in ADAC
Motocross-Strecke inkl. Enduro Parcours
in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
An folgenden Tagen ist für Gäste unserer Strecke geöffnet. Mitglieder d. Off Road Club 0,00 €
Gäste 15,00 €
geleitetes Kindertraining mit Trainer
Fahren unter Anleitung von 09.00 - 12.00 Uhr
Mitglieder d. Off Road Club 0,00 €
Gäste 10,00 €
Schnupperkurse (mal a
usprobieren für die Kleinsten) sind zu den obigen Terminen auf Anfrage möglich. ([email protected])
Die Einschreibung in den Haftungsverzicht und dessen Unterschrift ist Voraussetzung zur Streckennutzung. Nichteinhaltung führt zum Platzverweis und im Wiederholungsfall zum Hausverbot.
==================================================
Stecken und Trainingsordnung
des Off Road- Club Hilmersdorf e.V. im ADAC
• Das Training ist nur während der ausgewiesenen Trainingszeiten erlaubt
• Die Benutzung der Trainingsstrecke ist für alle Teilnehmer nur nach persönlicher Anmeldung bei der Trainings- /Streckenaufsicht, Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung und bei Nichtclubmitglieder nach Entrichtung der Nutzungsgebühr erlaubt.
• Den Anweisungen der Trainingsaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten
• Es ist die ausgewiesene Trainingsstrecke in Fahrtrichtung zu befahren. Änderungen am Streckenverlauf bedürfen der vorherigen Genehmigung der Trainingsaufsicht. Das Fahren auf Grünstreifen, Böschungen und Zwischenflächen zu Trainingszwecken ist verboten. Auf der Strecke darf grundsätzlich nicht verweilt werden. Nach dem Ende des Trainings, bzw. zu Pausen ist die Strecke zu verlassen
• Jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung / Behinderung anderer ausgeschlossen ist
• Es dürfen nur Motorräder und Quad in technisch einwandfreiem Zustand mit einem max. Lärmausstoß von 94 dB eingesetzt werden
• Das Fahren ist nur mit vollständiger und intakter Motocross üblicher Schutzbekleidung gestattet.
• Das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens verboten
• Im Fahrerlager darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
• Das Betanken und Reparieren der Motorräder ist nur unter Beachtung der Umweltbestimmungen und auf einer Benzinfesten Unterlage erlaubt; Benzinkanister sind in den Fahrzeugen zu lagern
• Sämtliche Abfälle sind wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen
• Bei Unfällen ist sofort der Unfallort zu sichern, andere Teilnehmer sind zu warnen. Es ist Hilfe zu holen bzw. Ersthilfe zu leisten. Die Trainings-/ Streckenaufsicht ist zu informieren
• Kinder und Jugendliche müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigen Aufsichtsperson sein. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten und kann nicht auf die Streckenaufsicht übertragen werden.
• Hunde sind an der Leine zu führen
• Das Überqueren der Strecke mit Fahrzeugen während des Trainingsbetriebes ist nur mit Absicherung durch eine weitere Person erlaubt
• Die Zufahrt zur Trainingsstrecke hat ausschließlich über das Gewerbegebiet Hilmersdorf, in angemessener Geschwindigkeit zu erfolgen
• Verstöße gegen die Streckenordnung können mit sofortigem Streckenverweis geahndet werden; im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot auf der Strecke ausgesprochen werden.
==================================================
Haftungsverzichtserklärung
für die Teilnahme am Trainingsbetrieb
des Offroad-Club Hilmersdorf e.V. im ADAC
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung / Trainingsbetrieb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer und Begleiter erklären mit Abgabe / Unterzeichnung dieser Vereinbarung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung / Trainingsbetrieb entstehen, und zwar gegen
• den Organisator / Veranstalter, die Streckenwarte, den/die Streckeneigentümer, Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung / Trainings in Verbindung stehen
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung / Trainingsbetrieb zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
• und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Institutionen.
• außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises – beruhen, gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer), deren Helfer/Begleiter, die Eigentümer, Helfer/ Begleiter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, gezeitete Trainings u. Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
• oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises - beruhen.
• Der Haftungsausschluss wird mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Datenschutzklausel:
Die im Haftungsverzicht erhoben und festgehaltenen Daten dienen ausschließlich der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen den Teilnehmer im Schadensfall. Eine weitere Verwendung wird durch den Offroad-Club Hilmersdorf nicht erfolgen. Mit Beendigung der Aufbewahrungspflicht, die sich an gesetzlichen Fristen und Vorgaben orientiert, werden diese Daten vernichtet. Eine elektronische Speicherung der Daten erfolgt nicht. Der Verein behält sich vor, Bild u. Videoaufnahmen zu eigenen werblichen und Image-Zwecken anzufertigen. Der Verein setzt dazu von ihm autorisierte Personen, Fotografen u. Journalisten ein. Mit der Unterzeichnung des Haftungsverzichtes bestätigt der Teilnehmer ausdrücklich auf das Recht am Bild (KURG) zu verzichten und keinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung zu erheben bzw. eine Löschung zu verlangen. Hiervon ausgenommen sind Bild- u. Videoaufnahmen, die von Teilnehmern / Begleitern gemacht und veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen unterliegen vollumfänglich dem KURG und der DSGVO. Löschungsanfragen Dritter werden, sofern ermittelbar, zu Lasten des Erstellers weitergeleitet. Off Road Club Hilmersdorf e.V. im ADAC
Hauptstr. 24 G
09432 Großolbersdorf
Vorstand