einhaltung aller ab morgen bestehenden Corona-Regeln voraus, Duschen und Umkleideräume sind ab dem 2. November bis zum Monatsende gesperrt.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand des TSC Korbach

10/08/2020
05/08/2020

Liebe Tennisfreunde,

in der Hoffnung, dass uns das Corona-Virus keinen Strich durch die Rechnung macht, planen wir den offiziellen Start der nächsten Wintersaison für den 21.September. Die in der Halle ausgehängten Hygienebestimmungen sind dabei verpflichtend für jeden, der sich dort aufhält. Übergeordnet gelten natürlich auch die Verordnungen der hessischen Landesregierung. Mit Hilfe eines jeden Hallennutzers hoffen wir auf einen reibungslosen Ablauf der Wintersaison. Im Vordergrund steht aber die Freude über unseren Restart Ende September.

Für LK-Spieler haben wir für den 26. + 27. September unser im Frühjahr der Pandemie zum Opfer gefallenes Turnier wieder im Programm. Anmeldungen erfolgen wie immer online über die entsprechende Seite des hessischen Tennisverbandes. Wir freuen uns über jeden Teilnehmer.

Das Team der Tennishalle Korbach

18/03/2020

Liebe Tennisfreunde und Nutzer der Tennishalle Korbach,

die Corona-Pandemie stellt für uns alle eine große Herausforderung dar, die es in dieser Form bei uns in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben hat.

Die Beschlussfassung der hessischen Landesregierung sieht vor, das neben Geschäften, Gaststätten auch öffentliche und private Sportanlagen vorerst vom Mittwoch, den 18.März 2020 bis Sonntag, den 19.April 2020 zu schließen sind.

Wir als Betreiber der Tennishalle werden die Vorgaben der hessischen Landesregierung umsetzen und die Halle ab heute schließen.

Die noch nicht abgespielten Abostunden und bereits gebuchte und abgerechnete Einzelstunden werden dem jeweiligen Benutzer gut geschrieben und können bis Oktober 2020 nachgespielt werden. Gebuchte Stunden, die noch nicht abgerechnet sind, werden von uns gelöscht. Sobald es neue Informationen gibt erfahren Sie es hier auf unserer Seite.

Wir wünschen allen Betroffenen des Coronavirus gute Besserung und viel Kraft. An alle anderen: Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit, Durchhaltevermögen und bitten Sie auch um verantwortungsvolles Handeln in Ihrem Umfeld. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie g e s u n d!

Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie bald wieder in unserer Tennishalle zu begrüßen

Das Team der Tennishalle Korbach

Adresse

Westring 46
Korbach
34497

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 23:00
Dienstag 08:00 - 23:00
Mittwoch 08:00 - 23:00
Donnerstag 08:00 - 23:00
Freitag 08:00 - 23:00
Samstag 08:00 - 23:00
Sonntag 08:00 - 23:00

Telefon

+491707305590

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Tenniscenter Korbach erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Tenniscenter Korbach senden:

Teilen