02/07/2014
Fusions-Abstimmung bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom
19.06.2014:
„Die Vorstandschaft wird ermächtigt, eine Fusionsvereinbarung zu unterzeichnen, wenn in den Fusionsgesprächen folgende Zielsetzungen vereinbart werden:
Alle gemeldeten Nachwuchs-Mannschaften müssen trainiert und betreut werden und müssen am Spielbetrieb teilnehmen.
Die erfolgreiche Nachwuchs-Arbeit des EC 2000 muss im ERSC weitergeführt
werden. Hier muss ein Konzept vorgelegt werden.
Eine Namensänderung oder –ergänzung beim ERSC ist spätestens in der nächsten Jahreshauptversammlung als Tagespunkt anzusetzen und abzustimmen.“
Mit dem ERSC wurde heute ein zweiseitiger Vertrag zum Zwecke einer Fusion
ausgearbeitet. Dieser Vertrag wird in den nächsten Tagen der Rechtsabteilung der Stadt Amberg zur Prüfung vorgelegt. Danach kann der Vertrag von beiden Vereinen unterzeichnet werden.
Die o.g. abgestimmten Zielsetzungen wurden meiner Meinung nach erfüllt.
Alle Nachwuchsmannschaften wurden bereits beim BEV gemeldet.
Grundvoraussetzung für den Spielbetrieb ist jedoch die Mannschaftsmindeststärke. Wenn diese erreicht werden, wird jede Nachwuchsmannschaft auch am Spielbetrieb des BEV teilnehmen. Jedoch haben sich noch nicht alle Nachwuchsspieler und Eltern dem ERSC angeschlossen bzw. einige haben den Verein bereits zu anderen
Vereinen verlassen.
Ein mehrseitiges sportliches Konzept zur Förderung und Ausbildung des
Nachwuchses wurde vorgelegt.
Im Vertrag wurde zudem aufgenommen, dass bei der nächsten
Jahreshauptversammlung des ERSC eine Erweiterung des Namens als
Tagesordnungspunkt aufgenommen wird. Der Vertrag und das Konzept werden nun von der gesamten Vorstandschaft des EC 2000 nochmals geprüft um einer Unterzeichnung zustimmen zu können.
Hinweis zur weiteren Mitgliedschaft:
Mit Unterzeichnung des Vertrages gehen sämtliche Mitglieder des EC 2000 Amberg e.V. in die Mitgliedschaft des ERSC Amberg über. Ein Mitgliedsantrag des ERSC braucht deshalb nicht unterschrieben werden. Jedoch wäre eine „Neuaufnahme“, schon alleine wegen des „SEPA“-Einzugsverfahren, nicht verkehrt und daher anzustreben.
Durch eine Fusion haben alle Mitglieder beider Vereine ein Sonderkündigungsrecht.
Ab der Unterzeichnung haben alle Mitglieder vier Wochen Zeit vom
Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Diese Kündigung muss dann beim ERSC Amberg eingereicht werden.
Kündigungen, die bis zur Unterzeichnung beim EC 2000 eingehen, können deshalb nicht berücksichtigt werden und würden erst im Jahr 2015 wirksam.