29/06/2023
Die Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen) im Kreisgebiet gilt noch bis einschließlich Oktober 🍂 2023. Verboten sind damit jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs.
Die Wasserstände auch trotz der Niederschläge im Winter bzw. Frühjahr aktuell sehr niedrig.
Grundsätzlich sind ein paar Gießkannen voll Wasser 💧 für den privaten Bedarf nicht problematisch. Bei Trockenheit und Hitze 🥵 führt jedoch die Vielzahl der Wasserentnahmen, zum Beispiel durch elektrische Pumpen dazu, dass Bäche, Flüsse und natürliche Seen zusätzlich geschwächt werden. 🆘
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"Das Defizit wirkt sich auch auf Pflanzen und Tiere aus. Gewässer sind nicht nur Lebensraum vieler gefährdeter Fisch- und Insektenarten. Sie sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tierarten", sagt Umweltdezernent Frank Herhaus.
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Ausgenommen von dem Verbot:
👉 Entnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper
👉 Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh
(im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW)
👉 Das Entnehmen durch Schöpfen mit Handgefäßen, z. B. Eimer oder Gießkannen
❗ Die gesamte Regelung könnt ihr in der Öffentlichen Bekanntmachung auf unserer Website nachlesen:
👉 obk.de > Aktuelles > Öffentlichen Bekanntmachungen > Archiv 2022 > 22 - 119 Beschränkung von Wasserentnahmen im Oberbergischen Kreis