05/12/2021
Liebe Mitglieder,
nun hat die Bundesregierung Baden-Württemberg, es offiziell auf ihrer Webseite verkündet, wer von der Testpflicht bei 2G plus befreit ist.
Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen.
Und jetzt lass ich euch auch wirklich in Ruhe und wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag!
Liebe Grüße
Holger
Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.