27/02/2024
Kiffen während der Arbeitszeit verboten! Neue Regelungsanforderungen für Arbeitgeber!
Das Thema Cannabis beschäftig nach der Regierung nun auch uns Unternehmer.
Sofern das Gesetz rechtskräftig wird zum 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis straffrei.
In der Deutschen Gesellschaftlichen Unfallversicherung (DGUV) heißt es, dass sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Meine Empfehlung zu dem Thema:
Sprecht mit Eurem Arbeitsrechtler und dokumentiert u.a. in Eurer Hausordnung, wie Ihr mit Cannabis und anderen Drogen umgehen wollt.
Solltet Ihr Unterstützung benötigen, stehen wir Euch mit unserem Hausarbeitsrechtler gerne zur Seite.