Cavalleria Schloss Frankleben

Cavalleria Schloss Frankleben Cavalleria Schloss Frankleben/PONI e.V. war ein kleiner Reiterhof, Gestüt und Reitverein am historischen Schloss Frankleben am Geiseltalsee.

Cavalleria steht für die Zucht eines gelassenen, aber edlen barocken Pintopferdes auf Basis des Drum-Horses und PONI e.V. führt mit diesen Pferden erlebnis- und heilpädagogische Reitveranstaltungen durch, Ausritte an für Anfänger uns Fortgeschrittene. etwas andere angstfreie Reitstunden für Groß und Klein und Themenveranstaltungen rund ums Pferd. Eine beliebte Attraktion ist das Ponyführen für Kinder, bei dem ein Pony für das Reiten am See ausgeliehen werden kann.

Wasser predigen und Wein trinken - so werden schon in der Bibel Personen beschrieben, die andere zur Zurückhaltung auffo...
26/10/2019

Wasser predigen und Wein trinken - so werden schon in der Bibel Personen beschrieben, die andere zur Zurückhaltung auffordern, aber für sich selbst dazu keinen Anlass sehen.
So jüngst Sachsen-Anhalts (ewiger) oberster Datenschützer Harald von Bose:..Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose kritisiert eine zunehmende Videoüberwachung an Schulen. Er kritisierte teils unklare Begründungen für die Überwachungspraxis und viel zu lange Speicherzeiten der Videos. Schwere Eingriffe wie diese bräuchten eine gute Rechtfertigung, die er an vielen Schulen nicht sehe. Schüler und Lehrer hätten grundsätzlich das Recht, sich unbeobachtet an den Schulen zu bewegen.(dpa)

Ganz so genau nimmt er diese Maxime bei seinen eigenen Belangen jedenfalls nicht: In Schloss Frankleben wurde offenkundig auf Boses Anweisung, bis zu einer Strafanzeige durch den Verein PONI, das Vereinsgelände mit einer am Schloss angebrachten Kamera überwacht. 80% der Vereinmitglieder waren Kinder im Grundschullalter.
Was mit den aufgezeichneten Filmen geschah ist bis heute völlig ungeklärt.

Dem Chronisten fällt dazu noch ein schönes Zitat ein: Alle Tiere sind gleich aber manche sind gleicher.
Passt hier auch.
Leider...

19/02/2019
30/01/2019

Die Ehrenurkunde der Stadt Braunsbedra also hat er bekommen, der dubiose Österreicher Franz Pacher (von?) Theinburg (die Nutzung des Adelsprädikates wurde ihm ab 2016 offensichtlich untersagt, heute also nur „Pacher-Theinburg“) für seine Verdienst um die Renovierung von Schloss Frankleben, so die MZ vom 18. Januar 2019.
In nicht unerheblichem Umfang wurde ihm für die Renovierung öffentliche Förderung zur Verfügung gestellt. Doch bereits in den ersten Jahren der Renovierung wurde aus den Reihen seiner Geschäftspartner und Mitarbeiter Kritik an der Verwendung der Mittel laut, selbst mit dem Staatsanwalt wurde gedroht. Die Ehrenurkunde der Stadt Braunsbedra hat Pacher-Theinburg erhalten wegen oder trotz seiner fragwürdigen Verwendung von öffentlichen Geldern?

Im Zuge seines Wirkens in Schloss Frankleben hat er dafür gesorgt, dass ein gemeinnütziger Verein, der das Schlossareal der Öffentlichkeit zugänglich machte, liquidiert wurde. Die Ehrenurkunde der Stadt Braunsbedra hat Pacher-Theinburg erhalten weil oder obwohl das Schlosstor seit dem Vertreiben des Vereins der Öffentlichkeit überwiegend verschlossen bleibt?

Bereits seit Beginn der Sanierungsarbeiten wurden dem Vernehmen nach umfangreiche Asbest-Bauschuttmengen unterirdisch auf dem Schlossgelände verklappt.
Bauschutt aus einer Entkernung im zweiten Stock des Schlosses und große Mengen Wellasbestabfälle aus der Dachabdeckung zweier Garagen, die Pacher-Theinburg im Sommer 2014 abreißen ließ, wurden im Schlosspark und in direkter Nähe zum Flüsschen Geisel unter einer dünnen Schicht Erde auf einer Fläche vergraben, die er 2013 dem Reitverein PONI e.V. verpachtet hatte. Trotz der Proteste des Vereins, wurde das Material nicht entfernt.
Im Oktober 2014 wurde zusätzlich in großen Mengen Bauschutt und Hausmüll angeliefert und in den Schlossteich geschüttet.
Auf Grund einer Anzeige beim Umweltamt des Kreises wurde das Gelände Ende 2014 von Amts wegen besichtigt und Pacher-Theinburg, zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Ehrenurkunde der Stadt Braunsbedra hat Pacher-Theinburg erhalten wegen oder trotz seines vorbildlichen Verhaltens im Umweltschutz?

Im Jahr 2013 hatte Pacher mit dem gemeinnützigen Verein PONI e.V. einen Pachtvertrag geschlossen, der diesen verpflichtet hatte, Gebäude und Gelände zu sanieren und hier erhebliche Mittel zu investieren. Nach Vollendung der Investitionen und Renovierungen versuchte Pacher-Theinburg bereits 2015, nach nur zwei Jahren, den auf 25 Jahre geschlossenen Vertrag zu kündigen. Die Struktur des Vertrages ließ jedoch eine Auflösung nicht so einfach zu. Da 2016 der Verein auf dem Rechtswege vor dem Landgericht in Halle einen deutlichen Sieg errang, mussten andere Methoden der Vertreibung her: Es erfolgten zahllose Anzeigen bei wirklich allen auch nur entfernt relevanten Behörden gegen den Verein: Veterinäramt, Bauamt, Gesundheitsamt, Umweltamt, unzählige Strafanzeigen gegen den Verein, vielmehr dessen ersten Vorsitzenden. Alle Verfahren werden in der Folge eingestellt, das Landesverwaltungsgericht veranlasste 2018 die Zurücknahme sämtlicher durch das Umweltamt Saalekreis gegen den Verein erlassenen Beschlüsse und Geldforderungen.
Seit 2015 wurde zudem eine beispiellose Boykottkampagne ins Leben gerufen: Von einer „Bürgerinitiative“ die sich „Landsknechte von Bose und Pacher“ nennt wurden Mitglieder und Gäste des Braunsbedraer Vereins, deren Namen man in Erfahrung bringen konnte angeschrieben, anonym angerufen, bedroht, beschimpft und verleumdet, bei ihren Arbeitgebern angezeigt, im Internet verleumdet.
Es wurden vom Gelände Personen, vorzugsweise Behinderte, Kinder und Frauen vertrieben, beschimpft und bedroht, mit Fahrzeugen verfolgt und mit Baumaschinen fast angefahren. Der Hauptzugang zum Schloss wurde mehrfach mit Ketten und Vorhängeschlössern versperrt. Das Schloss selbst wird mit einem separaten Ring aus Gitterzäunen und Maschendraht eingezäunt. Entgegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Halle werden Wege mit Zäunen, Gegenständen, Fahrzeugen verstellt und versperrt oder mit einem dort angebundenen Hund abgeriegelt und eine Videokamera installiert, die die Vereinsmitglieder monatelang überwachte.
Pferdekoppeln wurden nachts geöffnet und Pferde freigesetzt, Koppelzäune durchgeschnitten und abgerissen, ganze Koppeln auf den Pachtflächen Dritter abgebaut, Material gestohlen und zerstört.

Mehrere Strafanzeigen werden gestellt, so sich eingeschüchterte Opfer bereitfinden,auszusagen, dreimal wurde bislang Strafbefehl gegen Pacher-Theinburg und Mitglieder der "Landsknechte" erlassen. Pacher selbst wurde vor dem Strafrichter in Merseburg wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Ehrenurkunde der Stadt Braunsbedra hat Pacher-Theinburg erhalten wegen oder trotz seines straffälligen Verhaltens?

Am Samstag den 11.November 2017hat Pacher sein vermeintliches Recht in die eigenen Hand genommen: Unterstützt von seiner dubiosen „Landsknechte von Bose und Pacher“ Gruppe wurde mit Hilfe einer großen Landmaschine innerhalb weniger Stunden das Vereinsgelände des PONI e.V. verwüstet, völlig zerstört. Diese Selbstjustiz verstehen die Täter dem Vernehmen nach als Folge des jahrelangen Rechtsstreits, der zuletzt mit einem Urteil vom Oberlandgericht Naumburg entschieden wurde.

Eine Korrektur dieses für beide Seiten ungünstigen Urteils wollten sie offenkundig in Selbstjustiz vornehmen, indem sie Flächen räumten, die vom Urteil eindeutig nicht betroffen waren. Diese selbsternannte Räumung artete schnell in eine maßlose Orgie von Gewalt und Zerstörungswut aus. Vor den Augen von Kindern und erwachsenen Vereinsmitgliedern, die ohnmächtig, weinend und fassungslos der blindwütigen Zerstörung ihres Eigentum zusehen mussten, wurden wahllos Gebäude und Zäune zerstört, Gegenstände, die der Landmaschine im Weg standen wurden hemmungslos niedergefahren, verängstige Pferde sprangen aus geborstenen Umzäunung ihres Auslaufs und liefen kopflos über die Straßen davon, verängstige Kinder zogen ihre Ponys am Zügel hinter sich her, auf der Flucht vor dem wütenden Mob, der mit Schaufeln, Vorschlaghämmern und Beilen auf das Vereinsgelände losging.
Ein Albtraumszenario der Eigenmacht, der Selbstjustiz, selbstgerechte entfesselte Menschen, die jedes Maß, jede Menschlichkeit verloren hatten und sich noch feixend, lachend und klatschend über die zitternden und weinenden Kinder lustig machten, vom Leid Handyvideos erstellten. Die Ehrenurkunde der Stadt Braunsbedra hat Pacher-Theinburg erhalten wegen oder obwohl seiner eigenwilligen Rechtsauslegung?

Der in Braunsbedra (tatsächlich) gemeinnützig tätige Verein PONI musste in der Folge liquidiert werden.

Die Ehrenurkunde der Stadt Braunsbedra hat Pacher-Theinburg erhalten wegen oder trotz seines Engagements, seiner Verdienste und seines gemeinnützigen Handelns??? Ob bei der Verleihung wohl die Videos vom 11.11.2017 gezeigt wurden?? Als besonderer Verdienst? Besonderes Engagement?
Der Autor staunt und wundert sich.

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collecting LIBERTAS HAUS - Motiv 24 geht in Druck und wird dann vor allem in München verteilt werden
02/07/2018

collecting LIBERTAS HAUS - Motiv 24 geht in Druck und wird dann vor allem in München verteilt werden

Wiederrum verloren hat der ehemalige Eigentümer von Schloss Frankleben. Er hatte Berufung vor dem Landgericht in Halle e...
07/06/2018

Wiederrum verloren hat der ehemalige Eigentümer von Schloss Frankleben. Er hatte Berufung vor dem Landgericht in Halle eingelegt gegen ein Urteil das ihn, respektive die von-Bose-von Pacher Stiftung in deren Besitz sich das Schloss seit 2017 befindet, zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in vierstelliger Höhe verurteilt. Hiermit ahndet das Gericht das fortlaufende Versperren des Zugangs zum unter anderen vom Verein PONI gemieteten Gelände am Schloss durch Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe.
Die Stiftung wird unterstützt von einer sich „Landsknechte von Bose und Pacher“ nennenden vermeintlichen Bürgerinitiative.

Was zuvor geschah:

Man nehme einen Verein, der sich mit heilpädagogischer Arbeit mit Pferden für sozial benachteiligte Kinder einsetzt, einen selbsternannten Adligen aus München, der für ein Mitglied der Regierung Sachsen-Anhalts ein Schloss verwaltet, einen Bürgermeister, dessen Kanzlei diesen vertreten hat und der seine Befugnisse nutzt, den Verein aus seiner Stadt zu vertreiben, einen Kirchenrat und Stadtrat, der eine Bürgerinitiative gründet, die zu Straftaten aufruft und Selbstjustiz ausübt, ein sonderbares Gerichtsurteil mit merkwürdigem Inhalt und last, but not least, eine beispiellose Zerstörungsorgie an einem kalten Samstag im November– und fertig ist eine ebenso unglaubliche, wie traurige Geschichte aus Deutschlands wildem Osten:

„Jetzt sind die bösen Männer nicht mehr da, jetzt kann uns nichts mehr passieren“, ein zaghaftes Strahlen überzieht das Gesicht des kleinen Jungen, als er diese Worte zu dem wuscheligen Pony sagt, das er mit Hingabe bürstet.
Es ist derselbe kleine Junge, der mit seinem Bruder an der Hand hilflos weinend und zitternd in den Trümmern stand, um ihn herum ein tobender Mob, Männer, die völlig haltlos, völlig entfesselt seinen geliebten Ponyhof zertrümmerten, zerschlugen, dem Erdboden gleichmachten.

Frankleben, Schlossgelände Herbst 2017, ein Bild der Verwüstung. Überall liegen Latten und zerborstenen Bretter, Trümmer, zerbrochene Zäune, tiefe Fahrrillen im Matsch, hier eine in den Matsch gefahren Pferdebürste, eine Mädchenbürste, mit Blümchen drauf. Dort ein Kinderhandschuh, nur noch die Fingerspitzen ragen aus der Fahrspur des Traktors, daneben ein Reithelm, zerborsten, zerbrochen.
Was ist geschehen?
Vor den Augen von ca 20 Kindern hat am Samstag den 11.November in Frankleben der Geschäftsführer der „von Bose- von Pacher Stiftung“, die das Schloss besitzt, ihr vermeintliches Recht in die eigene Hand genommen. Unterstützt von einer dubiosen Gruppe, die unter dem Namen „Landsknechte von Bose und Pacher“ im Internet zuvor monatelang Verleumdungen gegen den Verein verbreitete, wurde mit Hilfe einer großen Landmaschine innerhalb weniger Stunden das Vereinsgelände des PONI e.V. verwüstet, völlig zerstört. Diese Selbstjustiz verstehen die Täter dem Vernehmen nach als Folge eines jahrelangen Rechtsstreits, der zuletzt mit einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu Gunsten des Schlossherrn vom Oberlandgericht Naumburg entschieden wurde. Diese Vollstreckung in Form von Übergabe einiger Flächen aus der Pachtsache war jedoch zuvor sachgerecht und unter Aufsicht einer Gerichtsvollzieherin abgeschlossen.

Eine Korrektur des Urteils wollte die Stiftung offenkundig am Samstag in Selbstjustiz vornehmen, indem sie Flächen räumte, die vom Urteil eindeutig nicht betroffen sind. Diese selbsternannte Räumung artete schnell in eine maßlose Orgie von Gewalt und Zerstörungswut aus. Vor den Augen der Kinder und erwachsenen Vereinsmitglieder, die ohnmächtig, weinend und fassungslos der blindwütigen Zerstörung ihres Eigentum zusehen mussten und vor den Augen einer untätigen Polizei, wurden wahllose Gebäude und Zäune zerstört, Gegenstände, die der Landmaschine im Weg standen wurden hemmungslos niedergefahren, verängstige Pferde sprangen aus geborstenen Umzäunung ihres Auslaufs und liefen kopflos über die Straßen davon, verängstige Kinder zogen ihre Ponys am Zügel hinter sich her, auf der Flucht vor dem wütenden Mob, der mit Schaufeln, Vorschlaghämmern und Beilen auf das Vereinsgelände losging.
Ein Albtraumszenario der Eigenmacht, der Selbstjustiz, selbstgerechte entfesselte Menschen, die jedes Maß, jede Menschlichkeit verloren haben und sich noch feixend, lachend und klatschend über die zitternden und weinenden Kinder lustig machten, vom Leid Handyvideos erstellten.

Warum, fragt sich der Verein, der bis zuletzt Verhandlungsangebote an die Stiftung unterbreitet hatte, der bereits auch öffentlich angekündigt hatte, das Gelände freiwillig zu verlassen. Warum? Und warum auf diese Art?

Über den Grund der Vermietung der Stallanlage auf dem Schlossgelände in Frankleben und weiterer Teile des Schlossparks an den gemeinnützigen Verein PONI im Jahre 2013 kann man nur mutmaßen.

Das Schloss war bis 1945 im Besitz der Familie des sachsen-anhaltinischen Datenschutzbeauftragten Harald von Bose gewesen. Rückgabeansprüche der Familie konnten nach der Wende nicht rechtskräftig gültig gemacht werden, da die juristische Voraussetzung für eine Rückübertragung nicht bestand.

Im Jahr 2007 erwarb der dubiose Österreicher Franz Pacher (von?) Theinburg (die Nutzung des Adelsprädikates wurde ihm ab 2016 offensichtlich untersagt, heute also nur „Pacher-Theinburg“) das Schloss und gründete eine gemeinnützige GmbH mit Namen SPAN. Seit Erwerb wurden dieser gGmbH öffentliche und private Fördergelder in nicht unerheblichen Umfang für die Sanierung des Schlosses zur Verfügung gestellt.
Zum Jahreswechsel 2016/17 wurde das Schloss in eine „von Bose - von Pacher Stiftung“ überführt. Zu Beginn des Jahres 2017 präsentiert sich Regierungsmitglied Harald von Bose in der Presse als Vorstand der Stiftung und neuer Schlossherr.

Seit 2015 bereits versuchte Pacher-Theinburg den mit dem Verein PONI geschlossenen Mietvertrag zu kündigen. Die Struktur des Vertrages ließ jedoch eine Auflösung nicht so einfach zu, nicht zuletzt da der Verein sich verpflichtet hatte, Gebäude und Gelände zu sanieren und hier erhebliche Mittel investiert hatte.
Da 2016 der Verein auf dem Rechtswege vor dem Landgericht in Halle einen deutlichen Sieg errang, mussten andere Methoden der Vertreibung her: Es erfolgten zahllose Anzeigen bei wirklich allen auch nur entfernt relevanten Behörden und halten den Verein auf Trab: Veterinäramt, Bauamt, Gesundheitsamt, Umweltamt, unzählige Strafanzeigen gegen den Verein, vielmehr dessen ersten Vorsitzenden. Alle Verfahren werden in der Folge eingestellt, das Landesverwaltungsgericht veranlasste 2018 die Zurücknahme sämtlicher durch das Umweltamt Saalekreis gegen den Verein erlassenen Beschlüsse und Geldforderungen.
Seit 2015 wurde zudem eine beispiellose Boykottkampagne ins Leben gerufen: Von einer „Bürgerinitiative“ die sich „Landsknechte von Bose und Pacher“ nennt wurden Mitglieder und Gäste des Vereins, deren Namen man in Erfahrung bringen konnte angeschrieben, anonym angerufen, bedroht, beschimpft und verleumdet, bei ihren Arbeitgebern angezeigt, im Internet verleumdet.
Es wurden vom Gelände Personen, vorzugsweise Behinderte, Kinder und Frauen vertrieben, beschimpft und bedroht, mit Fahrzeugen verfolgt und mit Baumaschinen fast angefahren. Der Hauptzugang zum Schloss wurde mehrfach mit Ketten und Vorhängeschlössern versperrt. Das Schloss selbst wird mit einem separaten Ring aus Gitterzäunen und Maschendraht eingezäunt. Entgegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Halle werden Wege mit Zäunen, Gegenständen, Fahrzeugen verstellt und versperrt oder mit einem dort angebundenen Hund abgeriegelt.
Im Namen des Stiftungsvorstandes und Datenschutzbeauftragten von Bose wurde eine Videokamera installiert, die die Vereinsmitglieder monatelang überwachte.
Pferdekoppeln wurden nachts geöffnet und Pferde freigesetzt, Koppelzäune durchgeschnitten und abgerissen, ganze Koppeln auf den Pachtflächen Dritter abgebaut, Material gestohlen und zerstört.

Mehrere Strafanzeigen werden gestellt, so sich eingeschüchterte Opfer bereitfinden,auszusagen, dreimal wurde bislang Strafbefehl gegen Pacher-Theinburg und Mitglieder der "Landsknechte" erlassen, eine Verurteilung vor dem Strafrichter in Merseburg erfolgte.

In einem Berufungsurteil des OLG in Naumburg, dessen unzusammenhängender Urteilstext mehr Fragen aufwirft, als Antworten bereitstellt bekommt Pacher-Theinburg 2017 in zweiter Instanz Recht. Dem Verein können vorläufig vollstreckbar bestimmte auf dem Gelände gelegene Flächen gekündigt werden. Dass der Name Harald (von Bose?) in dem Urteil auftaucht ist ebenso ohne Zusammenhang, wie die inhaltlichen Bestimmungen, die eine komplette Rückgabe im Sinne der von Bose-von Pacher Stiftung oder der möglicherweise inzwischen liquidierten GmbH SPAN(?) dann doch letztlich unmöglich machen.

Die darauf folgenden Zerstörungen vom November 2017 setzen der Geschichte in Frankleben ein vorläufiges Ende.

Bürgermeister Schmitz aus Braunsbedra, dessen Kanzlei Pacher (von?) Theinburg zunächst rechtlich vertreten hatte, spielt in dem ganzen Possenstück eine dubiose Rolle: In einem Schreiben an drei besorgte Mütter, die ihn bereits 2015 über die grobe Behandlung ihrer Kinder durch Pacher-Theinburg und ihre Befürchtungen informierten und um Schutz für die Vereinsmitglieder baten, stellt sich der Bürgermeister eindeutig auf die Seite des Schlossbetreibers.
Die Zerstörungsaktion vom November und Vertreibung des ausschließlich gemeinnützig tätigen Vereins aus Frankleben, so Schmitz auf Nachfrage, unterstütze er vorbehaltlos.

PONI e.V. war das nicht der Reitverein auf dem die Kinder mit den Ponys fliegen lernen ?? :) Schade, dass das Erfolgsmod...
16/04/2018

PONI e.V. war das nicht der Reitverein auf dem die Kinder mit den Ponys fliegen lernen ?? :) Schade, dass das Erfolgsmodell, bei dem gemeinnützig Kinder auf Schulpferden flächendeckend sportliche Turniererfolge einspielen mit dubiosen Methoden zu Gunsten privater Interessen vernichtet wurde.
Ein letztes Mal hieß es am Wochenende PONI e.V. am Start, auf dem Turnier in Teicha.
Schön wars!!!!!!!!

Zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in vierstelliger Höhe wurde vom Amtsgericht Merseburg die Stiftung in Schloss Franklebe...
13/04/2018

Zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in vierstelliger Höhe wurde vom Amtsgericht Merseburg die Stiftung in Schloss Frankleben verurteilt. Hiermit ahndet das Gericht das fortlaufende Versperren des Zugangs zum unter anderen vom Verein PONI gemieteten Gelände am Schloss durch Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe seitens der Stiftung. Die Stiftung wird unterstützt von einer sich „Landsknechte von Bose und Pacher“ nennenden Bürgerinitiative.

Was zuvor geschah:
Über den Grund der Vermietung der Stallanlage auf dem Schlossgelände in Frankleben und weiterer Teile des Schlossparks an den gemeinnützigen Verein PONI im Jahre 2013 kann man nur mutmaßen.

Das Schloss war bis 1945 im Besitz der Familie des sachsen-anhaltinischen Datenschutzbeauftragten Harald von Bose gewesen. Rückgabeansprüche der Familie konnten nach der Wende nicht rechtskräftig gültig gemacht werden, da die juristische Voraussetzung für eine Rückübertragung nicht bestand.

Im Jahr 2007 erwarb der angeblich adlige Österreicher Franz Pacher (von?) Theinburg (die Nutzung des Adelsprädikates wurde ihm ab 2016 offensichtlich untersagt, heute also nur „Pacher-Theinburg“) das Schloss und gründete eine gemeinnützige GmbH mit Namen SPAN. Seit Erwerb wurden dieser gGmbH öffentliche und private Fördergelder in nicht unerheblichen Umfang für die Sanierung des Schlosses zur Verfügung gestellt.
Zum Jahreswechsel 2016/17 wurde das Schloss in eine „von Bose - von Pacher Stiftung“ überführt. Zu Beginn des Jahres 2017 präsentiert sich von Bose in der Presse als Vorstand der Stiftung und neuer Schlossherr.

Seit 2015 bereits versuchte Pacher-Theinburg den mit dem Verein PONI geschlossenen Mietvertrag zu kündigen. Die Struktur des Vertrages ließ jedoch eine Auflösung nicht so einfach zu, nicht zuletzt da der Verein sich verpflichtet hatte, Gebäude und Gelände zu sanieren und hier erhebliche Mittel investiert hatte.
Da 2016 der Verein auf dem Rechtswege vor dem Landgericht in Halle einen deutlichen Sieg errang, mussten andere Methoden der Vertreibung her: Es erfolgten zahllose Anzeigen bei wirklich allen auch nur entfernt relevanten Behörden und halten den Verein auf Trab: Veterinäramt, Bauamt, Gesundheitsamt, Umweltamt, unzählige Strafanzeigen gegen den Verein, vielmehr dessen ersten Vorsitzenden. Alle Verfahren werden in der Folge eingestellt, das Landesverwaltungsgericht veranlasste 2018 die Zurücknahme sämtlicher durch das Umweltamt Saalekreis gegen den Verein erlassenen Beschlüsse und Geldforderungen.
Seit 2015 wurde zudem eine beispiellose Boykottkampagne ins Leben gerufen: Von einer „Bürgerinitiative", die sich „Landsknechte von Bose und Pacher“ nennt wurden Mitglieder und Gäste des Vereins, deren Namen man in Erfahrung bringen konnte angeschrieben, anonym angerufen, bedroht, beschimpft und verleumdet, bei ihren Arbeitgebern angezeigt, im Internet verleumdet.
Es wurden vom Gelände Personen, vorzugsweise Behinderte, Kinder und Frauen vertrieben, beschimpft und bedroht, mit Fahrzeugen verfolgt und mit Baumaschinen fast angefahren. Der Hauptzugang zum Schloss wurde mehrfach mit Ketten und Vorhängeschlössern versperrt. Das Schloss selbst wird mit einem separaten Ring aus Gitterzäunen und Maschendraht eingezäunt. Entgegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Halle werden Wege mit Zäunen, Gegenständen, Fahrzeugen verstellt und versperrt oder mit einem dort angebundenen Hund abgeriegelt.
Im Namen des Stiftungsvorstandes und Datenschutzbeauftragten von Bose wurde eine Videokamera installiert, die die Vereinsmitglieder monatelang überwachte.
Pferdekoppeln wurden nachts geöffnet und Pferde freigesetzt, Koppelzäune durchgeschnitten und abgerissen, ganze Koppeln auf den Pachtflächen Dritter abgebaut, Material gestohlen und zerstört.

Mehrere Strafanzeigen werden gestellt, so sich eingeschüchterte Opfer bereitfinden,auszusagen, dreimal wurde bislang Strafbefehl gegen Pacher-Theinburg und Mitglieder der "Landsknechte" erlassen, eine Verurteilung vor dem Strafrichter in Merseburg erfolgte.

In einem Berufungsurteil des OLG in Naumburg, dessen unzusammenhängender Urteilstext mehr Fragen aufwirft, als Antworten bereitstellt bekommt Pacher-Theinburg 2017 in zweiter Instanz Recht. Dem Verein können vorläufig vollstreckbar bestimmte auf dem Gelände gelegene Flächen gekündigt werden. Dass der Name Harald (von Bose?) in dem Urteil auftaucht ist ebenso ohne Zusammenhang, wie die inhaltlichen Bestimmungen, die eine komplette Rückgabe im Sinne der von Bose-von Pacher Stiftung oder der möglicherweise inzwischen liquidierten GmbH SPAN(?) dann doch letztlich unmöglich machen.

Der schwarze Tag des Terrors für den Verein ereignet sich im November 2017 als Mitglieder und Geschäftsleitung der von Bose-von Pacher Stiftung in einer maßlose Orgie von Gewalt und Zerstörungswut ihr vermeintliches Recht selbst in die Hand nehmen. Vor den Augen der Kinder und erwachsenen Vereinsmitglieder, die ohnmächtig, weinend und fassungslos einer blindwütigen Zerstörung zusehen mussten und vor den Augen einer untätigen Polizei, wurden wahllose Gebäude und Zäune zerstört mit einer großen Landmaschine hemmungslos niedergefahren, verängstige Pferde sprangen aus niedergefahrenen Umzäunungen und liefen kopflos über die Straßen davon, verängstige Kinder zogen ihre Ponys am Zügel hinter sich her, auf der Flucht vor dem wütenden Mob, der mit Schaufeln, Vorschlaghämmern und Beilen auf das Vereinsgelände losging.
Ein Albtraumszenario der Eigenmacht, der Selbstjustiz, selbstgerechte entfesselte Menschen, die jedes Maß, jede Menschlichkeit verloren haben und sich noch feixend, lachend und klatschend über die zitternden und weinenden Kinder lustig machten, vom Leid Handyvideos erstellten.

Diese Vorfälle setzen der Geschichte in Frankleben ein vorläufiges Ende.

Bürgermeister Schmitz aus Braunsbedra, dessen Kanzlei Pacher (von?) Theinburg zunächst rechtlich vertreten hatte, spielt in dem ganzen Possenstück eine dubiose Rolle: In einem Schreiben an drei besorgte Mütter, die ihn bereits 2015 über die grobe Behandlung ihrer Kinder durch Pacher-Theinburg und ihre Befürchtungen informierten und um Schutz für die Vereinsmitglieder baten, stellt sich der Bürgermeister eindeutig auf die Seite des Schlossbetreibers.
Die Zerstörungsaktion vom November und Vertreibung des ausschließlich gemeinnützig tätigen Vereins aus Frankleben, so Schmitz auf Nachfrage, unterstütze er vorbehaltlos.

Eine peinliche Schlappe musste das Umweltamt des Saalekreises vor dem Landesverwaltungsgericht hinnehmen: Das Amt musste sämtliche Bescheide, Verwarnungen, Verwaltungsgebühren, sowie Zwangsgeldforderungen gegen PONI e.V. wegen dessen Mistlagerung aufheben. Eine Mitarbeiterin des Amtes hatte bereits 2015 gedroht, den Verein über dessen Mistlagerung „fertigzumachen“, so dessen Mitglieder weiterhin die durch Pacher-Theinburg im Schlossteich und -park in Frankleben verklappten 23 Container Bauschutt und Asbest bemängelten; diese wurden bis heute nicht entsorgt.

Eine peinliche Schlappe musste das Umweltamt des Saalekreises vorvergangene Woche vor dem Landesverwaltungsgericht gegen...
28/03/2018

Eine peinliche Schlappe musste das Umweltamt des Saalekreises vorvergangene Woche vor dem Landesverwaltungsgericht gegen den Verein PONI hinnehmen: Das Amt muss sämtliche Bescheide, Verwarnungen, Verwaltungsgebühren, sowie Zwangsgeldforderungen gegen den Verein wegen dessen Mistlagerung aufheben.
Im Zuge dieses Urteils wird möglicherweise nun auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Mitarbeiterin des Amtes neu bewertet werden müssen. Frau K. hatte zwei Vereinsmitgliedern bereits vor Tätigwerden des Amtes im Frühjahr 2015 angedroht, den Verein wegen dessen Mistlagerung „fertigzumachen“, wenn er es nicht unterlasse, die illegalen Bauschuttablagerungen im Schlossteich anzumahnen.

Was zuvor geschah:
Bevor Schloss Frankleben 2017 in die „von Bose-von Pacher Stiftung“ des Harald von Bose (Datenschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt) überging, betrieb der in München lebende, vorgebliche österreichische Adlige Franz Pacher-Theinburg das Schloss und hatte begonnen, es mit zahlreichen privaten und öffentlichen Fördermitteln zu sanieren.

Bereits zu Beginn der Sanierungsarbeiten wurden dem Vernehmen nach umfangreiche Asbest-Bauschuttmengen unterirdisch auf dem Schlossgelände verklappt.
Bauschutt aus einer Entkernung im zweiten Stock des Schlosses und große Mengen Wellasbestabfälle aus der Dachabdeckung zweier Garagen, die Pacher-Theinburg im Sommer 2014 abreißen ließ, wurden im Schlosspark und in direkter Nähe zum Flüsschen Geisel unter einer dünnen Schicht Erde auf einer Fläche vergraben, die er 2013 dem Verein PONI e.V. verpachtet hatte. Trotz der Proteste des Vereins, wurde das Material nicht entfernt.
Zum offenen Bruch mit dem Verein kam es, als Pacher-Theinburg zeitgleich asbesthaltige Baumaterialien überirdisch auf weiterem vom Verein gepachteten Gelände entsorgen ließ.
Seit Oktober 2014 wurde zusätzlich in großen Mengen Bauschutt und Hausmüll in den Schlossteich geschüttet.
Eine Anzeige beim Umweltamt des Kreises wegen der Müll- und Bauschuttablagerungen war zunächst erfolgreich. Obwohl das Ordnungsamt in Braunsbedra die Behörde darauf hinwies, es handle sich um einen privaten Konflikt, und Handlungsbedarf sei nicht von Nöten, wurde das Gelände Ende 2014 von Amts wegen besichtigt und Pacher-Theinburg, der zügig aus München angereist kam, zur Stellungsnahme aufgerufen.

Anfänglicher Aktionismus fand jedoch bald ein Ende und das Amt betrachtete dem Verein gegenüber die Angelegenheit schnell als erledigt.
Pacher hatte im Januar 2015 einen Bagger einbestellt und die im Teich eingeschütteten Mengen Bauschutt teilweise zu einer Insel und an den Ufern zusammenschieben und mit Schlamm und Erde bedecken lassen. Aus dem Teich wurde kein Bauschutt entfernt, der größte Teil ist bis heute noch vom Ufer aus gut erkennbar.
Hinsichtlich der diversen Asbestlager wurden keine Maßnahmen ergriffen.

Nachdem Mitglieder des Reitvereins PONI daher ein Tätigwerden des Amtes weiterhin vehement forderten, kam es zu der oben genannten Drohung. Im Zuge dessen wurde die Mistlagerung des Reitvereins diverse Male durch Vertreter des Amtes kontrolliert, seit 2016 in 14tägigem Rhythmus. Tatsächlich Beanstandenswertes fand sich hierbei nicht, wie das Gericht nun feststellte. Zwangsgeldforderungen in Höhe von mehreren tausend Euro, die nun zurückgenommern werden mussten, wurden allerdings trotzdem angeordnet.

Finde den Fehler: Für mich sieht das wie Andalusien aus ... :) :) :)
04/03/2018

Finde den Fehler: Für mich sieht das wie Andalusien aus ... :) :) :)

Und es geht doch....,..Schloss und Pferde.Und wie harmonisch und voller Freude und wie gut das aussehen kann!!!:) :) :) ...
25/02/2018

Und es geht doch....,..Schloss und Pferde.
Und wie harmonisch und voller Freude und wie gut das aussehen kann!!!
:) :) :) :)

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Unterhof 1
Frankleben
06259

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