06/05/2026
PRESSEERKLÄRUNG
Verbandsgericht gibt Berufung des SC Idar-Oberstein statt – Grundsatzentscheidung zur Spielberechtigung
Das Verbandsgericht des Fußball-Regional-Verbandes „Südwest“ hat mit Urteil vom 06.05.2026 der Berufung des SC 07 Idar-Oberstein vollumfänglich stattgegeben und die ursprüngliche Entscheidung der Spruchkammer aufgehoben.
Das streitgegenständliche Meisterschaftsspiel gegen den FV 07 Diefflen wird nunmehr mit 2:0 zugunsten des SC Idar-Oberstein gewertet. Hintergrund ist ein klarer Verstoß gegen die Spielordnung: Die gegnerische Mannschaft hatte unstreitig einen sechsten Spieler eingewechselt und damit die zulässige Anzahl an Auswechslungen überschritten.
Das Verbandsgericht stellt in seiner Entscheidung klar, dass der Begriff der „Spielberechtigung“ im Sinne der Rechts- und Verfahrensordnung weit auszulegen ist. Er umfasst nicht nur die formale Spielerlaubnis, sondern auch die konkrete Einsatzberechtigung im jeweiligen Spiel. Ein Verstoß gegen die Auswechselregelung führt damit unmittelbar zu einer unzulässigen Mitwirkung eines Spielers und rechtfertigt eine Spielwertung.
Diese Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung für die Sportgerichtsbarkeit im Fußball. Sie stärkt die Rechtssicherheit im Umgang mit Regelverstößen und sorgt für eine konsequente Anwendung der Spielordnung.
Alexander Bergweiler, der den SC Idar-Oberstein im Verfahren vertreten hat, erklärt hierzu:
„Das Verbandsgericht hat mit dieser Entscheidung ein wichtiges Signal gesetzt. Die Einhaltung der Spielregeln ist die Grundlage eines fairen Wettbewerbs. Verstöße – auch wenn sie auf Nachlässigkeit beruhen – dürfen nicht folgenlos bleiben. Die klare Auslegung des Begriffs der Spielberechtigung schafft Rechtssicherheit für Vereine und Verbände.“
Die Entscheidung bestätigt zudem die Linie der sportgerichtlichen Rechtsprechung, wonach vereinsrechtliche Regelwerke im Lichte ihrer Systematik und ihres Zwecks auszulegen sind.