11/09/2022
BENUTZUNGSREGELN – GRILLSTATION
Die Grillstation in Oberhone kann von jedem Antragsteller genutzt werden.
Die Benutzung der Grillstation ergibt sich aus der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Anmeldung zur Benutzung erfolgt beim „1. Hüttenwart“ Wolfgang Paasch, Hinterlandstraße 31, 0176-47989304
Bei Abwesenheit des „1. Hüttenwarts“ erfolgt die Anmeldung beim „2. Hüttenwart“ .Thomas Gaschler, Auf dem Bückeburg 17, 0175-2449956
Bei Abwesenheit des „2. Hüttenwarts“ erfolgt die Anmeldung beim „3. Hüttenwart“ Christian Neuenfeld, Hinterlandstraße 29, 0151-28718460.
Die Benutzungsregelung wird jedem Benutzer nach vorhergehender
Besichtigung der Anlage und erfolgter Unterschrift ausgehändigt.
Nach erfolgter Benutzung der Grillstation und der Toilettenanlage ist dieselbe und das Gelände wieder in einen sauberen und ordentlichen Zustand zu bringen. Der anfallende Müll ist in eigener Regie zu entsorgen.
Nach Benutzung der Anlage wird diese vom Hüttenwart abgenommen.
Für entstandene Schäden an der Anlage haftet der Benutzer.
Schäden an der Anlage sind dem Hüttenwart zu melden.
Da die Grillstation unmittelbar am Wohn- und im Naherholungsgebiet liegt, verpflichtet sich der Benutzer, störenden Lärm zu vermeiden.
Eine Benutzungsgebühr von 70,00 Euro ist zu entrichten. Für Oberhöner Vereine beträgt die Benutzungsgebühr 45,00 €uro. Die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser sind in den Benutzungsgebühren enthalten.
Der gebührenpflichtige Benutzer hinterlegt eine Kaution von 100,00 Euro, welche ihm nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Platzes und der Geräte an den Hüttenwart zurückerstattet wird. Bei festgestellten Schäden wird entsprechend der Schadenshöhe ein Teil der Kaution einbehalten.
Kfz sind auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen.
Der Anschluss von Wohnmobil/Wohnwagen ist nicht gestattet.
Der Antragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der angeführten Punkte.