05/06/2021
quest4exit darf öffnen
[COVID19-UPDATE vom 05.06.2021]
Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) liegt zwar noch nicht auf der Seite des Ministeriums vor, aus der gestrigen Presseerklärung des Ministerpräsidenten schließen wir jedoch, dass wir ab kommenden Montag (07.06.2021) wieder öffnen dürfen:
Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. [...] Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung selbst. (Quelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-juni-2021/)
Daher lassen wir unseren Betrieb wieder anlaufen und geben nach und nach wieder Spiele zur Buchung frei :-).
Wir freuen uns auf euch! Euer quest4exit-Team