20/01/2022
Update: Es geht nächste Woche Freitag, am 28.01. wieder mit dem Training los!
Wie vorher gilt wieder Maskenpflicht, zusätzlich nach neuer Verordnung auch 2G+.
Schülerinnen & Schüler unter 16 gelten grundsätzlich als getestet und die Testpflicht entfällt für geboosterte, wie sich das genau definiert steht hier: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer
Wir sehen uns dann!
👊
Sie sind hier:StartseiteNRW informierenPressemitteilungenÄnderung der Coronaschutzverordnung Änderung der Coronaschutzverordnung: Ausnahmen von der Testpflicht für geboosterte Personen Ausweitung der 2G+-Regel auch in der Gastronomie ab Donnerstag 11. Januar 2022 Video: Land NRW Die Landesregieru...