09/05/2025
Sehr interessant für alle die so ein Schild in der Nähe haben!
Bundesministerium stellt klar: Reiten verboten - Führen erlaubt
Eine Anfrage der VFD vom Januar 2020 führte zu einer bundesweiten Klarstellung des Verkehrszeichen "Verbot für Reiter". Laut Aussage de BMVI ist zwar Reiten auf den mit diesem Schild gekennzeichneten Wegen verboten, das Führen von Pferden umfasst das Verbot jedoch nicht.
Die Bedeutung des Verkehrszeichens 257-51 wurde immer wieder widersprüchlich interpretiert und in Veröffentlichungen kundgetan, so auch in einem Artikel des ADAC 2019. Worauf wir eine Anfrage
an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Referat StV 12 stellten und das Verbot des Führens und des Reiten bestätigt wurde. Eine qualifizierte Gegendarstellung im Februar 2020 nahm das BMVI Ref‑StV 12 zum Anlass, die Frage im Bund‑Länder‑Fachausschuss‑Straßenverkehrs‑Ordnung auf die Tagesordnung zu setzen.
Das Ergebnis wurde mit Mail des BMVI Ref StV 12 vom 16.04.2021 zusammengefasst:
„(Anrede),
zur Frage, ob Zeichen 257-51 (Verbot für Reiter) auch ein Verbot des Führens von Pferden beinhaltet, wurden die Länder um schriftliche Stellungnahme gebeten. Im Ergebnis wurde die Auffassung vertreten, dass das „Reiten“ und das „Führen“ von Pferden unterschiedliche Handlungen darstellen, die rechtlich auch unterschiedlich zu bewerten sind. Dies hat auch in den einschlägigen Vorschriften der StVO seinen Niederschlag gefunden, indem der Begriff des Führens von Pferden nicht unter dem Begriff des Reitens subsumiert, sondern gesondert genannt wird (vgl. z. B. § 28 Abs. 2 StVO, Zeichen 238). Danach ist das Führen von Pferden auch nicht vom Regelungsgehalt des Zeichens 257-51 umfasst.“
Quelle: E-Mail des BMVI Ref StV 12 vom 16.04.2021
https://www.vfdnet.de/index.php/recht/reitrecht/11540-verkehszeichen-257-51-verbot-fuer-reiter