SSV Biberach e.V. Abteilung Fußball

SSV Biberach e.V. Abteilung Fußball Offizielle Seite des SSV Biberach e.V Fussball Junioren

Hallenmastershomepage:
http://ssvbiberach-h

• über 200 Mitglieder
• Saison 2016/2017 der aktiven Spielbetrieb startet.
• Saison 2015/2016 der Jugendspielbetrieb beginnt mit 6 gemeldeten Mannschaften.
• Mai 2015 wird die Abteilung Fussball gegründet.
• Dez 2008 der SSV Biberach 2008 gegründet.

Wir vom SSV Biberach wünschen allen...
14/02/2021

Wir vom SSV Biberach wünschen allen...

Allen Mitgliedern, Sponsoren und Freunden wünschen wir ein gesundes und wunscherfülltes 2021Euer SSV Biberach
01/01/2021

Allen Mitgliedern, Sponsoren und Freunden wünschen wir ein gesundes und wunscherfülltes 2021

Euer SSV Biberach

26/11/2020

Keine Verbandsspiele mehr in diesem Jahr❄️❌
Die Bund-Länder-Konferenz hat vereinbart die aktuellen Corona-Beschränkungen bis zu den Weihnachtsfeiertagen aufrechtzuerhalten. Daher finden im Dezember keine Spiele im Verbandsgebiet mehr statt. Dies betrifft alle Spielklassen bis inklusive der Oberliga BW sowie Pokal- und Freundschaftsspiele.

Die ausführliche Pressemitteilung gibt's hier➡️ www.wuerttfv.de/keine-verbandsspiele-mehr-im-jahr-2020

Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zus...
28/06/2020

Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. Die neuen Regelungen sind deutlich übersichtlicher und verständlicher. Sie enthalten weitere Lockerungen für den Breitensport.

Zum Sport gibt es derzeit drei Verordnungen in Baden-Württemberg. Dies sind die Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 werden diese Bereiche in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die neue Verordnung Sport ist heute verkündet worden und wird ab dem 1. Juli 2020, also zeitgleich mit der neuen Corona-Verordnung, in Kraft treten.

Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher

In der neuen Sport-Verordnung sind weitere Lockerungen enthalten. Sie ermöglicht unter gewissen Vorgaben wie Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten das Training, den Spielbetrieb und Wettkämpfe in Kontaktsportarten. Dies gilt auch für den Amateur- und Leistungssport. „Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ich freue mich deshalb gerade auch für unsere vielen Breitensportlerinnen und -sportler in Baden-Württemberg, dass wir diesen Schritt ermöglichen und sie ihr Hobby wieder ausüben können“, sagt Sportministerin Eisenmann.

Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern. Abseits des Sportbetriebes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiter einzuhalten. Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb ist entsprechend der generellen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt. Bei Trainings- und Übungsformen, in denen ein andauernder körperlicher Kontakt erforderlich ist, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, zum Beispiel bei Kampfsportarten.

Neue Maßgaben für Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe

Die neue Corona-Verordnung Sport ermöglicht ab dem 1. Juli die Durchführung von Sportwettkämpfen mit Körperkontakt auch im Breitensport. Insgesamt dürfen allerdings maximal 100 Sportlerinnen und Sportler an einem Sportwettkampf bzw. Sportwettbewerb teilnehmen. Möglich sind außerdem Zuschauer bei den Sportwettkämpfen. Hier liegt die Maximalzahl bei 100 Zuschauerinnen und Zuschauern, für die das Abstandsgebot gilt. „Zuschauer sind bei Sportwettkämpfen das Salz in der Suppe. Sie treiben unsere Sportlerinnen und Sportler zu Höchstleistungen an. Deswegen freuen wir uns, dass wir auch hier eine Lockerung ermöglichen können“, so Sportministerin Eisenmann.

Ab dem 1. August können insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer an Sportwettkämpfen bzw. Sportwettbewerben teilnehmen bzw. diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Diese Regelung gilt dann bis einschließlich 31. Oktober.

Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. Die neuen Regelungen sind deutlich übersichtlicher und verständlicher. Sie enthalten weitere Lockerungen für den Breitensport.

20/06/2020
21/05/2020
19/04/2020
Der SSV Biberach wünscht allen ein schönes und frohes Osterfest 2020
12/04/2020

Der SSV Biberach wünscht allen ein schönes und frohes Osterfest 2020













29/03/2020

Seid ihr auch schon bereit für das gemeinsame Musizieren heute Abend um 18 Uhr. Noten zum Download findet ihr auf unserer Webseite und auf unserem YouTube Kanal gibt es eine melodische Variante als Playback zum Mitsingen.
Mit der Biberacher Hymne nehmen wir Teil an der deutschlandweiten Aktion der Balkon-Konzerte und wollen so gemeinsam ein Zeichen des Zusammenhalts und der Zuversicht setzen. Damit möglichst viele Menschen von der Aktion profitieren, bitten wir euch, eure Darbietungen unter dem Hashtag zu teilen.

Adresse

Biberach An Der Riß

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