SC Alemannia Dreikirchen

SC Alemannia Dreikirchen Die offizielle Fanpage des SC Alemannia Dreikirchen

Der SC Alemannia Dreikirchen ist ein Sportverein der aus folgenden Abteilungen besteht:

- Fußball (Jugend, Senioren und Alte Herren)
- Tennis
- Triathlon
- Turnen
- Ski

Unsere Chronik findet ihr hier:
http://www.sc-dreikirchen.de/unser-verein/chronik/

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18/10/2024

Da ist er nun!
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23/04/2023
04/03/2023

Langeweile im März? Nicht mit uns ‼️

Saisonauftakt, Heimspiel, Derby… ⏩️ Endlich wieder Fußball!

Wir sehen uns!🫡

19/02/2023
27/11/2020

Jetzt könnt ihr auch eure Scheine direkt bei Rewe Wallmerod in unsere Boxen einwerfen

24/11/2020

Im Rahmen seiner heutigen per Videokonferenz durchgeführten Sitzung hat das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland beschlossen, den derzeit ausgesetzten Pflichtspielbetrieb erst im Jahr 2021 fortzuführen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine Aufnahme des Trainingsbetriebes nach aktuellem Stand ...

27/10/2020

‼️ FVR unterbricht bis auf Weiteres den Spielbetrieb ‼️

Der Fußballverband Rheinland hat aufgrund der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie nach intensiven Überlegungen entschieden, den kompletten Pflichtspielbetrieb ab Donnerstag, 29. Oktober, zu unterbrechen. Dies betrifft sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen, Jugend und des Ü-Fußballs auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle und gilt bis auf Weiteres. Eine eventuelle Fortsetzung des Spielbetriebs wird mit mindestens zwei Wochen Vorlauf angekündigt – im Vordergrund steht dabei immer eine enge Orientierung an der jeweiligen behördlichen Verfügungslage. Der Fußballverband Rheinland verweist bezüglich Test- bzw. Freundschaftsspielen und Training auf die jeweils gültige behördliche Verfügungslage.

Zum Hintergrund der Entscheidung: Wenngleich auf den Fußballplätzen an sich bislang keine Ansteckungsgefahr nachgewiesen werden konnte, machen es die zunehmenden Verschärfungen der Hygieneauflagen – speziell hinsichtlich der Einschränkungen bei der Nutzung von Duschen und Umkleiden – zunehmend schwierig, in Anbetracht der anbrechenden Winterzeit eine verantwortungsvolle Durchführung des Spielbetriebs zu gewährleisten. Darüber hinaus führte die Entwicklung der Pandemielage inzwischen auch zu Beschränkungen bei den Zuschauerzahlen, bis hin zu einem gänzlichen Zuschauerverbot.

16/05/2020

Beirat des FVR hat entschieden: Saison 2019/20 wird abgebrochen!

Am heutigen Samstag hat der Beirat des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des FVR-Präsidiums eine Entscheidung über den weiteren Verlauf der Saison 2019/20 getroffen. Das nach dem Verbandstag höchste Gremium des FVR – das sich aus dem Verbandspräsidium, den Kreisvorsitzenden und je Kreis einem Beisitzer zusammensetzt – sprach sich einstimmig und ohne Enthaltung für einen Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen aus. Die Entscheidung deckt sich mit dem Meinungsbild, das der FVR vor drei Wochen bei seinen Vereinen eingeholt hatte und im Rahmen dessen 83,5 Prozent der teilnehmenden Vereine für einen Abbruch der Saison votierten. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren.

Mit dem Antrag auf Abbruch der Saison bezieht sich das Präsidium auf den Beschluss des DFB-Vorstandes vom 03.04.2020. Danach können die Landesverbände für den Fall, dass die Spielrunde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden kann, in Abweichung von dem allgemeinverbindlich zu beachtenden § 4 Nr. 2 DFB-SpielO flexible Regelungen für den Abbruch und die Wertung der Spielrunden beschließen.

Des Weiteren legte der Beirat fest, wie die Regelung hinsichtlich der auf- und absteigenden Mannschaften aussehen wird. Soweit den unten aufgeführten Regelungen Vorschriften der Spielordnung oder der Jugendordnung entgegenstehen, werden diese bis zum 30. Juni 2020 außer Kraft gesetzt.

Aufstieg:

1. Aufsteiger ist der jeweilige Tabellenerste. Bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen des Tabellenersten und Tabellenzweiten richtet sich der Tabellenstand grundsätzlich nach dem Quotienten „Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele“.

2. Bei Punktgleichheit – erforderlichenfalls unter Berücksichtigung des vorgenannten Quotienten – zwischen dem Tabellenersten und dem Tabellenzweiten steigen beide Mannschaften auf.

3. Der nach der Auf- und Abstiegsregelung jeweils aufstiegsberechtigte Verein/die SG kann auf das Aufstiegsrecht verzichten und in der bisherigen Klasse bleiben, ohne dass dadurch eine in der Tabelle nachfolgende Mannschaft aufstiegsberechtigt wird.

4. Ist der Tabellenerste nicht aufstiegsberechtigt, weil die obere Mannschaft desselben Vereins in der betreffenden Klasse spielt (§ 5 Nr. 4 S. 2 SpielO), steigt an seiner Stelle die nächstplatzierte Mannschaft auf.

Abstieg:

1. Es gibt keinen obligatorischen Absteiger.

2. Verzichtet ein sich auf einem Abstiegsplatz befindlicher Verein auf den Verbleib in der Klasse, wird die Mannschaft in die nächstuntere Klasse eingeteilt. Für die Feststellung der Abstiegsplätze gilt bei Punktgleichheit und/oder unterschiedlicher Anzahl von Spielen die im Punkt Aufstieg unter 1. und 2. genannte Regelung entsprechend.

Relegationsspiele werden nicht ausgetragen.

Pokalspiele:

Auf Vorschlag der jeweiligen spieltechnischen Ausschüsse entscheidet das Präsidium zu gegebener Zeit über die Fortsetzung des Kreispokals bzw. über die Teilnahme der Kreismannschaften an der Rheinlandpokalrunde 2020/2021. Ob bzw. wann die verbleibenden Partien des Bitburger Rheinlandpokals 2019/20 ausgetragen werden, steht noch nicht fest.

Jugendspielbetrieb:

Die vorstehenden Regelungen gelten mit der Maßgabe auch für den Jugendspielbetrieb, dass der Verbandsjugendausschuss für die folgende Spielzeit in Absprache mit den Kreisen die Neueinteilung der Staffeln vornehmen wird. Dabei können zur Ermittlung von Aufsteigern nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes Relegationsspiele nach § 7 Nr. 1 d, e SpielO durchgeführt werden. Daran kann bei Verzicht des Tabellenersten der jeweilige Tabellenzweite und bei dessen Verzicht der Tabellendritte teilnehmen.

Hinsichtlich der Saison 2020/21 wurden sowohl für Senioren, Frauen, Juniorinnen als auch Junioren keine Regelungen festgelegt. Da derzeit völlig offen ist, wann der Spielbetrieb unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz wieder aufgenommen werden darf, kann bezüglich des Saisonbeginns und damit auch in Bezug auf einen eventuell zu verändernden Spielmodus zum aktuellen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden.

30/04/2020

Die Tennisplätze werden ab dem 01. Mai 2020 teilweise unter Berücksichtigung aller notwendigen Hygienevorschriften geöffnet und für den Spielbetrieb gemäß den nachfolgenden Regeln freigegeben.

Adresse

Dreikirchen
56414

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