07/03/2023
▶ FN stellt Verfahren gegen Ludger Beerbaum ein
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat das Verfahren gegen Springreiter Ludger Beerbaum eingestellt. Zuvor hatte es eine mehr als einjährige Untersuchung gegeben.
Eine Disziplinarkommission der FN hatte untersucht, ob auf der Anlage von Ludger Beerbaum eine unerlaubte Trainingsmethode angewandt worden war. Der Sender RTL hatte Anfang vergangenen Jahres Videoaufnahmen von Beerbaums Anlage veröffentlicht. Auf diesen springt ein Reiter über ein Hindernis, während ein Mitarbeiter mit einer Stange gegen die Vorderbeine des Pferdes schlägt. Der Vorwurf: Das sei Barren - diese Trainingsmethode ist verboten.
Beerbaum verteidigte sich daraufhin und sagte, dass es sich bei der Trainingsmethode aus dem Video um das damals noch erlaubte Touchieren handeln würde - das Touchieren wurde im März 2022 von der FN dann ebenfalls verboten.
FN-Generalsekretär Sönke Lauterbach sagte damals nach der Veröffentlichung der Videoaufnahmen, „dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen“.
Trotzdem stellte die FN das Verfahren gegen Beerbaum jetzt ein. „Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden", hieß es zur Begründung.
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte schon im September 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen den viermaligen Olympiasieger eingestellt. Die Erklärung dazu lautete, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben habe.