18/06/2026
Tierschutzbehördliche Allgemeinverfügungen zum Verbot von Zungenbändern, Zugwatte und ziehbaren Ohrenkapuzen
News Trab, 18.06.2026
(hvt-press) Wie bereits mitgeteilt, hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg für seinen Bezirk (u.a. Mariendorf) am 05.06.2026 eine tierschutzbehördliche Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Verwendung von Zungenbändern jeglicher Art, Zugwatte sowie ziehbaren Ohrenstöpseln und ziehbaren Ohrenkapuzen jeglicher Art bei Equiden zu jedem Zeitpunkt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg untersagt wird.
Am 11.06.2026 erließ das Bezirksamt Lichtenberg eine gleichlautende Allgemeinverfügung für seinen Bezirk, zu dem unter anderem Karlshorst gehört. Dem HVT wurde die Verfügung erst am 12.06.2026 offiziell mitgeteilt. Der HVT hat gemeinsam mit den betroffenen Rennvereinen, dem Bundesverband Deutscher TraberTrainer sowie mehreren Rechtsbeiständen die weitere Vorgehensweise geprüft und folgende Beschlüsse gefasst:
- Gegen die kurzfristig umzusetzenden Allgemeinverfügungen werden rechtliche Schritte vorbereitet, zumal die ausgesprochenen Verbote Ausrüstungsgegenstände betreffen, deren Verwendung nach der geltenden Trabrennordnung behördlich genehmigt ist.
- Gleichzeitig wird der Dialog mit den politisch wie auch fachlich Verantwortlichen in Berlin sowie auf Bundesebene gesucht, um die Argumente und Auswirkungen der Verfügungen auf den Trabrennsport zu erörtern.
- Da kurzfristig nicht mit einer Klärung hinsichtlich einer Fristverlängerung oder einer Aussetzung der Allgemeinverfügungen gerechnet wird, werden der HVT sowie die betroffenen Rennvereine Mariendorf und Karlshorst den Anordnungen auf juristischen Rat hin zunächst mit sofortiger Wirkung nachkommen. Zu diesem Zweck hat das HVT-Präsidium heute eine entsprechende Änderung der Durchführungsbestimmungen zu den zulässigen Ausrüstungsgegenständen gemäß § 76 Abs. 4 TRO beschlossen. Die aktualisierte Fassung ist auf der HVT-Internetseite abrufbar.
Die Rennleitungen sind angewiesen, die Einhaltung der geänderten Durchführungsbestimmungen bei den Berliner Rennveranstaltungen zu überwachen und durchzusetzen. Unabhängig davon werden die Beteiligten weiterhin alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten prüfen, um die Allgemeinverfügungen aufheben zu lassen.