04/02/2021
Mal schauen wann NRW mit seinen Entwürfen ankommt!
Newsletter vom 03.02.2021
Erste Entwürfe für stufenweise Lockerungen in
Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Mit den stetig sinkenden Zahlen werden nun endlich vermehrt Wiedereröffnungen diskutiert und in Aussicht gestellt. Die ersten Entwürfe haben jetzt die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorgelegt. Im Dialog mit den zuständigen Behörden sowie den Verantwortlichen in der Politik engagierte sich der DSSV bereits seit langem für eine verantwortungsvolle und zugleich möglichst zeitnahe Wiedereröffnung. Auch wenn durch eine erste Perspektive zumindest eine gewisse Planungsmöglichkeit vorhanden ist, setzt sich der DSSV weiter dafür ein, dass die Wiedereröffnung der Fitness- und Gesundheitsanlagen eine höhere Priorität erhält.
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 02.02.2021 den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben. Vorab hatte bereits das Bundesland Schleswig-Holstein einen möglichen Perspektivplan aus dem Lockdown ausgearbeitet und veröffentlicht. Der DSSV fasst die relevanten Informationen für die Fitness- und Gesundheitsbranche zusammen. Entscheidend sind für beide Stufenpläne die 7-Tage-Reproduktionszahl (R-Wert Stand 02.02.2021: 0,88) und/oder die 7-Tage-Inzidenz (Stand 02.02.2021: 90).
▶ Niedersachsen:
Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen unter 10 Inzidenz in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen über 200 beziehungsweise einem R-Faktor von mehr als 1,2.
Fitness und Gesundheitsanlagen können ab Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz unter 50) wieder Ihren Betrieb aufnehmen. Bedingungen dafür:
• Geöffnet mit erhöhten Anforderungen an Hygienekonzept (Duschen/Umkleiden geschlossen)
• Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person und Lüftungskonzept)
Informationen zu den Stufen 2 (7-Tage-Inzidenz unter 25) und 1 (7-Tage-Inzidenz unter 10) finden Sie im Stufenplan 2.0 und in der Presseinformation für Niedersachsen.
▶ Schleswig-Holstein:
Der vier Stufen umfassende Perspektivplan bezieht sich auf alle durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung betroffenen Lebensbereiche.
Fitnessstudios werden in Stufe II berücksichtigt - der Inzidenzwert liegt 21 Tage lang stabil unter 50. Bisher formulierte Bedingung:
• Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung dürfen öffnen.
Weitere Informationen finden Sie im Perspektivplan oder im Artikel der Landesregierung.
Diese Entwürfe für einen schrittweisen Weg aus dem Lockdown sind noch nicht gültig. Zwischen den Landesregierungen und dem Bund werden noch weitere Abstimmungen stattfinden.
Die Verlinkungen zu den Stufenplänen und den Presseinformationen finden Sie im Update vom 03.02.2021: www.dssv.de/corona/updates/
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Zahlen zu den November- und Dezemberhilfen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat neue Zahlen zum Antrags- und Auszahlungsvolumen der November- und Dezemberhilfe veröffentlicht: Danach wurden bis zum 28. Januar bislang insgesamt 320.896 Anträge für die Novemberhilfe mit einem Volumen von 4,91 Mrd. Euro gestellt. Ausgezahlt wurden bislang 2,57 Mrd. Euro. Für die Dezemberhilfe wurden bisher 243.127 Anträge mit einem Volumen von 3,75 Mrd. Euro gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 1,42 Mrd. Euro.
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Bundestag: Rechtsausschuss für längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der Grünen hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags dem Änderungsantrag der Koalition zum COVID-19-Insolvenzausetzungsgesetz zugestimmt, mit dem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für hilfeberechtigte Unternehmen bis zum 30. April 2021 verlängert werden soll. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.