Der Trail wurde von Lokalpatrioten unter der Anleitung des RWV Haselbach erstellt. Er befindet sich auf Gemeindegrund der Stadt Bischofsheim und ist von der UNB genehmigt, von der DIMB zertifiziert und von einem unabhängigen Sachverständigen abgenommen. Nutzungsbestimmungen
für den Flowtrail Kreuzberg
1. Der Flowtrail Kreuzberg ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Bischofsheim a.d. Rhön, d
ie allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht. Sie wurde unter Federführung der Kreuzbergallianz, des RWV Haselbach e. sowie weiteren fleißigen Helfern aus der Kreuzbergregion in ehrenamtlicher Arbeit errichtet.
2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem RWV Haselbach e. und deren Erfüllungsgehilfen in Zusammenarbeit mit der Stadt Bischofsheim. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des RWV Haselbach e. und der Stadtverwaltung ist Folge zu leisten.
3. Die Stadt Bischofsheim a.d. Rhön und der RWV Haselbach e. sind bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Information an die unten angegebenen Kontaktdaten.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike verlangt. Beauftragte des RWV Haselbach e. und der Stadtverwaltung sind befugt, Nutzer, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschließen. Die Benutzung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Rhön haftet nicht für Schäden die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet Stadt Bischofsheim a.d. Rhön nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der Stadt, oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
5. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke der Verletzte zu finden ist. Das Rettungspersonal ist vom parallel verlaufenden Hauptweg (zum Neustädter Haus) aus einzuweisen und zum Unfallort zu geleiten.
6. Bei Nässe sowie in der Zeit vom 01. November bis 31. März ist die Benutzung der Strecke grundsätzlich für jedermann untersagt.
7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren.
8. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!
9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind nur unter Anleitung des RWV Haselbach e. in Abstimmung mit der Stadt Bischofsheim a.d. Rhön.
10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt. Erhebliche Unfallgefahr!