01/06/2017
Hallo Freibad Freunde!
aus gegebenen Anlass möchten wir uns zu folgendem Thema äußern:
https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-ort28553/stadtwerke-dachau-dementieren-bikinioberteil-falsche-freibad-seite-im-internet-8366113.html
Die Seite "Freibad Dachau" wird betrieben von 3 Personen, die seit mittlerweile über einem Jahrzehnt Dauergäste im Freibad sind (vor allem beim Springerbecken)
Da auf Facebook bis vor 2 Jahren keine Seite zu finden war, die Facebooknutzer als zentrale Anlaufstelle verwenden können wenn sie ihren Freunden mitteilen möchten, dass sie im Freibad sind, haben wir diese Seite erstellt.
Sinn und Zweck war es ebenfalls, Informationen rund um das Freibad (Öffnungszeiten, Saisonstart, etc) mitzuteilen (Natürlich auf Basis der offiziellen Seite der Stadtwerke Dachau)
Bei der Frage am Montag, ob es erlaubt sei, den Bikini zu öffnen, wenn man sich bräunt, habe ich die Bädersatzung (zu finden auf der Homepage der Stadtwerke Dachau) zitiert.
Zu diesem Zeitpunkt wusste keiner von uns, dass es bereits eine Aufforderung des Aufsichtspersonals gab, den Bikini geschlossen zu lassen.
Somit war unsere Antwort nichtig, denn
"Die Entscheidung, ob eine Badekleidung
den Anforderungen entspricht, erfolgt durch das Aufsichtspersonal." (Bädersatzung §5 Abschnitt 6)
Wir sind gerne hilfsbereit, aber unsere Aussagen können nicht verbindlich sein. Für verbindliche Aussagen bitte immer an die Stadtwerke Dachau direkt wenden!
Wir möchten uns bei allen für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Irritationen entschuldigen, insbesondere bei den Stadtwerken Dachau.
Einen schönen Abend euch allen!
Darf das Bikinioberteil geöffnet werden, wenn man auf dem Bauch liegt? Über diese Frage wurde auf der Internet-Plattform Facebook diskutiert. Im Laufe der Diskussion tauchte eine Stellungnahme des „Freibads Dachau“ auf zu dem Thema, die allerdings von einer nicht offiziellen Seite auf Facebook stamm...