Frank Pohlmann Personaltraining

Frank Pohlmann Personaltraining Personal Training ist die effektivste Form des Fitness- und Gesundheitstrainings. Hallo! Und schön, dass Sie hier sind! Hier 5 Gründe warum das so ist:

1.

Damit haben Sie den ersten, wichtigsten Schritt getan. Gerne begleite ich Sie auf dem weiteren Weg - mit einem maßgeschneiderten Konzept. Und glauben Sie mir: Es ist einfacher als Sie denken. Flexibilität - Ich bin an Ihrer Seite, wo und wann Sie mich brauchen.
2. Motivation - Für viele das größte Hindernis, für mich das am einfachsten zu bewältigende ...
3. Effektivität - Zeitmangel ist ein Mas

senphänomen. Mit meinem maßgeschneiderten Training erreichen Sie ihre Ziele deutlich schneller und sicher.
4. Nachhaltigkeit - Es geht um mehr als Bewegung. Es geht darum, das Leben zu ändern. So, dass Sie mich früher oder später nicht mehr brauchen, um gesund zu leben und glücklich mit ihrem Körper zu sein.
5. Spaß - Nein, es ist keine Last. Macht man es richtig, macht Sport Spaß. Ich werde es Ihnen zeigen. Der erste Schritt ist gemacht. Den Rest des Weges gehen wir gemeinsam. Herzliche Grüße, Frank Pohlmann

Impressum » Personaltraining Frank Pohlmann
personaltraining-pohlmann.de
Impressum Angaben gemäß § 5 TMG:Frank Pohlmann Personal Training Heyestraße 44 40625 Düsseldorf
Gestaltung und Entwicklung: http://webdesign-michaelwolz.de/
Fotografie: Sigrid Wolz, Iris Ibing
mit freundlicher Unterstüzung von HealthCity Germany GmbH
Kontakt: Telefon:+49 1515 0669266 E-Mail:[email protected]

17/11/2021
19/02/2021

Menschenwürde achten und Perspektiven aus dem Corona-Lockdown bieten: Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen fordert Politik zum Umdenken auf.

Mal schauen wann NRW mit seinen Entwürfen ankommt!
04/02/2021

Mal schauen wann NRW mit seinen Entwürfen ankommt!

Newsletter vom 03.02.2021

Erste Entwürfe für stufenweise Lockerungen in
Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Mit den stetig sinkenden Zahlen werden nun endlich vermehrt Wiedereröffnungen diskutiert und in Aussicht gestellt. Die ersten Entwürfe haben jetzt die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorgelegt. Im Dialog mit den zuständigen Behörden sowie den Verantwortlichen in der Politik engagierte sich der DSSV bereits seit langem für eine verantwortungsvolle und zugleich möglichst zeitnahe Wiedereröffnung. Auch wenn durch eine erste Perspektive zumindest eine gewisse Planungsmöglichkeit vorhanden ist, setzt sich der DSSV weiter dafür ein, dass die Wiedereröffnung der Fitness- und Gesundheitsanlagen eine höhere Priorität erhält.

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 02.02.2021 den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben. Vorab hatte bereits das Bundesland Schleswig-Holstein einen möglichen Perspektivplan aus dem Lockdown ausgearbeitet und veröffentlicht. Der DSSV fasst die relevanten Informationen für die Fitness- und Gesundheitsbranche zusammen. Entscheidend sind für beide Stufenpläne die 7-Tage-Reproduktionszahl (R-Wert Stand 02.02.2021: 0,88) und/oder die 7-Tage-Inzidenz (Stand 02.02.2021: 90).

▶ Niedersachsen:
Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen unter 10 Inzidenz in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen über 200 beziehungsweise einem R-Faktor von mehr als 1,2.

Fitness und Gesundheitsanlagen können ab Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz unter 50) wieder Ihren Betrieb aufnehmen. Bedingungen dafür:

• Geöffnet mit erhöhten Anforderungen an Hygienekonzept (Duschen/Umkleiden geschlossen)

• Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person und Lüftungskonzept)

Informationen zu den Stufen 2 (7-Tage-Inzidenz unter 25) und 1 (7-Tage-Inzidenz unter 10) finden Sie im Stufenplan 2.0 und in der Presseinformation für Niedersachsen.

▶ Schleswig-Holstein:
Der vier Stufen umfassende Perspektivplan bezieht sich auf alle durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung betroffenen Lebensbereiche.

Fitnessstudios werden in Stufe II berücksichtigt - der Inzidenzwert liegt 21 Tage lang stabil unter 50. Bisher formulierte Bedingung:

• Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung dürfen öffnen.

Weitere Informationen finden Sie im Perspektivplan oder im Artikel der Landesregierung.

Diese Entwürfe für einen schrittweisen Weg aus dem Lockdown sind noch nicht gültig. Zwischen den Landesregierungen und dem Bund werden noch weitere Abstimmungen stattfinden.

Die Verlinkungen zu den Stufenplänen und den Presseinformationen finden Sie im Update vom 03.02.2021: www.dssv.de/corona/updates/
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Zahlen zu den November- und Dezemberhilfen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat neue Zahlen zum Antrags- und Auszahlungsvolumen der November- und Dezemberhilfe veröffentlicht: Danach wurden bis zum 28. Januar bislang insgesamt 320.896 Anträge für die Novemberhilfe mit einem Volumen von 4,91 Mrd. Euro gestellt. Ausgezahlt wurden bislang 2,57 Mrd. Euro. Für die Dezemberhilfe wurden bisher 243.127 Anträge mit einem Volumen von 3,75 Mrd. Euro gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 1,42 Mrd. Euro.
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Mitarbeiter weiterbilden - auch in Kurzarbeit
Bis zu 100 % Förderung sichern!

Machen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter mit der BSA-Akademie fit für die Zukunft! Unternehmen können ihre Beschäftigten mit ausgewählten BSA-Lehrgängen wie der „Fitnesstrainer/in-B-Lizenz“ weiterbilden und bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltes zurückerhalten. Wenn Sie Ihre Beschäftigten auch in Kurzarbeit weiterqualifizieren, erhalten Sie zusätzliche Unterstützung. Weitere Infos dazu finden Sie unter www.bsa-akademie.de/foerderung-in-kurzarbeit oder kontaktieren Sie das Service-Center der BSA-Akademie unter 0681 6855 143.
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Bundestag: Rechtsausschuss für längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der Grünen hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags dem Änderungsantrag der Koalition zum COVID-19-Insolvenzausetzungsgesetz zugestimmt, mit dem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für hilfeberechtigte Unternehmen bis zum 30. April 2021 verlängert werden soll. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

Ich bleibe dran mit der  AHA Regel!!
26/11/2020

Ich bleibe dran mit der AHA Regel!!

Vorbereitung für den Wahlkampf zur Kommunalwahl 2020 in NRW! Hanno Bremer CDU Grafenberg...
29/01/2020

Vorbereitung für den Wahlkampf zur Kommunalwahl 2020 in NRW!
Hanno Bremer CDU Grafenberg...

Hey Mädels, gestern wart Ihr wieder Super!Ich würde sagen es läuft bei Euch...🏋🏻‍♀️PS: Battle Rope.... leider bei der nä...
21/01/2020

Hey Mädels, gestern wart Ihr wieder Super!
Ich würde sagen es läuft bei Euch...🏋🏻‍♀️
PS: Battle Rope.... leider bei der nächsten Einheit wieder dabei..😎😎

Perfektes Workout und super motivierte Mädels....Nächsten Montag sehen wir uns wieder..👍🏻
14/01/2020

Perfektes Workout und super motivierte Mädels....
Nächsten Montag sehen wir uns wieder..👍🏻

Auf geht's..., Krafteinheit mit Frank Pohlmann 💪💪💪

28/10/2019

👍🏻

24/08/2019

Starke und schwere Kraftsportler – schlanke und drahtige Ausdauersportler: Warum kommen beide Extreme nicht kombiniert vor? Eine Studie an Mäusen wirft

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