Tennisclub Blau-Weiß e.V. Östringen

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28/04/2023
08/06/2021

Die Kommission für Mannschaftssport des Badischen Tennisverbands hat die genauen Rahmenbedingungen für die anstehende Sommerrunde festgelegt. Alle Spieltage, die ursprünglich ab dem 14. Juni angesetzt waren, finden wie geplant statt. Sofern beide Mannschaften einverstanden sind, ist auch die Austragung des Spieltags am kommenden Wochenende (11.-13. Juni) bereits möglich, allerdings nicht verpflichtend. Hierdurch könnten jedoch die ungeliebten September-Spieltage vermieden werden. Alle anderen Spiele, die vor dem 14. Juni angesetzt waren, werden nach hinten verschoben. Die entsprechenden Ausweichtermine werden veröffentlicht, sobald die Verlegungen der Regionalliga eingepflegt wurden. Grundsätzlich wird der BTV Verschiebungsanträge großzügig behandeln.

Außerdem gibt es ab sofort und auch während der Runde ein dauerhaftes Rückzugsrecht ohne Ordnungsgeld und Zwangsabstieg. So will der BTV ermöglichen, dass Mannschaften, die sich unsicher bezüglich ihrer Teilnahme sind, die Rahmenbedingungen der Sommerrunde zunächst testen und ihren Rückzug gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt sanktionsfrei beschließen können. Darüber hinaus werden auch bei Nichtantritt bzw. unvollständigem Antritt keine Ordnungsgelder erhoben.

„Mit diesen Regelungen möchten wir unseren Vereinen eine möglichst hohe Flexibilität bieten. Natürlich wissen wir, dass die Bedingungen nicht einfach sind, aber wir glauben, dass wir mit diesen Maßnahmen gute Lösungen gefunden haben“, sagt BTV-Sportwart Nico Weschenfelder.

Eine mögliche Testpflicht in Land- bzw. Stadtkreisen mit einer Inzidenz von über 35 ist Landesvorgabe und kann von uns daher nicht beeinflusst werden. Gastmannschaften sollten daher im Vorfeld den Gastgeber kontaktieren und die vor Ort geltenden Regelungen abfragen. „Dank der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg haben wir jetzt Gewissheit, dass wir uns im Freien bei einer Inzidenz von unter 35 nicht testen lassen müssen. Aktuell hat schon rund die Hälfte der Landkreise in Baden diesen Schwellenwert erreicht, weitere Kreise werden folgen - wir sind daher guter Dinge, dass vor den Spieltagen nur wenige Testungen notwendig sein werden“, erläutert Samuel Kainhofer, Geschäftsführer des BTV und ergänzt: „Wir würden uns wünschen, dass nun möglichst viele Mannschaften von einem verfrühten Rückzug absehen und die gegebenen Rahmenbedingungen zunächst testen. Ein Rückzug ist dank dieser Regelungen auch zu einem späteren Zeitpunkt sanktionsfrei möglich. Ein vorschnelles Zurückziehen ist somit nicht notwendig.“

Wie schon im Vorjahr, wird es auch bei der Sommerrunde 2021 keinen Abstieg geben, Aufsteiger werden dagegen ermittelt. Die Mannschaftsmeldegebühr wird in regulärer Höhe (28 Euro) für alle bereits gemeldeten Mannschaften erhoben. Im Falle eines Rückzugs sind Abmeldungen auf Bezirksebene per E-Mail an den jeweiligen Bezirkssportwart zu richten, auf Verbandsebene an den Verbandssportwart.

24/04/2021
16/12/2020

Der Lockdown gilt auch für uns! Wie aus der gestern Abend veröffentlichten Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg hervorgeht, müssen ab heute alle Tennishallen schließen. Weitere Details hierzu folgen im Laufe des Tages über unsere Homepage!

02/11/2020

Leider haben wir schlechte Nachrichten zu überbringen: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute ihre Corona-Maßnahmen nochmals genauer spezifiziert. Aus einer nachträglichen Anpassung des FAQ-Kataloges des Landes Baden-Württemberg (Untermenü „Was ist mit dem Sport und Sportkursen?“) geht hervor, dass aktuell lediglich zwei Personen PRO TENNISHALLE und nicht, wie ursprünglich kommuniziert, pro Tennisplatz anwesend sein dürfen.
Während über den kompletten Sommer hinweg ein einzelner Tennisplatz als eigene Sportstätte definiert war, hat die Landesregierung diese Definition nun – aus für uns unverständlichen Gründen - abgeändert. Inzwischen gilt die komplette Tennishalle als dieselbe Sportstätte, auf der insgesamt nur zwei Personen anwesend sein dürfen.
Wir haben die Landesregierung bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert und streben eine erneute Abänderung der Definition „Sportstätte“ an, sodass, wie gestern kommuniziert, zwei Personen pro Tennisplatz aktiv sein dürfen. Bis wir eine Antwort erhalten haben, gilt jedoch leider die Regelung: Pro Tennishalle maximal zwei Personen, es sei denn, alle Personen gehören demselben Haushalt an.
Wir bedauern diese Entscheidung und vor allem die fragwürdige Vorgehensweise der Landesregierung sehr. Auf unserer Homepage findet ihr deshalb ein erneutes Statement von unserem Präsidenten, Stefan Bitenc: www.badischertennisverband.de

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Östringen
76684

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