02/11/2020
Liebe Mitglieder,
ab 02.11.2020 gilt die neue Verordnung der Landesregierung. Die Halle darf unter folgenden Bedingungen im November offenbleiben: Die Kontaktbeschränkungen, dass sich nur Personen aus 2 Haushalten treffen dürfen, gilt auch für den Spielbetrieb in der Halle. Für die Schüler der Tennisschule gibt es einen November- Ausweichplan, mit Trainer sind nur Einzelstunden möglich!
Zuschauer sind in der Halle ebenso wenig erlaubt wie die Benutzung von Umkleide- und Duschräumen- also- bitte vor der Halle im Windfang die Schuhe wechseln und direkt auf den Platz gehen.
Nach dem Spielen diese zügig verlassen. Zu den Plätzen 2 und 3 bitte wie gewohnt auf der rechten Seite langgehen, beim Rückweg andersherum.
Außerdem gilt die Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes bis zum Platz, also auch beim Überqueren von Platz 1 u. 2.
Vielen Dank und bleibt gesund!