Stadtjugendring Hameln

Stadtjugendring Hameln Jugendarbeiter und begeisterete Freunde der Jugendarbeit setzen den Stadtjugendring zusammen. Zusammen wollen wir für Jugendliche etwas bewegen!

Gemeinsames Fastenbrechen – Iftar im Kultur- und Bildungshaus RegenbogenAm **Montag, den 16. März 2026**, laden wir – wi...
11/03/2026

Gemeinsames Fastenbrechen – Iftar im Kultur- und Bildungshaus Regenbogen

Am **Montag, den 16. März 2026**, laden wir – wie bereits in den vergangenen Jahren – herzlich zu einem **gemeinsamen Fastenbrechen (Iftar)** ein. Das Iftar findet im **Kultur- und Bildungshaus Regenbogen** statt und richtet sich besonders an **Jugendliche und junge Erwachsene**, die Lust haben, einen Abend der Begegnung, des Austauschs und der kulturellen Vielfalt miteinander zu erleben.

Die **Vorbereitungen beginnen ab 16:00 Uhr**. Wer möchte, kann sich gern beim Vorbereiten, Dekorieren oder beim Aufbau des Mitmach-Buffets beteiligen. So entsteht ganz nebenbei ein schöner Raum für Gespräche und gemeinsames Tun.

Das **gemeinsame Fastenbrechen beginnt um 18:34 Uhr**. Anschließend wollen wir den Abend in entspannter Atmosphäre miteinander verbringen – mit Gesprächen, neuen Begegnungen und einem vielfältigen **Mitmach-Buffet**, zu dem alle gerne eine Kleinigkeit beitragen dürfen.
Das Iftar ist eine wunderbare Gelegenheit, **verschiedene Kulturen kennenzulernen, miteinander ins Gespräch zu kommen und Gemeinschaft zu erleben**. Ganz gleich, ob man selbst fastet oder einfach neugierig auf diese Tradition ist – **alle sind herzlich willkommen**.

Wir freuen uns auf einen offenen, bunten und verbindenden Abend mit euch!

09/03/2026

Kinferferienprojekt am Klüt
Auch in diesem Jahr lädt das Kinderferienprojekt am Klüt wieder zu einer erlebnisreichen Ferienwoche ein. Vom 6. bis 10. Juli 2026 erwartet Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren ein buntes Programm voller Spiel, Spaß und Gemeinschaft. Täglich von 7:30 bis 15:30 Uhr erleben die Kinder auf dem Gelände der Heilig Kreuz Gemeinde in Hameln eine abwechslungsreiche Ferienzeit. Ob spannende Spiele, kreative Aktionen, Bewegung an der frischen Luft oder gemeinsame Gruppenaktivitäten – hier ist für alle etwas dabei. Das engagierte Team sorgt dafür, dass jedes Kind eine fröhliche und unvergessliche Woche erlebt.

Als Stützpunktverein im Programm **„Integration durch Sport“** bieten wir Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Mögl...
26/01/2026

Als Stützpunktverein im Programm **„Integration durch Sport“** bieten wir Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, Karate in einer offenen, respektvollen und gemeinschaftlichen Atmosphäre kennenzulernen.

Unser Angebot umfasst unter anderem:

* Breitensport
* Leistungssport
* Para-Karate
* Schul-AGs
* Wettkämpfe
* Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Schulen und Berufsgruppen
* Trainingslager, Lehrgänge und Wochenendfreizeiten
* Ferienbetreuung

Der Anfängerkurs eignet sich ideal für alle, die Karate ausprobieren möchten – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter:
👉 [www.yamakawa-karate.de](http://www.yamakawa-karate.de)

Bei Fragen oder Interesse erreichen Sie uns auch per WhatsApp unter:
📱 0179 4440894

Wir freuen uns über neue Gesichter und darauf, Sie oder Ihr Kind bald im Training begrüßen zu dürfen!

Yamakawa Karate Hameln e.V.

07/09/2025
Der Ortsrat Afferde organisiert in Kooperation mit dem Familien- und Stadtteilbüro Afferde sowie Vereinen und Institutio...
16/05/2025

Der Ortsrat Afferde organisiert in Kooperation mit dem Familien- und Stadtteilbüro Afferde sowie Vereinen und Institutionen aus Afferde in diesem Jahr ein Familien- und Stadtteilfest mit Familienflohmarkt in Afferde. Das Fest findet am 14. Juni von 14-23 Uhr auf dem Außengelände der Grundschule, Kita St.-Georg und Sportplatz Afferde (Breslauer Straße 34 + Eintrachtweg 1-3) statt. Wir starten um 14 Uhr mit einem Auftritt des Kita-Chors. Es wird ein buntes Programm für Groß und Klein mit Kaffee und Kuchen, Kaltgetränken, einem Grill- und Pilzpfannenstand sowie vielen großartigen Aktionen für Kinder geben – Hüpfburg, Glücksrad, Kindertattoos. Ab 18 Uhr wird der Abend von einem DJ begleitet.

Die Anmeldung für den Familienflohmarkt ist ab sofort bis zum 30. Mai telefonisch unter 05151-8228624 oder per Mail an [email protected] möglich!

Es wäre toll, wenn viele Besucher an dem Familien- und Stadtteilfest teilnehmen und auch Besucher aus anderen Stadtteilen den Weg zu uns finden, um eine schöne Zeit zu verbringen.

16/04/2025

Die türkisch- Islamische Gemeinde feiert Kinderfest am 27. April von 14 bis 17Uhr. Herzliche Einladung in den Thiewall 7.

Anmelden für den Sommer 2025!
09/03/2025

Anmelden für den Sommer 2025!

Herzliche Einladung zum GLK der Stadt Hameln....  Hier gibt es alles, was ihr zum Erwerb der Juleica braucht!... und ACH...
06/03/2025

Herzliche Einladung zum GLK der Stadt Hameln.... Hier gibt es alles, was ihr zum Erwerb der Juleica braucht!... und ACHTUNG, es sind nur noch sehr wenige Plätze frei!!

Uiiii, das wird sicherlich ein toller Abend! Herzliche Einladung!
29/11/2024

Uiiii, das wird sicherlich ein toller Abend! Herzliche Einladung!

13/11/2024

Kinderarmut. fast drei Millionen Kinder sind betroffen, im Landkreis Hameln-Pyrmont ist jedes 5. Kind von Armut betroffen. Gemeinsam mit der Grund- und Obers...

In diesem Jahr findet der Tag der offenen Moschee 2024 unter dem Motto Life Matters: Jedes Leben zählt!“ “.statt.  TOM -...
19/09/2024

In diesem Jahr findet der Tag der offenen Moschee 2024 unter dem Motto Life Matters: Jedes Leben zählt!“ “.statt. TOM - Tag der offenen Moschee (igmg.org) https://tom.igmg.org/index.php

Den diesjährigen TOM möchten wir unter dem Motto „Life Matters – Jedes Leben zählt!“ begehen. Denn das Leben ist von unschätzbarem Wert und verdient, in seiner ganzen Pracht geachtet zu werden, unabhängig davon, ob es sich um das Leben eines Menschen, Tieres oder einer Pflanze handelt.

Dies ist eine zentrale Botschaft des Islams.
Muslime sind nach dem Koran angehalten „Leben zu wahren“. In Moscheen wird diese Lehre vermittelt.

Doch Moscheen sind nicht nur Orte der Bildung und der Begegnung zwischen Gott und Mensch, sondern auch Orte, die die Verbindung und Verantwortung zur Umwelt verdeutlichen.

Der Tag der offenen Moschee ist eine gute Basis für den Dialog ,dieser Austausch ist unverzichtbar in religiös und kulturell pluralistischen Gesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland,mit Moscheeführungen,Podiumsdiskussionen,

Ausstellungen und kulturellen Beiträgen suchen die Moscheegemeinden das Gespräch mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und empfangen sie in gewohnter Gastfreundschaft.

Lassen Sie sich von den Facetten des muslimischen Gemeindelebens überraschen und machen Sie sich ein eigenes Bild über den Islam und die Muslime.

Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung ob Sie teilnehmen : [email protected]

Wann: 03.Oktober 2024
Uhrzeit: 13.00 UHR.

12/09/2024

Hallo zusammen,

gestern Abend wurde im Hamelner Rat die Satzung für die zukünftige Übernachtungssteuer (gültig ab 01.01.2025) final diskutiert und mehrheitlich beschlossen.
Im Vorfeld hatten wir uns als StJR insofern mit einer Eingabe dazu eingebracht, da im ersten vorliegenden Entwurf die ehrenamtlich Tätigen nicht davon ausgenommen waren, wenn sie in Einrichtungen mit ihren Gruppen in Hameln übernachten würden. Dieses wurde noch im laufenden Verfahren eingearbeitet (ausgenommen werden " ..... Veranstaltungen von Trägern gemäß dem niedersächsischen Jugendförderungsgesetz." § 2, (3) )
Es liegen aber noch keine Ausführungsbestimmungen/Formulare/Formblätter zum Nachweis und damit zur Erhebung vor. Es ist seitens der Beteiligten Personen in der Verwaltung dazu angekündigt worden, dass dies sehr einfach gehalten werden soll.
Wir hoffen dies für alle Beteiligten.

Und: unser Dank geht an Rat und Verwaltung, die unsere Hinweise aufgenommen und kurzfristig berücksichtigt haben.

Der Text lautet wie folgt: (Link: https://ris.hameln.de/ris/hameln/file/getfile/88762

Satzung der Stadt Hameln (Stand 05.09.24)
über die Erhebung einer Übernachtungssteuer
(Übernachtungssteuersatzung)
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds.GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9) i.V.m. den §§ 1, 2 und 3 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) hat der
Rat der Stadt Hameln am 11.09.2024 folgende Satzung über die Erhebung einer
Übernachtungssteuer beschlossen:

§ 1 Steuerpflicht
Die Stadt Hameln erhebt nach Maßgabe dieser Satzung eine Übernachtungssteuer als örtliche
Aufwandssteuer.

§ 2 Steuergegenstand
(1) Die Übernachtungssteuer bezieht sich auf das Entgelt für eine entgeltliche Übernachtung
in einem Beherbergungsbetrieb im Stadtgebiet der Stadt Hameln, das von einem
Beherbergungsgast gezahlt wird, unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung
tatsächlich in Anspruch genommen wird.
(2) Als Beherbergungsbetriebe gelten alle Einrichtungen, die gegen Entgelt eine
vorübergehende Unterkunft bereitstellen. Dazu zählen insbesondere:
 Hotels,
 Gasthöfe,
 Pensionen,
 Privatzimmer,
 Jugendherbergen,
 Ferienwohnungen,
 Motels,
 Camping- oder Wohnmobilplätze,
 Schiffe und ähnliche Unterkünfte.
(3) Nicht besteuert wird das Entgelt für Übernachtungen in Krankenhäusern, Kur- und
Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Kinderheimen, Hospizen,
Frauenhäusern und andere heimähnliche Einrichtungen, solange diese der Unterbringung von
Personen in besonderen sozialen Situationen dienen, als auch Übernachtungen im Rahmen
einer nach den Schulgesetzen teilnahmepflichtigen Schulveranstaltung (z.B. Klassenfahrt), die
von einer oder mehreren Lehrkräften begleitet wird sowie Veranstaltungen von Trägern gemäß
dem niedersächsischen Jugendförderungsgesetz.

§ 3 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner sind die Betreiber eines Beherbergungsbetriebes.
(2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Betreiber im Sinne von Abs. 1, so sind sie
Gesamtschuldner.

§ 4 Bemessungsgrundlage
(1) Der Betrag, den der Beherbergungsgast für die Beherbergung einschl. Mehrwertsteuer
(Bruttoentgelt) gezahlt hat, bildet die Grundlage für die Bemessung.
(2) Nebenkosten in Beherbergungsstätten, die nicht direkt mit der Unterkunft
zusammenhängen (z. B. Verpflegung oder Parkgebühren), werden bei der Berechnung der
Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.
(3) Sofern im Einzelfall die Aufteilung einer Gesamtrechnung in ein Übernachtungsentgelt und
ein Entgelt für Verpflegung nicht möglich ist, bemisst sich die Steuer bei einem Pauschalpreis
(Übernachtung mit Frühstück beziehungsweise Halb- oder Vollpension) nach dem Betrag der
Gesamtrechnung abzüglich einer Pauschale (jeweils einschl. Mehrwertsteuer) von 7,00 €
Frühstück und je 10,00 € für Mittagessen und Abendessen je Beherbergungsgast und
Mahlzeit.

§ 5 Steuersatz
Der Steuersatz beträgt 4% der Bemessungsgrundlage nach § 4.

§ 6 Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit der entgeltpflichtigen Beherbergungsleistung und endet mit
deren Beendigung.
(2) Die Übernachtungssteuer entfällt, sobald der Beherbergungsgast seinen Haupt- oder
Zweitwohnsitz in der Beherbergungsstätte angemeldet hat.

§ 7 Übergangsvorschriften
(1) Entgeltliche Beherbergungsleistungen, die nach dem 01.10.2024 gebucht wurden und
nach dem 01.01.2025 stattfinden, sind steuerpflichtig.
(2) Entgeltliche Beherbergungsleistungen, die vor dem 01.10.2024 gebucht wurden und nach
dem 01.01.2025 stattfinden, sind von der Übernachtungssteuer befreit.
(3) Der Betreiber hat den Buchungszeitpunkt nachzuweisen.

§ 8 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
(1) Die Betreiberin/der Betreiber hat bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres
(Veranlagungszeitraum) eine Steueranmeldung auf dem von der Stadt Hameln
vorgeschriebenen amtlichen Vordruck abzugeben und die Steuer selbst zu berechnen (§ 149
i. V. m. §150 Abgabenordnung - AO). Die Steueranmeldung ist von dem Betreiber/der
Betreiberin oder dem vertretungsberechtigten Vertreter zu unterzeichnen. Die
Steueranmeldung ist für jeden Beherbergungsbetrieb gesondert abzugeben.
(2) Wird die Erklärung elektronisch erstellt, kann die steuererhebende Stelle zur elektronischen
Datenverarbeitung Abweichungen von der Form des amtlichen Vordruckes, nicht aber vom
Inhalt der Steueranmeldung zulassen. Bei einer elektronischen Versendung an die
steuererhebende Stelle entfällt ein vorgesehenes Unterschriftsfeld.
(3) Gibt die Betreiberin/der Betreiber die Steueranmeldung nicht, nicht rechtzeitig oder
unvollständig ab oder hat sie/er die Steuer nicht richtig berechnet, so wird die Steuer durch
Bescheid festgesetzt. Dabei ist die Stadt Hameln berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu
schätzen (§ 162 AO). Bei verspäteter Abgabe wird ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO)
festgesetzt.
(4) Die Steuer wird am 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres fällig. In den Fällen
des Abs. 3 wird die Steuer eine Woche nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

§ 9 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften
(1) Die Stadt Hameln ist berechtigt zur Nachprüfung der Steueranmeldung und zur
Feststellung von Steuertatbeständen die Einrichtungen zu betreten, Geschäftsunterlagen
einzusehen und die Vorlage erforderlicher Nachweise (z.B. Rechnungen, Quittungsbelege)
über die Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Erhebungszeitraum zu verlangen.
(2) Die Stadt Hameln ist berechtigt Außenprüfungen nach den §§ 193 ff. AO durchzuführen.
(3) Die/der Steuerschuldner/in ist verpflichtet, bei der Überprüfung und der Außenprüfung
der/dem von der Stadt Hameln Beauftragten unbeschränkten Zutritt zu den Geschäftsräumen
zu gestatten, alle für die Besteuerung bedeutsamen Auskünfte zu erteilen, sowie
Räumlichkeiten und Geschäftsunterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind,
zugänglich zu machen oder auf Anforderung zu übersenden.

§ 10 Datenverarbeitung
(1) Die zur Ermittlung der Steuerpflicht, zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der
Übernachtungssteuer nach dieser Satzung erforderlichen personen- und betriebsbezogenen
Daten werden von der Stadt Hameln gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 1 Abs. 6 und § 3 des Niedersächsischen
Datenschutzgesetzes i. V. m. § 11 NKAG und den dort genannten Bestimmungen der
Abgabenordnung (AO) erhoben und verarbeitet. Eine Datenerhebung beim Finanzamt, beim
Amtsgericht (Handelsregister) und bei den für das Einwohnermeldewesen, Ordnungsrecht
sowie Finanzwesen zuständigen Dienststellen der Stadt Hameln und anderer Städte und
Gemeinden und Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen sowie Dienstleistungsunternehmen
ähnlicher Art erfolgt nur, soweit die Sachverhaltsaufklärung durch den/die Steuerpflichtige/n
nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht (§ 93 Abs. 1. S. 3 AO).
(2) Erhobene Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zweck der
Steuerfestsetzung, -erhebung und -vollstreckung nach dieser Satzung oder zur Durchführung
eines anderen Abgabenverfahrens, das dieselbe/denselben Abgabenpflichtige/n betrifft,
verarbeitet werden. Technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes und der
Datensicherheit nach Artikel 25 und 32 DSGVO sind getroffen worden. Die
personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß
der AO, dem NKAG bzw. der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen des Landes
Niedersachsen in der Regel nach 10 Jahren gelöscht.

§ 11 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Absatz 2 Nr. 2 NKAG handelt, wer
1. entgegen § 7 Absatz 3 die ihr/ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt;
2. entgegen § 8 Absatz 1 die Steueranmeldung nicht, nicht vollständig, fehlerhaft oder
nicht innerhalb der dort bestimmten Frist abgibt;
3. entgegen § 9 Absatz 3 die ihr/ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Hameln, den 11.09.2024
Stadt Hameln
Claudio Griese
Oberbürgermeister

Adresse

ErichStr. 6
Hameln
31785

Telefon

+4951512021163

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Stadtjugendring Hameln erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Stadtjugendring Hameln senden:

Teilen