16/07/2022
Interessanter Beitrag zur Nutzung von Schwimmhilfen bzw. bloßen Auftriebskörpern für Kinder. WICHTIGSTES Resümee: Auch wenn Schwimmhilfen wie Flügel benutzt werden muss immer ein Erwachsener unmittelbar beim Kind bleiben! Es gibt keine Schwimmhilfen die 100 % Sicherheit bieten.
Ich wünsche euch alle schöne und erholsamen Sommerferien. 🏖
Schwimmhilfen: Spielzeug oder Rettungsgegenstände? 🛟⚠️
Die Sommerferien haben in zahlreichen Bundesländern bereits begonnen und viele Eltern, die mit ihren Kindern ans Meer reisen, fragen uns: „Welche Schwimmhilfe kann ich meinem Kind kaufen, damit es sicher am Strand ist?“ Wir haben die wichtigsten Fakten dazu hier für Dich zusammengefasst. 👇
💦 Zunächst muss man unterscheiden zwischen Schwimmhilfen und Auftriebsgegenständen. Schwimmhilfen werden im Schwimmunterricht eingesetzt, um Kinder an eine natürliche, horizontale Wasserlage zu gewöhnen. Entsprechende Gegenstände sind z. B. Schwimmbretter, Poolnoodles oder Schwimmgürtel. Auftriebsgegenstände sind hingegen in der Regel Freizeitartikel und für einen Lehrprozess ungeeignet. Sie umfassen z.B. Schwimmflügel, Schwimmringe, Luftmatratzen und aufblasbare Tiere.
💦 Auftriebsgegenstände und Schwimmhilfen schützen in der Regel nicht vor dem Ertrinken (mit der Ausnahme von Rettungswesten)❗️ Wir raten dringend zu einer ununterbrochenen Elternaufsicht, wenn das Kind noch nicht sicher alleine schwimmen kann!
💦 Von der Nutzung von Schwimmringen, Luftmatratzen und Schwimmtieren raten wir bei Nichtschwimmern ab. Sie sollten allenfalls im flachen Wasser und unter dauerhafter elterlicher Aufsicht benutzt werden. Gerade an Küsten können diese Gegenstände gefährlich werden, da sie schnell ins tiefe Wasser abtreiben können. Außerdem kann die Luft aus Schwimmtieren & Co. schnell entweichen.
💦 Auch Schwimmflügel bieten keine echte Sicherheit für kleine Kinder und sollten daher im tiefen Wasser nicht benutzt werden. Einziger Vorteil: Ein Kind geht nicht sofort unter, wenn es mal ins Wasser fällt. Auch hier raten wir dringend zu ununterbrochener Aufsicht durch die Eltern.
Weitere Informationen findest Du auch direkt in der aktuellen Ausgabe unseres Magazins: "Lebensretter" unter: https://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/medien/lebensretter/
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