Tennishalle Becker, Elan GmbH,

Tennishalle Becker, Elan GmbH, 3-Feld Halle mit gelenkschonendem Granulatboden - Online Buchungen auf der Homepage möglich!

14/06/2025

Liebe Tennisspieler,

im vergangenen Jahr hatte ich angekündigt, dass die Wintersaison 2024/25 die letzte Saison in der Tennishalle Becker sein würde, da ein Verkauf der Halle geplant war.

Wie sich nun herausstellt, verzögert sich der Verkaufsprozess, sodass doch eine weitere Wintersaison stattfinden wird.

Daher möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre bisherigen Abo-Stunden auch für die kommende Wintersaison 2025/26 wieder zu übernehmen.
Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre gewohnten Spielzeiten weiterzuführen, lassen Sie es mich bitte bis spätestens 01.07.2025 wissen.
Auch Änderungswünsche versuche ich gerne zu berücksichtigen.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und stehe für Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen
Ulrike Schmeißer

17/07/2023

Bei den Temperaturen kaum vorstellbar - aber in knapp 2 Monaten beginnt bereits die nächste Wintersaison in unserer Tennishalle 🎾👍🏻
Wir haben noch interessante Abo-Stunden frei und freuen uns über Ihren Kontakt!

COBASCHUV SEIT 2. APRIL 2022 IN KRAFTBISHERIGE CORONA-BESCHRÄNKUNGEN IM SPORT ENTFALLEN Die aktuelle Version der "Corona...
23/11/2022

COBASCHUV SEIT 2. APRIL 2022 IN KRAFT

BISHERIGE CORONA-BESCHRÄNKUNGEN IM SPORT ENTFALLEN

Die aktuelle Version der "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen gilt ab dem 01. Oktober 2022, zunächst bis zum 07. April 2023.

Informationen hierzu, zum Verordnungstext und zu den Auslegungshinweisen unter:

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen.

Endlich!Seit dem 2.4. heißt es:Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellu...
07/04/2022

Endlich!

Seit dem 2.4. heißt es:

Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Von der sogenannten "Hotspot-Regel" möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen.

Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden!

Bitte tragen Sie daher beim Weg in die Halle und bei o.g. Situationen eine medizinische Maske!

Die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen tritt mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. An ihre Stelle tritt ab morgen, den 2. April, die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (kurz: CoBaSchuV) in Kraft.

3G in TennishallenErste Corona-Lockerungen seit NovemberSeit heute, den 04. März, gilt in Hessen eine neue Corona-Schutz...
04/03/2022

3G in Tennishallen
Erste Corona-Lockerungen seit November
Seit heute, den 04. März, gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum ersten Mal seit November Lockerungen für den Tennissport beinhaltet.

Grundlegend gilt noch immer: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Es wird auch weiterhin zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen unterschieden. Allerdings gilt in gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) ab sofort die 3G-Regel – nicht mehr länger die 2G-Plus-Regel.

Heißt: In einer Tennishalle dürfen nun alle Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Getestete).

Seit heute, den 04. März, gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum ersten Mal seit November Lockerungen für den Tennissport beinhaltet.

Status der hessischen Regionen in Bezug auf die Hotspot-RegelungSobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisf...
19/01/2022

Status der hessischen Regionen in Bezug auf die Hotspot-Regelung

Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.

Ab morgen, dem 20.01.2022 gilt deswegen im Landkreis Kassel 2-G-Plus in geschlossenen Sportstätten / Tennishallen.

2-G Plus - wer darf rein?

• Doppelt geimpft und getestet
• Genesen und getestet
• Dreifach geimpft (geboostert)
• Genesen und doppelt geimpft
• Doppelt geimpft und genesen
• Geimpft, genesen, geimpft
• Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der
Zweitimpfung)
• Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven
PCR-Tests)
• Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag
der Impfung)

AUSNAHMEN:
• Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit).
• Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen
können: mit aktuellem Test oder Testheft.
• Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler:
mit einem Test pro Woche im Testheft.

Tägliche Übersicht über die Indikatoren zur Pandemiebestimmung

Seit heute, den 25. November, gelten neue Regelungen für den Sportbetrieb in Hessen. Auf der Grundlage des neuen Bundesi...
25/11/2021

Seit heute, den 25. November, gelten neue Regelungen für den Sportbetrieb in Hessen. Auf der Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) bereits vorzeitig überarbeitet. Die wichtigste Änderung im Sport:

Für Erwachsene gilt künftig die 2G-Regelung in gedeckten Sportstätten. Tennis in der Halle ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Gemäß § 20 (Sportstätten) der CoSchuV gilt in Hessen auch weiterhin: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.
Neu ist die 2G-Regelung für gedeckte Sportanlagen. Demnach dürfen in einer Tennishalle nur noch Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesenennachweis anwesend sein.
Ausgenommen hiervon sind
* Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
* sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis nachweisen.
Für diesen Personenkreis reicht ein Testnachweis nach § 3 Satz 1 Nr. 3 oder 5 aus:
* Antigenschnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht (max. 24 Std.)
* Testheft für Schülerinnen und Schüler
Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder sind von jeglicher Nachweispflicht befreit.

Seit heute, den 25. November, gelten neue Regelungen für den Sportbetrieb in Hessen. Auf der Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) bereits vorzeitig überarbeitet. Die wichtigste Änderung im Sport: Für Erwac...

Corona-Warnstufe I erreicht!Ausweitung der Testqualität für nicht Geimpfte/GeneseneDie von der Hessischen Landesregierun...
11/11/2021

Corona-Warnstufe I erreicht!

Ausweitung der Testqualität für nicht Geimpfte/Genesene

Die von der Hessischen Landesregierung zuletzt noch verlängerte Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) wurde daher um weitere Maßnahmen ergänzt. Die wichtigste Auswirkung auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb:

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen können. Die neue CoSchuV tritt am 11. November in Kraft und gilt vorerst bis zum 28. November.
Gemäß § 20 (Sportstätten) der CoSchuV gelten für den Sport ab dem 11. November nun die folgenden Regelungen:

* Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
* In gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 anwesend sein.

Heißt:
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis vorlegen können, wenn sie in einer Tennishalle spielen wollen. Antigen-Schnelltests oder sogenannte Laien-Tests sind nicht länger ausreichend!

Ausnahmen:

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.

Hessen hat die Warnstufe I erreicht! Die von der Hessischen Landesregierung zuletzt noch verlängerte Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) wurde daher um weitere Maßnahmen ergänzt. Die wichtigste Auswirkung auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müsse...

18/09/2021

Neue Corona-Regeln im Sport

Hessen verabschiedet sich von 7-Tages-Inzidenz

Zum 16. September hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) überarbeitet und sich nun von der 7-Tages-Inzidenz als Richtwert verabschiedet. Vielmehr rücken jetzt die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung in den Mittelpunkt. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 14. Oktober.

Nach § 20 der überarbeiteten CoSchuV gelten für den Sport grundsätzlich folgende Regelungen:

* Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
* In gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis anwesend sein – geimpfte, genesene oder getestete Personen.

Bitte zeigen Sie uns unaufgefordert, vor Spielbeginn, die notwendigen Dokumente.

https://www.htv-tennis.de/neue-corona-regeln-im-sport

Liebe Tennisspieler!Ab einer Inzidenz von >35 im Landkreis Kassel, gelten für Sporthallen/Tennishallen die Regeln des he...
03/09/2021

Liebe Tennisspieler!

Ab einer Inzidenz von >35 im Landkreis Kassel, gelten für Sporthallen/Tennishallen die Regeln des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts, vorerst nur bis zum 16.9.2021.

Einlass NUR mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV

D.h. Entweder mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder einem Antigen- bzw. PCR-Test.

Zur Nachweisführung ist ein Nachweis nach Abs. 1 Satz 1 gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen.

Bitte tragen Sie sich entweder nach Ankunft in die ausliegende Liste ein, oder scannen den QR-Code in die Luca App.
Vielen Dank!

Bitte bleiben Sie gesund!

Bitte tragen Sie bei Betreten der Tennishalle einen medizinischen Mundschutz.

Am 17. August hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) verabschiedet. Darüber hinaus hat man mit einem Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen einen Stufenplan eingeführt, der die lokal...

Bundesnotbremse kommt!Auswirkungen des Infektionsschutzgesetz’ auf den TennisbetriebAb dem 24.4.2021 tritt das neue Bund...
23/04/2021

Bundesnotbremse kommt!
Auswirkungen des Infektionsschutzgesetz’ auf den Tennisbetrieb

Ab dem 24.4.2021 tritt das neue Bundes-Infektionsschutzgesetz in Kraft.Demnach gelten ab einer Inzidenz von über 100 in einem Landkreis nicht nur verschärfte allgemeine Kontaktbeschränkungen, sondern auch neue Regelungen für den Sport.

In unserer Tennishalle sind daher ab sofort, unabhängig von den Inzidenzzahlen, nur noch 2 Personen auf dem Platz zulässig. Auch die vorher geltende Möglichkeit des Doppel-Spiels mit dem eigenen Haushalt , oder des Trainings innerhalb der Familie entfällt ab sofort.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Entscheidung, denn die Anwendung der neuen Regelungen erfordert ein dauerndes Beobachten des Infektions-Geschehens.

Bitte beachten Sie diesen Hinweis unbedingt bei der Planung Ihrer Buchung.

Alle weiteren, auch bisher schon geltenden Regeln bezüglich der Hallennutzung bleiben unverändert.

Vielen Dank! Bleiben Sie bitte gesund.

Mit der Zustimmung des Bundesrates und des Bundespräsidenten tritt am kommenden Samstag, den 24. April, das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Demnach gelten ab einer Inzidenz von über 100 in einem Landeskreis nicht nur verschärfte allgemeine Kontaktbeschränkungen, sondern auch neue Reg...

Adresse

GoetheStr. 12
Espenau
34314

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 22:00
Dienstag 09:00 - 22:00
Mittwoch 09:00 - 22:00
Donnerstag 09:00 - 22:00
Freitag 09:00 - 22:00
Samstag 09:00 - 22:00
Sonntag 09:00 - 22:00

Telefon

+4956739137050

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