Sportschule Höxter e.V.

Sportschule Höxter e.V. Einfach lockere Sportbekleidung mitbringen, Turnschuhe nicht notwendig.

2x kostenloses Probetraining

Dienstag 16:45 - 17:45 Uhr TKD für Anfänger 17:45 - 19:30 Uhr TKD Fortgeschrittene
Donnerstag 16:00 - 17:00 Uhr TKD für Anfänger 17:00 - 18:30 Uhr TKD Fortgeschrittene 18:30 - 20:00 Uhr Kickboxen

Sie können gerne zu den Trainingszeiten vorbeikommen und diese Kampfkunst ausprobieren.

26/03/2026

Ich bin 1. Vorsitzender und Teil des Trainerteams bei der Spo… Marcus Reimann needs your support for Sportschule Höxter (Tae Kwon-Do) für Kinder und Jugendliche

02/08/2022

Liebe Sportler,
der Umbau der Bielenberghalle hat noch nicht begonnen.
Der Trainingsbetrieb startet nach den Sommerferien in der Sporthalle am Bielenberg, kleiner Gymnastikraum gegenüber vom Zugang der Zuschauertribüne.

Der erste Trainingstag ist am Donnerstag, dem 11.08.2022.

Die Trainingszeiten bleiben bestehen.

Sobald wir die "Ersatzhalle" nicht mehr nutzen können werden wir euch Bescheid geben.

Euer Vorstand

27/06/2022

Kein Training während der Schulferien.
Vom 27.06.-9.08.2022 sind die Sporthallen an den Schulen geschlossen. Deshalb kann kein geregelter Trainingsbetrieb stattfinden.
Die Kindertrainingsgruppen bei Moritz im Sportstudio Langefit sind davon ausgenommen. Wir wünschen euch schöne Ferien.
Euer Vorstand

24/03/2022

Liebe Sportler,
wie uns die Stadt Höxter mitteilte wird die Sporthalle am Nicolaitor ab dem 9.04.2022 bis ca. Sommer 2023 für die Schüler der Nicolaischule benötigt.

Ein Sportbetrieb in der Sporthalle ist deshalb bis ca. zum Sommer 2023 nicht möglich.

Wir haben uns um eine Übergangslösung bemüht und mit der Stadt Höxter, zumindest vom 26.4.2022 bis zu den Sommerferien (21.06.2022) eine Lösung gefunden.

Das Training ist dann in der Bielenberghalle im Gymnastikraum.
Adresse: 37671 Höxter, An der Steinmühle 7

Der Zugang zum Gymnastikraum erfolgt über den Haupteingang, kleine Treppenanlage hoch, links gegenüber vom Zugang zu den Tribühnen der großen Sporthalle.
Umkleiden sind hinter dem Gymnastikraum (Männer u. Frauen getrennt) oder im Untergeschoss.

Bitte die Parkplätze unterhalb der Sporthalle am Bielenberg nutzen.

Der Trainingsbetrieb findet weiterhin an den Tagen Dienstag und Donnerstag zu den gewohnten Uhrzeiten statt:

Taekwon-Do

Dienstag

17.00 Uhr – 18.00 Uhr Anfänger

18.00 Uhr – 19.30 Uhr Kampftraining

Donnerstag

17.00 Uhr – 18.30 Uhr Fortgeschrittene u. Anfänger

Kickboxen

Dienstag

von 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Der Vorstand bemüht sich weiter um Hallenzeiten nach den Sommerferien 2022 und wird euch informieren (über die homepage: http://sportschule-höxter.de oder https://www.facebook.com/Sportschule-Höxter-eV-277512305687099

Dienstag 16:45 - 17:45 Uhr TKD für Anfänger 17:45 - 19:30 Uhr TKD Fortgeschrittene
Donnerstag 16:00 - 17:00 Uhr TKD für Anfänger 17:00 - 18:30 Uhr TKD Fortgeschrittene 18:30 - 20:00 Uhr Kickboxen

Sie können gerne zu den Trainingszeiten vorbeikommen und diese Kampfkunst ausprobieren. Einfach lockere Sportbekleidung mitbringen, Turnschuhe nicht notwendig.

2x kostenloses Probetraining

03/03/2022

Liebe Sportler,

heute erreichte uns vom Kreissportbund Höxter folgende Information zu den Corona Regeln, hier ein Auszug daraus was den Trainingsbetrieb angeht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kollegen*innen,

morgen, also am 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen evtl. geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Regeln.

Euer Vorstand

09/02/2022

Liebe Sportler und Eltern der Sportler,

heute erreichte die Sportschule Höxter e.V. folgende Email vom Kreissportbund Höxter, zu den neuen Corona Regeln bezüglich des Sportes:

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.
Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
Beigefügt finden Sie eine entsprechend überarbeitete Übersicht des LSB NRW.

Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend durch die Formulierung gemeinsam und gleichzeitig in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir Ihnen eine aktualisierte Übersicht des LSB NRW beigefügt.

Mit sportlichen Grüßen

Thorsten Schiller
Geschäftsführer Kreissportbund Höxter

Anmerkung der Sportschule Höxter, die Übersicht des LSB NRW könnt ihr im Internet nachlesen. Ist hier nicht beigefügt.

12/01/2022

Liebe Sportler, dieser Brief vom Kreissportbund, mit den neuen Corona Regeln, ab dem 13.1.2022, erreichte uns heute:

An die Mitgliedsorganisationen des Kreissportbund Höxter e.V.
Stadtsportverbände Borgentreich, Höxter, Warburg z. K.
Fachverbände im Kreis Höxter z. K.
Sportpolitische Sprecher der Kreistagsfraktionen z. K.
Ansprechpartner Sport der Stadtverwaltungen z. K.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neue Coronaschutz-Verordnung ist heute Nachmittag erschienen und stellt leider erneut eine große Herausforderung in der Lesbarkeit dar. Daher erfolgt, nach 18 Updates im letzten Jahr, wie gewohnt, unsere jeweilige Zusammenfassung auch in diesem Jahr. Der LSB NRW hat sich für Verbesserungen für Sportvereine bei den Zugangsbeschränkungen zum Sport eingesetzt. Das ist gelungen und wir danken gemeinsam mit dem LSB Frau Staatssekretärin Milz und Herrn Ministerpräsident Wüst für ihren Einsatz und die klare Aussage, dass Sport auch und gerade unter Pandemiebedingungen sehr wichtig für die Menschen ist.

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Im Einzelnen:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

3. Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu Anhang „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.
Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer
Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).


Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, und das trotz der hohen Inzidenzlage. Alle Regelungen hat der LSB NRW in einer Tabelle zusammengefasst, die dieser Mail als Anhang beigefügt ist und die Ihnen die Übersicht erleichtern soll.

Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!

Mit sportlichen Grüßen

Thorsten Schiller
Geschäftsführer

05/01/2022

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sie gilt ab Dienstag, 28.12.2021.

2G+-Regel für den Freizeitbereich
Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nichtimmunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.
Testnachweise für Schülerinnen und Schüler
Um an 3G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle. Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15.Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis. Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Diese können alle Angebote(3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen.

Der erste Trainingstag ist am 11.02.2022

20/12/2021

Liebe Sportler und Freunde der Sportschule Höxter e.V., wir wünschen Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Während der Schulferien ist die Sporthalle geschlossen und es findet kein Training statt.

Das erste Training ist am Dienstag, dem 11.01.2022, nach den Weihnachtsferien.

05/12/2021

Liebe Mitglieder, Eltern und Besucher der Sportschule Höxter e.V.
Am 3.12.21 erhielten wir vom Kreissportbund Höxter folgendes Schreiben s.unten. Wir bitten euch die Vorgaben und Regeln entsprechend zu beachten und umzusetzen.

An die Mitgliedsorganisationen des Kreissportbund Höxter e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerade einmal acht Tage nach unserem letzten Coronarundmailing tritt am morgigen Tage (4.12.21) eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft, die einige neue Regelungen für die Sportvereine im Kreis HX mit sich bringen:
Bis zum 16.1.2021 sind nun – ausschließlich bezogen auf die aktive Sportausübung (sowie musikalische und schauspielerische Aktivitäten) - auch Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren unabhängig vom Immunisierungsstatus Immunisierten gleichgestellt (für alle weiteren Veranstaltungen und Angebote gilt weiterhin die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren mit Immunisierten unabhängig vom Immunisierungsstatus (§ 2 Abs. 8 CoronaSchVO)
Empfehlung:
Da die Schüler*innen-Eigenschaft ab 16 Jahre nicht immer gegeben ist, sollte bzw. muss eine Schulbescheinigung oder Schülerausweis vorgelegt werden.
(§ 4 Abs. 7 CoronaSchVO)
Ferner wurden die Regelungen zur Kontrolle der Immunitätsnachweise konkretisiert:
Neben dem jeweiligen Immunitätsnachweis ist nun auch verpflichtend ein Identitätsnachweis zu kontrollieren.
Die Kontrolle hat unabhängig von der Art der Veranstaltungen und Angebote bei Zutritt stattzufinden. Abweichungen (z.B. die Kontrolle durch Übungsleitungen in der Halle nach dem Umziehen) sind nur auf der Grundlage eines dokumentierten und nachprüfbaren Kontrollkonzeptes zulässig.
(§ 4 Abs. 6 CoronaSchVO)
Bis zum 7.12.21 ist eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend (§ 9 Abs.1 CoronaSchVO).

27/11/2021

Liebe Sportler,

folgende Regeln gelten z.Zt. bei Sport in der Sporthalle:

Für Sportler:

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.

Bei gemeinsamer Sportausübung (Wettkampf und Training) müssen die Sportler*innen ab einem Alter von 16 Jahren außerdem vollständig geimpft oder genesen sein (sog. "2G-Regel"). Das gilt sowohl auf und in Sportstätten als auch außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport.

Für Teilnehmer*innen (einschließlich des dazugehörigen Trainings) an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbandes, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie für Teilnehmer*innen an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (z. B. Lehrveranstaltungen des Hochschulsports) ist übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein bescheinigter negativer höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Corona-Test ausreichend.

Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sog. AHA-Regeln) gemäß "Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW" sind möglichst umfassend einzuhalten. Für Einrichtungen, in denen in Innenräumen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ohne feste Sitzplätze durchgeführt werden sollen, ist dem Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen.

(Quellen: § 2 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 12, § 4 Abs. 2 Nr. 3 der CoronaSchVO NRW in der vom 24.11. bis zum 21.12.2021 geltenden Fassung)

Für Zuschauer:

Bei Sportveranstaltungen in Innenräumen (unabhängig von der Besucher*innen-Zahl) ist mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber an festen Sitz- oder Stehplätzen ausnahmsweise verzichtet werden.

Die Zuschauer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein (sog. "2G-Regel").

Für Übungsleiter:

Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und andere vergleichbare Personen müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel"). Wenn sie nicht immunisiert sind (d. h. vollständig geimpft oder genesen), müssen sie außerdem während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen.

(Quelle: § 4 Abs. 4 CoronaSchVO NRW in der vom 24.11. bis zum 21.12.2021 geltenden Fassung)

Adresse

Rohrweg 1
Höxter
37671

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