Grillhütte Oberhone

Grillhütte Oberhone Schön gelegene Grillhütte in Oberhone

Vermietung über Dorfverschönerungs Verein Oberhone

Die Grillhütten-Saison geht wieder los. Damit ihr auch in diesem Jahr wieder wunderschöne Feste feiern könnt, halten wir...
21/03/2026

Die Grillhütten-Saison geht wieder los. Damit ihr auch in diesem Jahr wieder wunderschöne Feste feiern könnt, halten wir den Platz sicher und sauber.

Wir haben mal wieder einen kleinen Arbeitseinsatz für euch gemacht,  damit auch alles wieder schick ist für eine spontan...
16/12/2025

Wir haben mal wieder einen kleinen Arbeitseinsatz für euch gemacht, damit auch alles wieder schick ist für eine spontane Winterveranstaltung. Mit etwas Glühwein dürfte auch das kein Problem sein 🙂

30/10/2025

Die Sommersaison ist rum....das ist kein Grund nicht zu feiern. Auch in der kalten Jahreszeit könnt ihr den Grillplatz mieten und es in der Hütte gemütlich machen

Auch für Gerade / Ungerade und vor allem Runde Geburtstage sehr gut geeignet.
10/07/2023

Auch für Gerade / Ungerade und vor allem Runde Geburtstage sehr gut geeignet.

Frisch gemäht Saison kann Starten
12/04/2023

Frisch gemäht Saison kann Starten

Barrierefreie Toilettenanlage
13/09/2022

Barrierefreie Toilettenanlage

11/09/2022

BENUTZUNGSREGELN – GRILLSTATION

Die Grillstation in Oberhone kann von jedem Antragsteller genutzt werden.

Die Benutzung der Grillstation ergibt sich aus der Reihenfolge der Anmeldungen.

Die Anmeldung zur Benutzung erfolgt beim „1. Hüttenwart“ Wolfgang Paasch, Hinterlandstraße 31, 0176-47989304
Bei Abwesenheit des „1. Hüttenwarts“ erfolgt die Anmeldung beim „2. Hüttenwart“ .Thomas Gaschler, Auf dem Bückeburg 17, 0175-2449956
Bei Abwesenheit des „2. Hüttenwarts“ erfolgt die Anmeldung beim „3. Hüttenwart“ Christian Neuenfeld, Hinterlandstraße 29, 0151-28718460.

Die Benutzungsregelung wird jedem Benutzer nach vorhergehender
Besichtigung der Anlage und erfolgter Unterschrift ausgehändigt.

Nach erfolgter Benutzung der Grillstation und der Toilettenanlage ist dieselbe und das Gelände wieder in einen sauberen und ordentlichen Zustand zu bringen. Der anfallende Müll ist in eigener Regie zu entsorgen.

Nach Benutzung der Anlage wird diese vom Hüttenwart abgenommen.

Für entstandene Schäden an der Anlage haftet der Benutzer.

Schäden an der Anlage sind dem Hüttenwart zu melden.

Da die Grillstation unmittelbar am Wohn- und im Naherholungsgebiet liegt, verpflichtet sich der Benutzer, störenden Lärm zu vermeiden.

Eine Benutzungsgebühr von 70,00 Euro ist zu entrichten. Für Oberhöner Vereine beträgt die Benutzungsgebühr 45,00 €uro. Die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser sind in den Benutzungsgebühren enthalten.

Der gebührenpflichtige Benutzer hinterlegt eine Kaution von 100,00 Euro, welche ihm nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Platzes und der Geräte an den Hüttenwart zurückerstattet wird. Bei festgestellten Schäden wird entsprechend der Schadenshöhe ein Teil der Kaution einbehalten.

Kfz sind auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen.

Der Anschluss von Wohnmobil/Wohnwagen ist nicht gestattet.

Der Antragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der angeführten Punkte.

Adresse

Eschwege
37269

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