Sportschützenverein Salen Niederhasli

  • Home
  • Sportschützenverein Salen Niederhasli

Sportschützenverein Salen Niederhasli Wir betreiben sportliches Schiessen mit Armee und Sportwaffen auf Distanz 300m im Schützenstand "Sa Schützenfesten teil und pflegen die Kameradschaft.

Wir führen interne sowie externe Wettkämpfe durch, bestreiten eine Vereinsmeisterschaft, nehmen an Verbandswettkämpfen, kantonalen und eidg.

22/05/2024
Am Samstag 10.Februar findet der Infonrmations und Theorienachmittag für den diesjährigen Jungschützenkurs statt!!!
01/02/2024

Am Samstag 10.Februar findet der Infonrmations und Theorienachmittag für den diesjährigen Jungschützenkurs statt!!!

Beitrag im Rümlanger über unser Verein. 😊
16/10/2022

Beitrag im Rümlanger über unser Verein. 😊

08/11/2020

ISSF auf FACEBOOK: Seite wurde gelöscht! - BITTE TEILEN

Am 05.11.2020 wurde die ISSF-Seite und auf Facebook ohne Grund oder Warnung gelöscht.
Im Moment klärt die ISSF, was passiert ist und bleibt auf der offiziellen Website (https://www.issf-sports.org), Instagram und Twitter für Dich da.
Wir bitten Dich, die ISSF zu unterstützen! Bitte verwende den Hashtag für die Unterstützung der ISSF.
https://www.issf-sports.org/news.ashx?newsid=3496

Bezirks Jungschützentag 2019Gemeinsam erfolgreich!Die Jungschützen der Vereine SSV Salen Niederhasli und SG Oberglatt tr...
16/06/2019

Bezirks Jungschützentag 2019

Gemeinsam erfolgreich!
Die Jungschützen der Vereine SSV Salen Niederhasli und SG Oberglatt triumphieren am diesjährigen Jungschützentag des Bezirks Dielsdorf in Regensberg.

Der in den vergangenen Jahren gemeinsam durchgeführte Jungschützenkurs der Vereine SSV Salen Niederhasli, FSG Niederglatt und SG Oberglatt wurde auf diese Saison neu strukturiert. Die Organisation, Trainings sowie die verschiedenen Anlässe werden wie früher immer noch zusammen durchgeführt. Jedoch gibt es neu die administrative Trennung zwischen dem SSV Salen und der SG Oberglatt. Das heisst, dass die Jugendlichen der Gemeinden Niederhasli und Niederglatt im Jungschützenkurs des SSV Salen und diejenigen von Oberglatt bei der SG Oberglatt teilnehmen.

Am Samstag, 15. Juni trafen sich die Jungschützen des Bezirks Dielsdorf traditionell in Regensberg zum diesjährigen Jungschützentag. An diesem Anlass können sich die Jungschützen in einem Einzel- und Gruppenwettkampf gegenseitig messen. Als Höhepunkt wird am Ende der Jungschützenkönig erkoren.
In der Einzelwertung, sicherte sich Ronny Pankler aus Oberglatt mit 85 Punkten den 3. Rang und somit Gewinner des Sackmessers. Der Niederglatter Schütze Luca Schob schoss ebenfalls 85 Punkte, jedoch mit schlechteren Tiefschüssen und platzierte sich auf Rang 4. Mit diesen beiden Resultaten qualifizierten sie sich für den Königsausstich für ihre Vereine.

Ein wichtiger Wettbewerb an diesem Tag war auch der Gruppenwettkampf. Dabei geht es nicht nur um den Sieg im Bezirk, denn dieses Resultat ist auch ausschlaggebend für die Qualifikation für den Kantonalen Gruppenmeisterschafts-Final.
Die Gruppe des SSV Salen mit den Schützen Luca Schob, Fabiano Gilgen, Sascha Vögeli und Siro König sicherte sich mit einem Total von 330 Punkten den Sieg. Den 2. Rang belegte mit 323 Punkten die Gruppe von der SG Oberglatt mit den Schützen Ronny Pankler, Christian Lips, Patrick Bärtschi und Dario Monaco. Die Sieger-Gruppen durften vom Bezirks-Jungschützenchef Daniel Stucki die grossen Speckseiten in Empfang nehmen.
Ob diese Resultate für den Kantonalfinal reichen werden, wird sich in den folgenden Tagen zeigen, wenn die anderen Bezirke auch ihren Anlass absolviert haben.

Im Königsausstich der besten 6 Schützen aller Vereine, gingen wie gesagt für Oberglatt, Ronny Pankler und für Salen Luca Schob an den Start. Der Ausstich wurde in 5 Einzel- und 3 Serie-Schüssen entschieden.
Mit nur einem Punkt Vorsprung auf den Zweitplatzierten, sicherte sich mit sehr guten 72 Punkten, Ronny Pankler den Sieg im Ausstich. Er darf sich nun Jungschützenkönig des Beziks Dielsdorf nennen. Auch Luca Schob konnte seine guten Leistungen an diesem Tag bestätigen und sicherte sich mit 69 Punkten den 3. Rang.

Jungschützenleiter SSV Salen
Stefan Vontobel

13/05/2019

Etwas zum Nachdenken...

Offener Brief

Geschätzte Medienschaffende und Mitbürger

Für die eidgenössische Abstimmung vom 19.05.2019 (EU Waffenrichtlinie) ist aus dem Ja-Lager oft zu hören, dass wir aus dem Schengener Abkommen, sprich SIS, geworfen werden, wenn wir die Umsetzung nicht annehmen würden. Zitat von BR Karin Keller-Sutter: „Die EU zieht uns den Stecker.“

Als Frontpolizist im Kanton Aargau ist dazu folgendes zu sagen: Die Sicherheit wird nicht mit einem Computersystem erhöht oder vermindert, es wird bloss der Anschein gewahrt, dass fehlende Binnengrenzen mit einem "modernen" europaweiten System gleichgelagerte Sicherheit garantiert.

Weiter ist die Sicherheit sekundär. Bloss die Wirtschaft profitiert massgeblich von dem Schengen-System. Der "kleine" Bürger jedoch nicht: Preise steigen, Löhne bleiben. Da lässt sich wohl provokant sagen, profitieren tun die Konzerne und die Teppichetage aber keiner am Ende der Nahrungskette.

Im EU-Raum angekommen. ist freier Personenverkehr grundsätzlich möglich, ohne Gefahr zu laufen, an einer Binnengrenze angehalten zu werden. Für Touristen und Reisende eine bequeme Tatsache.
Aus der Sicht eines Frontpolizisten ist zu dieser Thematik aber anzubringen, dass
das SIS nur so gut funktioniert, wie es der Bediener zulässt. Beispiel aus der Praxis: Gemäss Zentrale wird ein Auftrag eines Pannenfahrzeugs entgegengenommen. Der Lenker, kosovarischer Staatsbürger, ist im SIS mit einer Einreisesperre ausgeschrieben. Nach guten drei Stunden kann uns in Bern noch immer keine Person sagen, weshalb und warum dieser mit einer Einreisesperre in die Schweiz belegt ist. Die Folge: Personenkontrollkarte und aus der Kontrolle ins Nirgendwo entlassen.

Zu den Abfragen im SIS II
Es wird argumentiert, dass mit dem SIS wenn gerechtfertigt eine Verhaftung noch am gleichen Tag erfolgen kann. Weiter wird berichtet, dass täglich gegen 330`000 Abfragen erfolgten.
Diese Angaben mögen stimmen. Zum Thema Verhaftungen ist jedoch in der Praxis folgendes Szenario nicht ausser Acht zu lassen: Die Person XY, die schon 2015 einen Asylantrag in der Schweiz stellte, stellt im Jahr 2017 einen erneuten Antrag unter dem Namen XZ. Das Amt für Migration und Integration (MIKA) oder die Polizeibehörde, sofern erkennungsdienstlich behandelt, kann in der Folge die richtige Identität feststellen, was zu einer Festnahme führt.
Hauptsächlich werden jedoch verdeckte Registrierungen vorgenommen. Soll heissen, bei einer polizeilichen Abfrage wissen bloss bzw. können nur die Bediener nachverfolgen, wo sich eine Person aufgehalten oder welche Route diese Person genommen hat. Sekundärsicherheit ähnlich der Kameraüberwachung. Dies hält keinen Terroristen davon ab, frei in Europa zu reisen. Weiter sind die hauptsächlich getätigten verdeckten Registrierungen für den Geheimdienst von Interesse.

Ich persönlich, habe das SIS seit 7 Jahren bis auf den einen erwähnten Fall nie wirklich gebraucht.

Die berühmte Geschichte mit der Nadel im Heuhaufen ist die Regel. Per Zufall die richtige Person bei einem Delikt oder ähnlichem erwischen, mit der Folge der Festnahme.

Zur Thematik Waffen
Nach dem Kosovokrieg wurden das Abkommen "Undertaking of Demilitarization and Transformation by the UCK", welches im Juni 1999 von der UNO und der UCK unterzeichnet wurde, von lanciert mit dem Ziel, die Entwaffnung der UCK voranzutreiben.
Nach Schätzungen der UNO befanden sich zum damaligen Zeitpunkt an die 22000 bis 30000 Waffen in Privatbesitz und im Besitz illegaler privater paramilitärischer Gruppen. Im Wirtschaftsbericht 2018 der Eidgenossenschaft wird das durchschnittliche Monatseinkommen im Kosovo mit 350-450 Euro angegeben.
Wie nun einfach zu erahnen ist, lässt sich mit nach wie vor vorhandenen automatischen Kalaschnikows sehr gut Geld verdienen. Dies dürften sich auch die Terroristen der jüngsten Attentate in Europa gedacht haben. Es ist erwiesen, dass die dabei benutzten Waffen aus dem Balkangebiet stammten.
Ein Bericht des Spiegels (über Google abrufbar), erläutert die Thematik genauer.

Im aktuellen Konflikt in Syrien wurde die YPG durch die Amerikaner und von anderen Staaten mit Waffen gegen Assad unterstützt. Kein Politiker kann derart naiv sein und glauben, dass die Waffen am Ende des Konflikts artig zurückgegeben werden. Diese werden dann im Sumpf des Schwarzmarktes zu teils horrenden Preisen wieder auftauchen oder werden für weitere Konflikte im nahen Osten eingesetzt.

Waffenlieferungen in Konfliktgebiete erfolgen immer aus Interessenpolitik. Land A beliefert aus Interesse Konfliktpartei B, Land B beliefert Konfliktpartei A. Keine der Waffen ist aus Sicht des schweizerischen Waffengesetzes legal (auch nicht nach einer Revision des Waffenrechts). Trotzdem finden solche Waffen immer wieder den Weg in die falschen Hände. Wie soll also das aktualisierte Waffengesetz, welches auf Privatbürger abzielt, Terroristen aufhalten?

Zur EU allgemein
Die EU plant ab Mai 2022, Fahrzeuge mittels technischer Geräte stärker zu kontrollieren (Tempolimiten und Fahrzeuge, die sich automatisch an die vorgegebene Geschwindigkeit anpassen). Handelt es sich bei einer solchen Massnahme um Überwachung oder mehr Sicherheit? Mehr zu diesem Thema lässt sich auf in www.focus.de finden.

Die EU untersagt nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO Art. 9 Absatz 1) die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person. Gestattet aber sogleich in Absatz 2 eine lange Reihe von Ausnahmen (Nachlesbar über Google). Wieder stellt sich die Frage: Überwachung oder Sicherheit?

Zusammengefasst sehe ich die EU Waffenverordnung als nichts anderes, als eine weitere Überwachungsmassnahme des Bürgers. Die komplette Entwaffnung wird das Fernziel der EU sein.
Meiner Meinung nach sollte die Schweiz nicht jegliche EU Gesetze übernehmen und in die totale Abhängigkeit eines solchen Monstrums geraten. Das Schweizer Waffengesetz erfüllt für mich als Polizist seinen Zweck und ist daher vollkommen ausreichend. Deshalb ein Nein am 19. Mai 2019!

Meine Identität kann ich wegen Polizei-internen Disziplinarstrafen nicht offenlegen. Soweit ist es bereits, dass ich als Bürger und Polizist mich vor Strafen schützen muss, wenn ich meine Meinung und Erfahrungen teile

Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 - Umsetzung einer Änderung der EU-WaffentichtlinieWaffenrecht – Mögliches und Wahrschei...
04/05/2019

Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 - Umsetzung einer Änderung der EU-Waffentichtlinie

Waffenrecht – Mögliches und Wahrscheinliches

Zwei Behauptungen beherrschen in den letzten Tagen die Diskussion um das Waffenrecht: «Wenn die Vorlage abgelehnt wird, wird die Schweiz automatisch aus dem Schengen-Abkommen ausgeschlossen» und «Die Änderungen im neuen Waffenrecht sind gering und auf die Schweiz zugeschnitten».
Die Aussage, die Schweiz würde bei einem Nein automatisch aus dem Schengen-Abkommen ausgeschlossen, ist unzutreffend. Es gibt keinen Automatismus.
Ein Ausschluss wäre zwar möglich, ist aber höchst unwahrscheinlich, handelt es sich hier nämlich um einen politischen und nicht um einen juristischen Entscheid. Der auf Ministerebene tagende Gemischte Ausschuss müsste zuerst während einer Frist von 90 Tagen eine Lösung finden. Würde das zu keinem Ergebnis führen, müsste dann das Abkommen durch einstimmigen Beschluss der 27 Mitglieder des EU-Rates gekündigt werden. Dass alle Staaten gegen die Schweiz stimmen würden, ist sehr unwahrscheinlich, leistet die Schweiz doch einen unverhältnismässig hohen Beitrag an Schengen und nimmt nicht bloss Sicherheitsleistungen in Anspruch, sondern trägt auch massgeblich zur Sicherheit bei. Die EU kann keinen «weissen Fleck» mitten in Europa wollen! Unerwähnt darf nicht bleiben, dass kein einziges Land alle Schengen-Bestimmungen einhält, allein Deutschland hat über 20 Schengen-Bestimmungen bis heute nicht vollzogen.
Die Anpassung des Waffenrechts scheint, oberflächlich gesehen, harmlos zu sein. Es ist jedoch ein Wolf im Schafspelz: Nicht die Terrorwelle von Paris im Jahr 2015 und andere Gräueltaten jener Zeit, alle mit illegalen Waffen oder Fahrzeugen ausgeführt, haben zur Verschärfung des EU- Waffenrechts geführt, nein, diese Restriktionen wurden schon lange vorher ins Auge gefasst. In der Schweiz wurde ein erster wichtiger Schritt mit der Revision der Bundesverfassung im Jahr 2000 gemacht, aus welcher das ausdrückliche Recht auf Waffenbesitz gestrichen wurde. In der Folge haben Bundesrat und Parlament sukzessive Hürden beim Waffenbesitz eingebaut. Die Übernahme der EU- Waffenrichtlinie ist nur ein weiterer Schritt in Richtung völlige Entwaffnung des Bürgers. Soldatinnen, Soldaten und alle aus der Armee Entlassenen haben dann eine «verbotene Waffe» in Händen - sie haben kein Recht mehr darauf, und deren Besitz wird bloss noch geduldet. In Kenntnis der Entwicklung und laut Ankündigung der EU, die Wirksamkeit der Gesetzgebung bereits 2020 zu überprüfen und weitere Verschärfungen ins Auge zu fassen, sind die jetzigen Zusicherungen und Garantien unserer Behörden null und nichtig. Es wäre zwar theoretisch möglich, dass das revidierte Waffengesetz Bestand hat, aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass es so bleibt. Wenn wir dem neuen Waffengesetz zustimmen, geben wir alle Entscheidungsmacht in die Hand der EU. Sie wird dann verfügen, welche weiteren Bestimmungen erlassen werden, und die können systembedingt nur auf die völlige Angleichung an ihre Normen abzielen.
Ein NEIN zum neuen Waffenrecht sichert unsere Schweizer Tradition, unser nationales Selbstverständnis, ist Garant für autonome Sicherheit und gefährdet den Kampf gegen Terrorismus und Gewaltverbrechen in keiner Weise."

15/04/2019

DIE SCHENGEN-LÜGE
Im Ursprung war das Ziel der Befürworter die Terrorbekämpfung und die Einschränkung des Waffenmissbrauchs. Auch die Befürworter haben aber erkannt, dass diese Ziele mit der neuen EU-Waffenrichtlinie nicht erreicht werden können. Nun soll das sinnlose Gesetzt aber trotzdem durchgeboxt werden. Mangels handfester Argumente für die neuen Richtlinien hat sich das JA-Lager entschieden, aus der neuen Waffenrichtlinie eine Abstimmung bezüglich "Schengen JA/NEIN" zu machen. Eine reine Angstmacherei, da die Schweiz auch bei einer Ablehnung der neuen EU-Richtlinien nicht aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werden wird! Die Befürworter setzen und zählen darauf, dass das Schweizer Volk diese Lüge nicht erkennt und auf diese Weise das sinnlose und nutzlose Gesetz dennoch durchgeboxt werden kann. Wollt Ihr Euch wirklich belügen lassen?

Handfeste Argumente und weitere unumstössliche Informationen findest Du hier:
> https://eu-diktat-nein.ch
> https://eu-diktat-nein.ch/schengen-ist-nicht-gefaehrdet/
> http://www.zhsv.ch/News/News_2018/EU_Waffenrecht.htm

Address


Alerts

Be the first to know and let us send you an email when Sportschützenverein Salen Niederhasli posts news and promotions. Your email address will not be used for any other purpose, and you can unsubscribe at any time.

Contact The Business

Send a message to Sportschützenverein Salen Niederhasli:

Shortcuts

  • Want your business to be the top-listed Gym/sports Facility?

Share