22/11/2021
Ab heute gilt auch bei uns die neue Landesverordnung
Bedeutet konkret für Euch:
Unter 18 Jahren 3G wenn ihr regelmäßig in der Schule getestet werdet
Ab 18 2G in Innenräumen, also wenn wir etwas drinnen machen. Wenn wir uns draußen treffen 3G mit Nachweis vom Testzentrum wenn ihr ungeimpft seid.
Bleibt gesund und passt auf euch auf