28/04/2020
Hallo liebe Mitglieder der Tennis-Abteilung,
wie ihr vielleicht aus den Tageszeitungen, dem Mitteilungsblatt oder auf unserer Homepage (www.sgwesterwald.de) gelesen habt, dürfen Tennisvereine, unter Beachtung entsprechender Vorgaben bzw. Auflagen (siehe unten), ihre Tennisanlagen öffnen. Unsere vier Plätze sind von einer Fachfirma instandgesetzt und spielbereit.
Trotz eingeschränkter Nutzungsbedingungen machen erfreulicherweise gerade im Moment bereits sechs SGW-Mitglieder, heute morgen waren es zwei, davon Gebrauch. Das vielleicht wichtigste kurz vorab: es dürfen IMMER nur zwei Aktive unter Beachtung der Abstandsregel von 1,5 m zueinander pro Platz spielen. Es darf nur Einzel gespielt werden. Doppel ist nur mit Familienangehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Toiletten sind geöffnet, Umkleiden, Duschen und das Clubhaus (kein Verkauf von Getränken) bleiben vorerst geschlossen.
Es wäre toll wenn Ihr in diesen bescheidenen Zeiten, natürlich auch sonst, das Tennis-Angebot auch nutzen würdet. Andere Sportler bzw. Sportarten haben es da im Moment viel, viel schwerer ihrem Sport nachzugehen.
Infos, zur Anlage oder auch zum Tennistraining, gibt es telefonisch in der SGW-Geschäftsstelle unter 02747-914 711.
Euch allen VIEL SPAß & bleibt gesund. Es grüßt euch ganz herzlich
Das Tennis-Vorstandsteam der SGW
Nachfolgend der offizielle Text der Landesregierung Rheinland-Pfalz:
Durch Beschluss des Bundes bzw. der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es ab sofort erlaubt zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes Tennis zu spielen.
Wörtlich heißt es in einer Presseerklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz:
„Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag (Anm.: 20.04.2020) an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport…“.
Folgende Regeln gelten hierbei für die Tennisplätzen der SG Westerwald in Gebhardshain.
- Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
- Es darf nur Einzel gespielt werden. Doppel ist nur mit Familienangehörigen des eigenen Hausstandes möglich.
- Die Spielerbänke sind mit einem Abstand von 1,5 m aufgestellt und dürfen nicht verrückt werden.
- Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
- Das Tennis-Clubhaus bleibt vorerst beschlossen. Kein Verkauf von Getränken.
- Die Nutzung von Sanitäranlagen (Toiletten) richten sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt. Duschen/Umkleiden bleiben vorerst geschlossen.
Der Deutsche Tennisbund (DTB) hat sich ebenfalls wie folgt geäußert:
„Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich“.