28/08/2017
"Verhältnismäßigkeit der Mittel" - Was heißt das im Ernstfall?
Wenn es rund geht haben viele nicht nur Angst vor dem Gegner und Verletzungen sondern auch vor möglichen strafrechtlichen Folgen.
Leider hat man als trainierter und/oder erfahrener Nahkämpfer immer einen schweren Stand vor Gericht. Viele Anwälte und Richter scheinen zu glauben dass man mit etwas Training körperliche Angriffe auch gewaltlos lösen kann. Dem ist meistens leider nicht der Fall.
Diese „Experten“ haben in den allermeisten Fällen noch nie auf der Straße oder in einer Disco um ihr Leben kämpfen müssen. Selbst für den erfahrenen Kämpfer sieht im Ernstfall alles immer sehr anders aus wie im Training. Rohe Gewalt und die daraus folgende Adrenalinflut verändern Wahrnehmung und Reaktion. Oftmals hat man Glück nur mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Laut §32 StGB definiert der Gesetzgeber Notwehr wie folgt:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das heißt dass man in Notwehr Handlungen begehen kann die normalerweise Strafbar sind. Voraussetzung ist das es rechtmäßig ist, d.h. das sie geboten und erforderlich ist. Von Verhältnismäßigkeit wird hier leider nichts erwähnt.
Unter einer „erforderlichen“ Verteidigung versteht man die mildeste aller Mittel zu verwenden um einen Angriff abzuwenden und wenn möglich zu beenden ohne größeren Schaden zu verursachen.
Aber wie schätzt man das ab wenn das besagte Adrenalin durch die Adern pumpt und man Angst um sein eigenes Leben hat? Was ist wenn man in einem solchen Fall den Angreifer schwer verletzt?
Nach §33 StGB wird die Überschreitung der Notwehr wie folgt definiert:
"Überschreitet der Täter [das bist jetzt Du!] die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
Allerdings muss man in der Lage sein zu beweisen dass so eine Situation vorlag, was nicht immer einfach ist. Man sollte also immer dafür sorgen dass es entsprechende Zeugen gibt, die einem später vor Gericht behilflich seien können.
Eine sogenannte „Verhältnismäßigkeit“ ist also eher ein Mythos genauso wie man immer wieder hört das man den Gegner dreimal warnen muss wenn man ein bisschen Karate kann.
Es sind, zumindest legal, keine klaren Grenzen gesetzt was die Notwehr betrifft. Grundsätzlich sollte man die mildesten Mittel einsetzen, die einem zur Verfügung stehen ohne dabei Risiken für Leib und Seele einzugehen.
Selbst wenn Flucht eine Option ist muss man diese nicht unbedingt wählen, da man das Recht hat sich zur Wehr zu setzen.
Grundsätzlich gilt dass man mit Training größere Überlebenschancen hat also ohne.